Vorlage - 2024/050-01
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1. Dem Ankauf der Gesellschaftsanteile der Stadt Peine an der Klinikum Peine gGmbH und
deren Abtretung an den Landkreis Peine wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die
Klinikum Peine gGmbH auch weiterhin im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen
verbleibt. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, einen
zustimmenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.
2. Dem Abschluss des vorgelegten Kauf- und Abtretungsvertrages wird zugestimmt.
3. Der Kreistag weist den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der
Klinikum Peine gGmbH an, den vorgelegten aktualisierten Änderungen des
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Beschlüsse nicht vom Niedersächsischen Innenministeriums als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet werden.
Inhaltsbeschreibung:
Zu Beschlussvorschlag Nr. 3
Durch das Ausscheiden der Stadt Peine, welche Änderungen in den Eigentumsverhältnissen mit sich bringt, muss auch der Gesellschaftsvertrag geändert werden. Er ist redaktionell dahingehend anzupassen, dass zukünftig nur noch ein Gesellschafter vorhanden ist. Damit einhergehend sind zudem folgende Aspekte zwingend anzupassen:
- Verteilung der Geschäftsanteile
- Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung
- Zusammensetzung des Aufsichtsrates
- Streichung des Präsidialausschusses
- Streichung der Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Peine
Insgesamt wurden die Befugnisse der Gesellschafterversammlung an das Bedürfnis schlanker Entscheidungswege angepasst.
Zudem wurden Doppelnennungen im Vergleich zu den Geschäftsordnungen gestrichen. Diese sollen nun durch die jeweiligen Geschäftsordnungen für den Geschäftsführer und für den Aufsichtsrat geregelt werden.
Durch die geänderte Gesellschafterstruktur verringert sich die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von elf auf neun Mitglieder. Dies sind die vom Landkreis entsendete Landrätin / der Landrat, die vom Landkreis entsendete Erste Kreisrätin / der Erste Kreisrat, zwei Mitglieder des Betriebsrates des Klinikums sowie fünf vom Landkreis zu entsendende Personen von denen vier dem Kreistag angehören müssen. Mindestens drei der vom Landkreis Peine zu entsendenden Personen müssen Frauen sein.
Die Beschränkung bei der Besetzung des Aufsichtsrates auf lediglich ein externes Mitglied wird von der Kreispolitik kritisch gesehen. Es bleibt daher bei der ursprünglichen Anzahl von elf Aufsichtsratsmitgliedern, damit die Entsendung zweier externer, fachlich versierter Mitglieder in den Aufsichtsrat erfolgen kann.
Um den angemessenen Einfluss der Kommune im Aufsichtsrat sicherzustellen, wird die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Aufsichtsrat entsprechend erhöht (§ 137 Abs.1 Nr. 6 NKomVG).
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist dieser Vorlage in der Anlage 3 beigefügt. Ergänzend dazu befindet sich in der Anlage 4 eine Übersicht über die vorgesehenen Änderungen.
Für Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist nach § 9 Abs. 1 j des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung zuständig, in der der Landkreis durch den Landrat vertreten wird. Dieser ist anzuweisen, den Änderungen zuzustimmen.
-Entwurf Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2024 (113 KB) |
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