Vorlage - 2024/119
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 100.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Verwaltung wird beauftragt, Zuwendungen an die privaten Träger des Katastrophenschutzdienstes im Landkreis Peine ab dem 01.01.2025 auf Basis der vorliegenden Förderrichtlinie zu gewähren.
Inhaltsbeschreibung:
Dem Landkreis Peine obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) die Aufgabe des Katastrophenschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Der Katastrophenschutz in Deutschland wird nicht aus permanent präsenten, einer Behörde zugeordneten, Einsatzeinheiten und –kräften gebildet und besteht deshalb auch nicht als eine dauerhaft vorhandene Einheit, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Vielmehr wird die Aufgabe des Katastrophenschutzes derart sichergestellt, dass die untere Katastrophenschutzbehörde in einem Fall des Vorliegens einer Großschadenlage auf eine Vielzahl von Aufgabenträgern, privaten Trägern und weiteren einsatzfähigen Personen zugreifen kann, diese zielgenau einsetzt und leitet. Gerade die Einbindung der privaten Träger in den Katastrophenschutz ist dabei ein wesentlicher Baustein, um im Ernstfall bestmöglich aufgestellt zu sein. Deshalb liegt es im Interesse aller, die im Katastrophenfall eingebundenen privaten Träger zu stärken.
Aktuell sind im Landkreis Peine das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) sowie die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) private Träger des Katastrophenschutzdienstes gemäß § 14 Abs. 2 NKatSG.
§ 31 Abs. 2 S. 3 NKatSG sieht explizit vor, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger im Rahmen ihrer Haushaltspläne durch Zuwendungen unterstützen.
In den letzten Jahren wurden bereits Zuwendungen an die privaten Träger geleistet. Hierfür standen Haushaltmittel in Höhe von 100.000 € pro Jahr zur Verfügung. Die Zuwendungen sind bisher jedoch noch nicht auf der Grundlage einer Förderrichtlinie zugewendet worden. Aus diesem Grund soll hierzu nun eine rechtliche Grundlage in Gestalt der vorliegenden Förderrichtlinie geschaffen werden.
Mit Hilfe der Zuwendungen sollen den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Trägern die ihnen durch die Mitwirkung entstehenden Aufwendungen verringert und der Katastrophenschutz als wesentlicher Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gestärkt werden. Hierzu enthält die zu beschließende Förderrichtlinie zwei Förderarten:
Vier Fünftel der Fördersumme sollen im Rahmen der institutionellen Förderung zugewendet werden. Die Höhe dieser Förderung bestimmt sich im Wesentlichen nach der Übernahme der Trägerschaft der aufgestellten Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Peine und den damit verbundenen Sollstärken gemäß RdEl. d. MI v. 10.05.2023 (Gliederungserlass).
Ein Fünftel der Fördersumme soll für anteilige Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung ausschließlich zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt werden.
Die Fördersumme wird jährlich neu festgesetzt. Förderjahr ist das Kalenderjahr. Die Richtlinie soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Ziele / Wirkungen:
Unterstützung der im Katastrophenschutz tätigen privaten Träger und damit Stärkung des Katastrophenschutzes im Landkreis Peine als Ganzes.
Ressourceneinsatz:
Die jährlich im Haushaltsplan des Landkreises Peine hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel werden dem Produkt 12810000 – Katastrophenschutz (12810000.4318000) zugeordnet.
Schlussfolgerung:
entfällt
Richtlinie zur Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger (RL KatS-Zuwendungen)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KatS-Förderung Landkreis ab 2025 - Förderrichtlinie KatS-Zuwendungen (101 KB) |