Inhalt

Vorlage - 2024/130  

Betreff: Änderung und Neufassung der Satzung zur Kindertagespflege im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Falkenhain, Monique
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.10.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2024 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20241004_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025  
20241004_Anlage1_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Änderung und Neufassung der Satzung der Kindertagespflege in der beigefügten Form wird zum 01.01.2025 beschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

Die Förderung von Kindern in Tagespflege ist nach §§ 23 und 24 SGB VIII eine Aufgabe des

örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie stellt insbesondere im Bereich der Kinder unter drei Jahren

und in Randzeiten eine flexible Betreuungsform dar. Die Kindertagespflege stellt Bildung,

Betreuung und Erziehung sicher und fördert somit auch die Vereinbarkeit von Familie und

Beruf.

r Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht dabei ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ältere Kinder partizipieren beim Fehlen eines Kindergartenplatzes bzw. ergänzend zum Schulunterricht beim Fehlen adäquater Betreuungsmöglichkeiten im

schulischen Bereich von der Kindertagespflege.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ist es daher notwendig, im

Kreisgebiet auf ausreichend qualifizierte Tagespflegepersonen zurückgreifen zu können.

Durch die fortlaufende Entwicklung von Rechtsprechungen, fachlichen Anforderungen, die

Anpassung der erzieherischen Förderleistung sowie des Sachaufwandes und weiterer

rderungsleistungen ist die Neufassung notwendig gewesen, um eine qualifizierte

Kindertagespflege im Landkreis Peine sicherzustellen. Ebenso ist der Kostenbeitrag der

Eltern neu zu ermitteln.

 

Die Satzung hierzu wurde im Jahre 2022 neugefasst und hat sich in der Praxis bewährt, sodass lediglich redaktionelle Änderungen eingefügt wurden, die der besseren Verständlichkeit dienen. Diese Änderungen sind in der Anlage deutlich kenntlich gemacht. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die beiden Teilsatzungen pädagogischer und verwaltungstechnischer Teil aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer Satzung zusammengefasst werden.

Ziele / Wirkungen:

Die Neufassung der Satzung zur Kindertagespflege schafft zukunftsweisende

Rahmenbedingungen für Familien und Tagespflegepersonen.

Gender Mainstreaming:

Genderpolitische Aspekte spielen im Betreuungskontext eine maßgebliche Rolle. Die

Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt einen besonderen Förderungsbedarf dar. Die

Kindertagespflege unterstützt Eltern und fördert Kinder gleichermaßen und berücksichtigt

alle Formen der Geschlechter.

Migration:

Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Zielgruppe dar. Kinder können in

Kleingruppen mit anderen Kindern individuell gefördert werden.

Bildung:

Der Bereich Kindertagespflege ist u.a. durch die Vermittlung von kognitiven Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil der Bildungskette.

Prävention/Nachhaltigkeit:

Die Satzung unterstützt die Sicherung einer kontinuierlichen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung und erfüllt daher das entsprechende Merkmal.

Ressourceneinsatz:

entfällt

Schlussfolgerung:

entfällt
 


Neufassung der Satzung über die Kindertagespflege im Landkreis Peine vom 01.01.2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20241004_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025 (566 KB)      
Anlage 2 2 20241004_Anlage1_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025 (290 KB)