Inhalt

Vorlage - 2024/127  

Betreff: Sachstand: Bündnis "Rettet den Rettungsdienst"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Kenntnisnahme
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
23.10.2024 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gründungsaufruf 2.0 Rettet den Rettungsdienst PM  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Aktueller Sachstand zum Bündnis „Rettet den Rettungsdienst“

 

Der Landkreis Peine ist Träger des Rettungsdienstes für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich.

 

Um aufgrund der Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums grundlegende Veränderungen im Bereich der Notfallversorgung herbeizuführen, wurde auf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) das Bündnis zum Erhalt des Rettungsdienstes gegründet.

 

Konkrete Forderungen des Bündnisses sind:

  • Der konkrete Patientennutzen und nicht Macht- und Geldverschiebungen zwischen
    Bund und Ländern müssen im Zentrum von Veränderungen bei der
    Notfallversorgung stehen.
  • Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, dem Bund Zuständigkeiten im
    Rettungsdienst zu überlassen, wird strikt abgelehnt.
  • Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der
    Notfallversorgung muss vollständig zurückgezogen und durch einen fairen
    Zukunftsdialog unter gleichberechtigter Beteiligung der Innenressorts der Länder,
    der Kommunen, der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen ersetzt werden.
  • Regelungen zur Versorgung, Qualität, Planung und Kostentragung im
    Rettungsdienst sind Ländersache und müssen es auch bleiben.
  • Bundesweite Vorgaben für Leitstellen und eine Gefährdung der Rufnummer 112
    werden abgelehnt.

 

Der Landkreis Peine ist diesem Bündnis im Jahr 2019 beigetreten (BV 23.10.2019).

Zwischenzeitlich war es um das Bündnis etwas ruhiger geworden, da auch die Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich zurückgenommen hatte.

 

Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Januar 2024 veröffentlichte Eckpunktepapier sieht eine Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung vor. Vor allem die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie Rettungsdienste sollen dabei stärker aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Trotz dieses an sich wichtigen Vorhabens sieht der NLT die Reformvorschläge vom BMG mit dem geplanten Eingriff in die Länderkompetenz zu Recht sehr kritisch.

 

Daher hat sich auf Initiative des NLT am 16.09.2024 das Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 2.0“ als Neuauflage des breiten Bündnisses von Akteuren im Rettungsdienst neu gebildet. Zu den in 2019 formulierten Forderungen fand im Rahmen der Neuauflage eine Konkretisierung bzw. Anpassung statt.

 

Die aus hiesiger Sicht wichtigsten Forderungen aus der aktuellen Pressemitteilung (Anlage) sind:

  • Vermeiden überfüllter Wartezimmer
  • Verringern überlanger Wartezeiten bei Fachärztinnen und Fachärzten
  • Freihalten der Notaufnahmen für „echte“ Notfälle
  • Der Rettungsdienst soll kommunale Aufgabe bleiben (Daseinsvorsorge)
  • Abrechnung einer medizinischen Versorgung und nicht von der Transportleistung

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit der fortbestehenden Mitgliedschaft im Bündnis soll der Rettungsdienst als kommunale Aufgabe gestärkt werden und eine individuelle Verzahnung von Rettungsdienst, Großschadenseinheiten und Katastrophenschutz möglich bleiben. Durch die Mitgliedschaft im Bündnis bekundet der Landkreis Peine weiterhin sein Bestreben zum Erhalt der Strukturen im Rettungsdienst und damit auch im Bevölkerungsschutz.

 

Ressourceneinsatz: Entfällt

 

Schlussfolgerung:

 

Ein Rettungsdienst, der auf Grundlage landesgesetzlicher Regelungen aufgestellt ist, kann eher an die regionalen Bedürfnisse angepasst werden, als wenn eine bundesweite Gesetzgebung zu Grunde gelegt werden muss.


 


Gründungsaufruf 2.0 „Rettet den Rettungsdienst“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gründungsaufruf 2.0 Rettet den Rettungsdienst PM (167 KB)