Inhalt

Vorlage - 2024/088  

Betreff: Beitritt des Landkreises zur Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Digitalisierung und Infrastrukturprojekte Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
09.09.2024 
11. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz      
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2024 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

3.000 €/Jahr

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Der Landkreis Peine tritt der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) bei.


Inhaltsbeschreibung:

Die Arbeitsgemeinschaft dient der kommunalen Interessensbildung und der Netzwerkbildung im Bereich des Radverkehrs. Ihr gehören im Bereich Niedersachsen/Bremen bis heute 91 Mitgliedskommunen an. Mitglieder in der Umgebung sind (Auswahl): Regionalverband Großraum Braunschweig, Region Hannover, die Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Seesen, Lehrte, Hannover, Hildesheim, Sarstedt, Springe…, die Gemeinden Wennigsen, Cremlingen und die Landkreise Celle, Hildesheim, Gifhorn und Wolfenbüttel.

Als Vorteile einer Mitgliedschaft sind zu nennen:

  • Interessenvertretung gegenüber dem Land, Bund und weiteren Akteuren (Investitionen, Förderungen, Vernetzung und Gewichtung)
  • Mitgliedschaft als Qualitätsmerkmal (öffentlichkeitswirksam, politische Bedeutung)
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch (Arbeitskreise, Veranstaltungen, Weiterbildung, Erfahrungsaustausch)
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (kostenfreie Nutzung der AGFK-Materialien, zentrale Entwicklung mit lokaler Umsetzung; Flyer, Broschüren, Kampagnen, gemeinsame Pressearbeit)
  • Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Radverkehr (bei anderen Kommunen oder direkt beim AGFK durch Gutachten, Musterlösungen und „best practise-Projekte“)

Es gelten folgende Aufnahmekriterien:

  • Politische Beschlussfassung zur Grundsatzentscheidung für die kommunale Radverkehrsförderung
  • Bereitschaft zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages
  • Benennung einer festen Ansprechperson innerhalb für den Radverkehr nach außen
  • Hinwirkung auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ (ein erster Schritt ist bereits mit der Aufstellung des kreiseigenen Radverkehrskonzeptes erfolgt)
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK und aktive Teilnahme

 

Ziele / Wirkungen:

Mit dem Beitritt des Landkreises Peine zur AGFK wird die Verwaltung in die Lage versetzt, sich intensiv dem Thema Radverkehr im Landkreis zu nähern. Das kürzlich politisch verabschiedete Radverkehrskonzept bildet dafür den Rahmen.

 

Klima-/Umwelt-/Naturschutz:

Durch eine konsequente Förderung des Radverkehrs ergeben sich Auswirkungen auf den Bereich Klima-/Umwelt-/Naturschutz, indem zusätzliche Potentiale genutzt werden, um Verkehre umweltfreundlich zu verlagern.

 

Ressourceneinsatz:

Der Mitgliedsbeitrag der Teilnehmerkommunen ist je nach Einwohnerzahl gestaffelt. Für Landkreise fällt ein Mitgliedsbeitrag von 3.000 € pro Jahr an . Entsprechende Haushaltsmittel werden im Produktsachkonto 54701000.4431350 für 2025ff beantragt.

 

Schlussfolgerung:

Mit dem Beitritt des Landkreis Peine ergeben sich weitere Impulse zur Förderung des Radverkehrs. Dieses hat einen Mehrwert bei der Umsetzung von Projekten aus dem erstellten Radverkehrskonzept oder auch beim Transfer innovativer Ideen.


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