Inhalt

Vorlage - 2024/124  

Betreff: Interimsvereinbarung zur Durchführung des Rettungsdienstes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2024 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die bestehende Interimsvereinbarung zur Durchführung des Rettungsdienstes im

Landkreis Peine wird um ein Jahr, bis zum 31.12.2026 verlängert.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Der Landkreis Peine ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Träger des Rettungsdienstes für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich.

Für den Landkreis Peine sind seit 1995 drei Leistungserbringer mit derzeit sechs Rettungswachen zur Durchführung des Rettungsdienstes tätig (ASB, DRK,

Fa. Daetz gGmbH). Der ASB und das DRK stellen im wöchentlichen Wechsel das Notarzteinsatzfahrzeug incl. Fahrer.

Im Jahr 2014 wurde die entsprechende Beauftragung aufgrund einer Vorhaltungserhöhung in der Form einer Interimsvereinbarung ergänzt.  Die Ergänzung zur Vereinbarung über die Beauftragung läuft am 31.12.2025 aus.

 

Die Gestellung der notärztlichen Komponente erfolgt durch das Klinikum Peine. Diese Komponente ist nicht Bestandteil der folgenden Ausarbeitung.

 

Hintergrund des seinerzeitigen Abschlusses und der folgenden Verlängerungen der Interimsvereinbarung waren rechtliche Unsicherheiten zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen. 

 

Mit aktualisierten EU-Vorgaben, daraus resultierenden neuen bundesgesetzlichen Regelungen zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen und letztlich mit einer Novellierung des Nds. Rettungsdienstgesetzes durch den Landesgesetzgeber im März 2021 besteht nunmehr eine gewisse Rechtssicherheit. Allerdings werden in der Literatur derzeit weiterhin noch unterschiedliche Rechtsauffassungen bzw. Rechtsprechungen über den auszuschreibenden Umfang bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen beschrieben. Auch bei Vergaben unter Anwendung der Bereichsausnahme ist in Niedersachsen die Möglichkeit der Berücksichtigung von Unternehmen in Form einer gGmbH nicht abschließend durch die Rechtsinstanzen geklärt.

 

 

Die Umsetzung der zukünftigen Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Peine lässt sich zum 01.01.2026 nicht realisieren. Für eine mögliche „Übernahme“ der Mitarbeitenden und des Materials der bisherigen Leistungserbringer in die zukünftige Struktur (Vergabe, Bereichsausnahme, Kommunalisierung) sind gründliche Absprachen und ausführliche Gespräche/Beratungen erforderlich.

 

Daher ist eine letztmalige Verlängerung der Interimsbeauftragung bis zum 31.12.2026 erforderlich.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit Verlängerung der Interimsbeauftragung wird der notwendige Zeitraum eröffnet, die unterbrechungsfreie Überführung des Rettungsdienstes, im Rahmen einer Ausschreibung bzw. kommunalen Lösung vorzubereiten.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


keine