Vorlage - 2024/130
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Änderung und Neufassung der Satzung der Kindertagespflege in der beigefügten Form wird zum 01.01.2025 beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Die Förderung von Kindern in Tagespflege ist nach §§ 23 und 24 SGB VIII eine Aufgabe des
örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie stellt insbesondere im Bereich der Kinder unter drei Jahren
und in Randzeiten eine flexible Betreuungsform dar. Die Kindertagespflege stellt Bildung,
Betreuung und Erziehung sicher und fördert somit auch die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht dabei ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ältere Kinder partizipieren beim Fehlen eines Kindergartenplatzes bzw. ergänzend zum Schulunterricht beim Fehlen adäquater Betreuungsmöglichkeiten im
schulischen Bereich von der Kindertagespflege.
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ist es daher notwendig, im
Kreisgebiet auf ausreichend qualifizierte Tagespflegepersonen zurückgreifen zu können.
Durch die fortlaufende Entwicklung von Rechtsprechungen, fachlichen Anforderungen, die
Anpassung der erzieherischen Förderleistung sowie des Sachaufwandes und weiterer
Förderungsleistungen ist die Neufassung notwendig gewesen, um eine qualifizierte
Kindertagespflege im Landkreis Peine sicherzustellen. Ebenso ist der Kostenbeitrag der
Eltern neu zu ermitteln.
Die Satzung hierzu wurde im Jahre 2022 neugefasst und hat sich in der Praxis bewährt, sodass lediglich redaktionelle Änderungen eingefügt wurden, die der besseren Verständlichkeit dienen. Diese Änderungen sind in der Anlage deutlich kenntlich gemacht. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die beiden Teilsatzungen pädagogischer und verwaltungstechnischer Teil aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer Satzung zusammengefasst werden.
Ziele / Wirkungen:
Die Neufassung der Satzung zur Kindertagespflege schafft zukunftsweisende
Rahmenbedingungen für Familien und Tagespflegepersonen.
Gender Mainstreaming:
Genderpolitische Aspekte spielen im Betreuungskontext eine maßgebliche Rolle. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt einen besonderen Förderungsbedarf dar. Die
Kindertagespflege unterstützt Eltern und fördert Kinder gleichermaßen und berücksichtigt
alle Formen der Geschlechter.
Migration:
Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Zielgruppe dar. Kinder können in
Kleingruppen mit anderen Kindern individuell gefördert werden.
Bildung:
Der Bereich Kindertagespflege ist u.a. durch die Vermittlung von kognitiven Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil der Bildungskette.
Prävention/Nachhaltigkeit:
Die Satzung unterstützt die Sicherung einer kontinuierlichen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung und erfüllt daher das entsprechende Merkmal.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
Neufassung der Satzung über die Kindertagespflege im Landkreis Peine vom 01.01.2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20241004_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025 (566 KB) | ||||
2 | 20241004_Anlage1_Satzung_Kindertagespflege_01.01.2025 (290 KB) |