Vorlage - 2022/023
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
1. Dem Antrag der Gruppe der CDU/FDP vom 11.01.2022 auf Schaffung einer
unabhängigen Stabsstelle zur fachlichen und ökonomischen Begleitung sowie Beurteilung
der weiteren Entwicklung des Klinikums Peine vom 11.01.2022 wird unter
Berücksichtigung der Ausführungen in der Sachdarstellung dem Grunde nach zugestimmt.
2. Dem Antrag der Gruppe der Kreistagsfraktion der SPD und der Kreistagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 04.02.2022, dass für das Jahr 2022 ein Fonds für kostenfreie
Langzeitverhütungsmittel mit einem Wert von 20.000 € eingerichtet wird, wird zugestimmt.
3. Dem doppischen Produkthaushaltsplan 2022 einschließlich der Änderungsliste vom
08.02.2022, der Änderungen in der Finanzplanung sowie ggf. vorhandener weiterer
Einzelentscheidungen wird zugestimmt.
4. Dem Stellenplan einschließlich der Auswirkungen der Änderungsliste und ggf.
vorhandener weiterer Beschlüsse wird zugestimmt.
5. Dem Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm einschließlich ggf. vorhandener
weiterer Beschlüsse wird zugestimmt.
6. Der Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2021 wird zur Kenntnis genommen.
7. Die Haushaltssatzung 2022 inklusive möglicher weiterer Auswirkungen zu den
Beschlüssen zu 1. bis 6. wird beschlossen. Die Umlagesätze für die Ermittlung der
Kreisumlage werden dabei einheitlich auf 58,1 % festgesetzt.
Inhaltsbeschreibung:
Zu Beschlussvorschlag 1.:
Mit Antrag vom 11.01.2022 (Anlage 1) beantragte die CDU/FDP-Gruppe im Kreistag Peine die Schaffung einer unabhängigen Stabsstelle zur fachlichen und ökonomischen Begleitung sowie Beurteilung der weiteren Entwicklung des Peiner Klinikums.
Beim Klinikum Peine handelt es sich sicherlich um die wichtigste Beteiligung des Landkreises Peine. Insoweit ist es erforderlich, dass insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Klinikum Peine gGmbH beobachtet werden muss, zumal mögliche Verluste eine Abschreibung des Beteiligungswertes zur Folge haben und damit den Haushalt des Landkreises Peine belasten würden. Hinzu kommt, dass bei möglichen zukünftigen Verlusten die Zahlung von Verlustausgleich erforderlich werden könnte.
Zur Wahrnehmung des Beteiligungscontrollings ist bereits eine Stelle im Fachdienst Finanzen des Landkreises Peine vorhanden. Dieses ist geboten, da hier der Fachverstand für Buchungsvorschriften nach dem HGB vorhanden ist und daher die wirtschaftliche Entwicklung aller vorhandenen Beteiligungen im Blick behalten wird.
Da die vorhandene Stelle des Beteiligungscontrollings (siehe Produkt 11131 – Controlling – auf Seiten 87 und 88 der Beratungsunterlagen) zum 01.06.2022 durch Umsetzung der bisherigen Stelleninhaberin vakant wird, ist bereits eine externe Stellenausschreibung eingeleitet, die zum Ziel hat, eine entsprechende Fachkraft mit Kenntnissen im Bereich des Gesundheitswesens und der Krankenhausfinanzierung, einzustellen. Die antragsgemäße Schaffung fachlicher Kompetenz zur Begleitung bzw. Verwaltung der Beteiligung ist daher bereits eingeleitet.
In Abhängigkeit der Entwicklungen rund um die Beteiligung an der Klinikum Peine gGmbH ist nicht auszuschließen, dass der Aufwand für die Verwaltung der Beteiligung zunimmt. Dieses kann insbesondere der Fall sein, wenn die vorgesehene Berücksichtigung der neuen Stelleninhaberin oder des Stelleinhabers mit beratender Funktion im Aufsichtsrat des Klinikums umgesetzt werden kann. In diesem Fall wird ggf. auch unterjährig die Besetzung weiterer Stellenanteile eingeleitet werden müssen.
Nicht empfohlen wird jedoch gegenwärtig seitens der Verwaltung die Schaffung einer unabhängigen Stabsstelle. Die Organisationshoheit über die Verwaltung obliegt dem Landrat. Gegenwärtig wird es für effizienter gehalten, wenn die Beteiligungsverwaltung weiterhin im Fachdienst Finanzen verbleibt und so bei Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten der Beteiligungen das finanzielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes eingebunden werden kann. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die neue Leitung des Fachdienstes Finanzen aus ihrer vorangegangenen Tätigkeit schon über umfangreiche Kenntnisse der Materie verfügt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ggf. durch zukünftige Entwicklungen eine organisatorische Änderung erfolgen muss und in diesem Zusammenhang die vorhandene Stelle mit allen Beteiligungen des Landkreises Peine in einer Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellt werden wird. Gegenwärtig wird diese Notwendigkeit jedoch nicht gesehen.
Insoweit wird vorgeschlagen, dem Antrag der CDU/FDP-Gruppe dahingehend zuzustimmen, dass im Rahmen der Stellenbesetzung die erforderliche Kompetenz aufgebaut wird, jedoch ohne die Schaffung einer Stabsstelle.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Mit Schreiben der Gruppe der Kreistagsfraktion der SPD und der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2022 (Anlage 2) wird beantragt, dass für das Jahr 2022 ein Fonds für kostenfreie Langzeitverhütungsmittel mit einem Wert von 20.000 € eingerichtet wird. Eine bundesrechtliche Regelung ist noch nicht verabschiedet. Einige kommunale Träger stellen bereits jetzt entsprechende Mittel als freiwillige Leistung zur Verfügung. Daher wird auch verwaltungsseitig empfohlen, für das Jahr 2022 Mittel einzuplanen.
Zu Beschlussvorschlag 3.:
Doppischer Produkthaushaltsplan 2022 Landkreis Peine
Den Kreistagsabgeordneten wurde nach der Sitzung des Kreistages am 17.11.2021 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht, Änderungen zum Stellenplan 2022, Investitionsprogramm/Investitionsförderungsprogramm von 2022 - 2025 und verschiedenen weiteren Anlagen zugeleitet.
Gegenüber den Ursprungsunterlagen haben sich verschiedene Veränderungen ergeben, die sich aus Verwaltungsvorschlägen, Beratungen in Fachausschüssen oder aus Anträgen der Fraktionen ergeben haben. Diese finanziellen Auswirkungen sind in Änderungslisten zum Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt enthalten, die den Unterlagen als Anlage 3 und 4 beigefügt sind.
Änderungsliste Ergebnishaushalt (Anlage 3)
Zu lfd. Nr. 1:
Mit Orientierungsdatenerlass vom 30.06.2021 wurde mitgeteilt, dass die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gegenüber 2021 keine Steigerungen vorsehen. Mit Vorlage 2021/1030 wurde dem Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz berichtet, dass am 01.12.2021 durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik die vorläufigen Werte zum Niedersächsischen Finanzausgleich mitgeteilt wurden. Danach steigt insgesamt die Zuweisungsmasse um rund 300 Mio. €. Diese Erhöhung hat Einfluss auf die Finanzzuweisungen, die dem Landkreis Peine und den kreisangehörigen Kommunen voraussichtlich zufließen werden. Die endgültigen Werte können hiervon noch im März/April 2022 abweichen.
Der Landkreis Peine erhält danach voraussichtlich Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 41.167.000 € und damit rund 3,1 Mio. € mehr, als bisher eingeplant.
Ähnliches gilt im Bereich der Zuweisungen zum übertragenen Wirkungskreis. Auch hier ist als Folge der Erhöhung der Gesamtzuweisungsmasse eine Erhöhung des Betrages für den Landkreis Peine zu verzeichnen. Die Zuweisungen für die Aufgabenwahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises steigt daraufhin um 50.500 € auf insgesamt 5.107.000 €.
Durch die gestiegene Zuweisungsmasse ergeben sich auch Veränderungen bei den Erträgen der kreisangehörigen Kommunen, die für die Kreisumlageerhebung relevant sind. In Summe führt dieses dazu, dass die Kreisumlage 2022 gegenüber den bisherigen Planungen bei gleichbleibendem Hebesatz insgesamt 2.280.000 € mehr an Kreisumlage zu zahlen haben.
Insgesamt führen diese Veränderungen dazu, dass im Produkt 61110 – Allgemeine Finanzierungsmittel – (Seiten 447 und 448 der Beratungsunterlagen) die Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes um insgesamt 5.441.600 € auf 144.370.700 € steigt.
Der Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz hat den Änderungen in seiner Sitzung am 17.01.2022 zugestimmt.
Zu lfd. Nr. 2:
Im Produkt 31560 – Andere soziale Einrichtungen – (Seiten 320 und 321 der Beratungsunterlagen) werden die Zuschüsse für das Peiner Frauenhaus und BISS (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt des Peiner Frauenhauses) ausgewiesen. Wie bereits mit Vorlage 2022/003 für die Beratungen des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales dargestellt, hat das Frauenhaus mit Schreiben vom 13.11.2021 die Erhöhung des Zuschusses um 61.000 € beantragt, da ab Januar 2022 durch Anmietung einer Wohnung die Kapazitäten zur Betreuung zusätzlicher Bewohnerinnen erweitert worden sind. Die Änderung hat zur Folge, dass die Transferaufwendungen von 147.300 € auf 208.300 € steigen
Der Fachausschuss hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 24.01.2022 zugestimmt.
Zu lfd. Nr. 3:
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 17.01.2022 wurde dargestellt, dass es immer schwieriger wird, ausscheidendes Personal durch externe Bewerberinnen und Bewerber zu ersetzen. Auch im Bereich der Ausbildung können mittlerweile mangels geeigneter Bewerbungen nicht mehr alle Ausbildungsplätze besetzt werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, in die Personalentwicklung zu investieren und dazu im Produkt 11122 – Personalwirtschaft – (Seiten 73 und 74 der Beratungsunterlagen) eine weitere 0,5 Stelle mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von 33.600 € einzurichten. Die im Produkt für 2022 ausgewiesenen Personalaufwendungen würden demzufolge auf 1.294.500 € steigen.
Zu lfd. Nr. 4:
Im Produkt 12610 – Brandschutzmaßnahmen – (Seiten 113 und 114 der Beratungsunterlagen) wurde bereits zum Haushalt 2021 auf Basis der Vorlage 2020/758 dargestellt, dass die beauftragte Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in einem beauftragten Gutachten festgestellt hat, dass im Bereich des Feuerwehrwesens noch 0,75 Stellen Brandschutzprüfer benötigt werden. Die Änderung wurde zum Stellenplan 2021 umgesetzt.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 17.01.2022 wurde dargestellt, dass es bisher nicht gelungen ist, diesen Stellenteil zu besetzen. Aufgrund des Fachkräftemangels ist auch weiterhin nicht zu erwarten, dass eine Besetzung in Teilzeit erfolgen kann. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine weitere 0,25 Stelle mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von 20.200 € einzurichten. Die im Produkt für 2022 ausgewiesenen Personalaufwendungen würden demzufolge auf 709.300 € steigen, sodass eine Vollzeitstelle besetzt werden könnte.
Zu lfd. Nr. 5:
Im Produkt 28101 – Heimat- und Kulturpflege – (Seiten 158 und 159 der Beratungsunterlagen) sind als Folge der Schaffung verschiedener Kulturangebote für die Betreuung der eingerichteten Kontaktstellen gestiegene Aufwendungen zu verzeichnen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 03.02.2022 wurde dargestellt, dass daraufhin eine Ausweitung um 0,26 Stellenanteilen für erforderlich gehalten wird. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine weitere 0,26 Stelle mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von 21.000 € einzurichten. Die im Produkt für 2022 ausgewiesenen Personalaufwendungen würden demzufolge auf 129.000 € steigen.
Zu lfd. Nr. 6 und 7:
In den Produkt 11141 und 11142 – Prüfdienst intern und Prüfdienst extern – (Seiten 430 bis 433 der Beratungsunterlagen) ist als Folge der Digitalisierung eine Umstellung der Arbeitsweisen erfolgt, so dass zusätzliche Schreibarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Demzufolge kann eine bereits unbesetzte Stelle zukünftig entfallen.
Zu lfd. Nr. 8:
Im Produkt 55101 – Naherholungsgebiet Eixer See – (Seiten 258 und 259 der Beratungsunterlagen) sind als Sachaufwand für die Pflege und Unterhaltung der Liegenschaft bisher insgesamt 60.500 € eingeplant. Der Wert ist seit 2011 unverändert geblieben. Es wurden jedoch in der Vergangenheit regelmäßig durch unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Stürme, regelmäßig zusätzliche Mittel bereitgestellt. Es ist jedoch zwischenzeitlich festzustellen, dass die Kosten für z.B. die Grünpflege durch die BBg, die Entsorgungskosten für die Abfallbeseitigung oder auch die Anmietung von mobilen Toiletten gestiegen sind, so dass eine Kompensation durch Reduzierung der gepflegten Außenanlagen erfolgt ist. Mittlerweile ist dadurch die nutzbare Fläche deutlich gesunken. Zudem ist das Gebiet durch den Eichenprozessionsspinner belastet, so dass hier auf Dauer mit höheren Pflegeaufwendungen zu rechnen ist.
Um den Eixer See in seiner Funktion als Naherholungsgebiet aufrecht erhalten zu können, wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die verfügbaren Mittel um 20.000 € zu erhöhen, so dass jährlich zur Deckung des Sachaufwandes 80.500 € zur Verfügung gestellt werden.
Zu lfd. Nr. 9:
Im Produkt 3631 – Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – (Seiten 368 bis 370 der Beratungsunterlagen) sind im Bereich der Transferaufwendungen derzeit 16.200 € als Zuschuss für den Jugendmigrationsdienst an den Caritas-Verband vorgesehen. Dieser Betrag ist auch auf Seite 18 der Beratungsunterlagen unter den Zuwendungen an Träger 2022 ausgewiesen. Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.01.2022 wurde eine Erhöhung des Zuschusses um 3.800 € auf 20.000 € beantragt. Die auf Seite 370 der Beratungsunterlagen ausgewiesenen Transferaufwendungen würden sodann von insgesamt 850.000 € auf 853.800 € steigen.
Seitens des Ausschusses wurde im Rahmen der Beratung der Vorlage 2021/943 daher empfohlen, die zur Verfügung gestellten Mittel um die beantragten 3.800 € auf 20.000 € zu erhöhen.
Zu lfd. Nr. 10:
Mit Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.11.2020 wurden für den Haushalt 2021 zwecks Erstellung eines Radwege-/Radverkehrskonzeptes Finanzmittel eingeplant. Da der Regionalverband Großraum Braunschweig in diesem Bereich ebenfalls die Erstellung eines Konzeptes plante, wurden zunächst eigene Maßnahmen zurückgestellt. Leider haben sich die Arbeiten des Regionalverbandes verzögert, so dass die Auftragserteilung für die Umsetzung des ergänzenden Konzeptes für den Landkreis Peine noch nicht erfolgen konnte. Mit Ende des Haushaltsjahres 2021 sind jedoch die eingeplanten Haushaltsmittel verfallen. Es ist daher erforderlich, die benötigten Finanzmittel von 30.000 € für den Haushalt 2022 erneut zu veranschlagen. Im Produkt 11151 – Kreisentwicklung – (Seiten 426 und 427 der Beratungsunterlagen) sind als Sachverständigenkosten bisher insgesamt 100.000 € eingeplant, so dass mit der Änderung für die Begleitung des Radwege-/Radverkehrskonzeptes und des Projektes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 130.000 € zur Verfügung stehen.
Zu lfd. Nr. 11:
Unter der Annahme, dass hinsichtlich des Beschlussvorschlages 2 wie vorgeschlagen beschlossen wird, sind als Folge des Antrages der Gruppe der Kreistagsfraktion der SPD und der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2022 (Anlage 2) die benötigten Mittel in Höhe von 20.000 € über die Änderungsliste in den aktuellen Haushaltsplanentwurf aufgenommen worden. Zunächst ist eine Ausweisung im Produkt 3114 – Hilfen zur Gesundheit – (Seiten 276 und 277 der Beratungsunterlagen) vorgesehen, so dass sich die dort ausgewiesene Summe der Aufwendungen um 20.000 € auf 783.500 € erhöht.
Zu lfd. Nr. 12:
Im Rahmen der Anhörung von Stadt und Gemeinden zur Kreisumlage am 28.01.2022 wurde deutlich, dass als Folge der Zunahme der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bei den Kommunen Mehraufwendungen vorhanden sind, die nicht vollständig gedeckt werden können. Zwar ist die Höhe der Beteiligung des Landkreises Peine pro Betreuungsplätzen noch bis 31.12.2022 vertraglich geregelt, dennoch ist zu erwarten, dass sich innerhalb des Jahres 2022 im Zusammenhang mit den Neuverhandlungen für die Zeit ab 2023 bereits eine Aufstockung der Landkreisbeteiligung ergeben wird. Eine Aufstockung entspricht laut der schriftlichen Rückmeldung im Rahmen der Anhörung zur Kreisumlage auch dem Wunsch der Bürgermeisterin und der Bürgermeister. Soweit eine Erhöhung erfolgt, ohne dass eine Berücksichtigung im Haushaltplan erfolgt ist, kann dies zur Folge haben, dass ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. Zur Reduzierung des Risikos der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wird daher die pauschale Erhöhung des Ansatzes um 1,5 Mio. € empfohlen. Die zusätzlichen Mittel werden daher im Produkt 3610 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – (Seiten 362 und 363 der Beratungsunterlagen) eingeplant, so dass sich die Summe der Aufwendungen auf insgesamt 18.741.800 € erhöht.
Als Folge einer Konkretisierung des Produktrahmenplanes des Landes Niedersachsen ist für den Haushalt 2022 ein neues Produkt 3651 – Tageseinrichtungen für Kinder – einzurichten. In diesem sind die Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen auszuweisen, die sich mit den Tageseinrichtungen für Kinder befassen. Daher erfolgen erhebliche Verlagerungen von Finanzmitteln zwischen den Produkten 3610 und 3651. Unter der Voraussetzung der entsprechenden Beschlussfassungen würden sich daher die als Anlage 5 beigefügten Produktbeschreibungen ergeben.
Insgesamt ist damit festzustellen, dass sich das geplante Jahresergebnis von 959.900 € (siehe Seite 57 der Beratungsunterlagen) durch die Veränderungen aus der Änderungsliste zum Ergebnishaushalt auf einen Wert von 4.712.200 € erhöht. Dieser Wert wird in der Anlage 6 – Gesamtbudget 0 – zum Ergebnisplan ausgewiesen.
Finanzhaushalt (Anlage 4)
Zu lfd. Nr. 1 bis 12:
Die zum Ergebnishaushalt dargestellten Auswirkungen führen auch im Finanzhaushalt zu entsprechend höheren Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. In der Folge verändert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtbudget 0 (Seite 58 der Beratungsunterlagen) von 7.713.200 € auf 11.465.500 €. Dieser Wert ist in der Anlage 6 – Gesamtbudget 0 – zum Finanzplan ausgewiesen.
Der Betrag von 11.465.500 € liegt oberhalb der zu leistenden Tilgungszahlungen von 7.491.200 € für investive Kredite. Dieses hat zur Folge, dass die Differenz planerisch zur Deckung von noch bestehenden Liquiditätskrediten dient.
Veränderungen im Bereich der Übersichten zu Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (Seite 453 bis 457 der Beratungsunterlagen) und Entwicklung der Kreisschulbaukasse (Seite 458 der Beratungsunterlagen) haben sich nicht ergeben.
Finanzplanung 2023 bis 2025
Als Folge der Darstellungen zu den Änderungslisten des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes ergeben sich Veränderungen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025, so dass sich Veränderungen der auf Seiten 57 bis 59 der Beratungsunterlagen dargestellten Finanzplanwerte ergeben. Die aktualisierten Werte sind aus Anlage 6 – Gesamtbudget 0 – zu entnehmen.
Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu den Beschlussvorschlägen ergeben. Durch die Entscheidungen verändern sich entsprechend der rechtlichen Vorschriften auch die Werte der Finanzplanung.
Gesamtbudget 0
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergeben sich die Werte aus der beigefügten Auswertung des Gesamtbudgets 0. (Anlage 6)
Im Ergebnishaushalt ist nunmehr ein Überschuss in Höhe von 4.712.200 € vorhanden.
Im Finanzhaushalt ergibt sich als Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Wert in Höhe von 11.465.500 €. Damit können die Tilgungszahlungen für investive Kredite vollständig erwirtschaftet werden. Mit einem Teilbetrag von 3.974.300 € können demnach Kassenkredite gedeckt werden. Dieser Wert ist in Zeile 37 der Anlage 6 zum Finanzplan als Finanzmittelveränderung ausgewiesen. Sollten die Kassenkredite bereits innerhalb des Jahres 2022 gedeckt werden können, stehen Überschüsse grundsätzlich zur Deckung von investiven Auszahlungen zur Verfügung.
Veränderungen dieser Werte können sich noch als Ausfluss der Entscheidungen zu den Beschlussvorschlägen 1 bis 5 ergeben.
Zu Beschlussvorschlag 5.:
Stellenplan (Anlage 7):
Entsprechend der Beschlussvorschläge zu den laufenden Nummern 3 bis 7 der Änderungsliste des Ergebnishaushalts (Anlage 3) erfolgt abweichend zu den Erläuterungen auf den Seiten 23 bis 33 der Beratungsunterlagen eine zusätzliche Berücksichtigung im Stellenplan.
Der Gesamtstellenplan ist unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge erstellt worden und als Anlage 7 beigefügt. Soweit von den Vorschlägen abweichende Beschlüsse gefasst werden bzw. im Rahmen der Beratung weitere Stellenplanveränderungen beschlossen werden sollten, erfolgt eine entsprechende Anpassung des beigefügten Stellenplanes.
Der Stellenplan enthält auch vereinzelte Anpassungen bei den Stellenwertigkeiten als Folge abgeschlossener Bewertungsverfahren.
Die sich aus den Stellenplanänderungen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind, wie bereits geschildert, in den Änderungslisten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt berücksichtigt.
Zu Beschlussvorschlag 6.:
Investitionsprogramm/Investitionsförderprogramm (Anlage 8 und 9):
Gegenüber den Seiten 453 bis 457 der Beratungsunterlagen haben sich keine Veränderungen der Gesamtübersicht ergeben. Die Übersichten sind zur besseren Übersichtlichkeit nochmals beigefügt.
Zu Beschlussvorschlag 7.:
Beteiligungsbericht:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsunterlagen lagen noch nicht alle geprüften Jahresabschlüsse 2020 der Beteiligungen des Landkreises Peine vor, so dass der Beteiligungsbericht 2021 noch nicht fertig gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich ist der Beteiligungsbericht des Landkreises Peine 2021 erstellt. Er ist mit Vorlage 2021/1031 dem Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 17.01.2022 zur Kenntnis gebracht worden. Am 21.02.2022 erfolgt eine Kenntnisnahme im Kreisausschuss.
Der Beteiligungsbericht ist wie der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 unter folgendem Link aufzurufen:
https://www.landkreis-peine.de/Kreis-Politik/Zentrale-Dienste/Finanzen/Finanzwirtschaft/
Der Beteiligungsbericht wird gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 10 KomHKVO als Anlage zum Haushaltsplan 2022 aufgenommen.
Zu Beschlussvorschlag 8.:
Haushaltssatzung
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergibt sich die beigefügte Haushaltssatzung (Anlage 10). Soweit sich Abweichungen gegenüber den vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen ergeben, wirken sich diese entsprechend auf die Haushaltssatzung aus. Die Satzung ist sodann entsprechend anzupassen.
§ 1 der Haushaltssatzung - Haushaltsplan
Hier werden die Gesamtsummen von Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgewiesen. Die Werte finden sich im beigefügten Ausdruck des Budgets 0 (Anlage 6) wieder.
§ 2 der Haushaltssatzung - Kreditermächtigung
Im Rahmen der Planungsunterlagen werden Kreditaufnahmen von 16.069.600 € vorgesehen (Seite 59 der Beratungsunterlagen). Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen unterliegt gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 3 der Haushaltssatzung - Verpflichtungsermächtigungen
Im Rahmen der Planungsunterlagen wurden Verpflichtungsermächtigungen von 47.847.200 € vorgesehen (Seite 59 der Beratungsunterlagen). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unterliegt gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 4 der Haushaltssatzung - Liquiditätskredite
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite verbleibt wie im Vorjahr bei 45 Mio. €. Zum Stichtag 31.12.2021 werden als Folge geschlossener Kreditverträge 20 Mio. € als Liquiditätskredit in der Jahresbilanz 2021 auszuweisen sein. Abzüglich des vorhandenen Kontenguthabens werden dann rechnerisch Kassenkredite von etwa 9 Mio. € vorhanden sein. Mitte des Jahres 2022 werden die Liquiditätskreditverträge enden. Innerhalb des Jahres 2022 werden die Liquiditätskredite voraussichtlich als Folge von Auszahlungen für Investitionen steigen bis dann zum Jahresende für ungedeckte investive Auszahlungen Kreditaufnahmen erfolgen. Durch den Kassenkreditbetrag soll die Zahlungsfähigkeit bei möglichen Auszahlungsspitzen gesichert werden.
Der Höchstbetrag kann daher gegenüber 2021 zunächst um weitere 10 Mio. € auf 35 Mio. € gesenkt werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt unterhalb einem Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und bedarf damit gemäß § 122 Abs. 2 NKomVG keiner Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
§ 5 der Haushaltssatzung- Kreisumlage
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 110 und 111 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dazu sind die Finanzmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden, vorrangig aus Entgelten und sonstigen Finanzmitteln zu decken. Soweit diese Erträge nicht ausreichen, sind die Mittel im Rahmen des Solidarprinzips von der örtlichen Gemeinschaft über Steuern zu decken. Für Landkreise tritt an die Stelle der Steuern die Kreisumlage.
Gemäß § 15 Absatz 1 NFAG ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben, soweit die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass für das Jahr 2022 Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 315,6 Mio. € vorgesehen sind. Demgegenüber stehen, ohne Berücksichtigung der errechneten Kreisumlage von rund 96,3 Mio. €, Erträge in Höhe von rund 224 Mio. €. Es besteht daher ein Finanzbedarf von rund 91,6 Mio. €, um den Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen und damit den rechtlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG beim jährlichen Ausgleich des Haushaltes auch die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung der Investitionen sicherzustellen sind. Zudem dürfen gemäß § 111 Abs. 6 NKomVG Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Sie dürfen gemäß § 120 Abs. 1 NKomVG auch nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aufgenommen werden.
Es ist daher auch zu berücksichtigen, dass im Finanzhaushalt aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Tilgungsraten für investive Kredite zu decken sind. Für das Jahr 2022 sind Tilgungsleistungen im Umfang von rund 7,5 Mio. € eingeplant.
Hinzu kommen noch die Zahlungen, die zur Deckung der aufgelaufenen Liquiditätskredite aufzubringen sind. Diese belaufen sich mit Stand 31.12.2021, auch unter Berücksichtigung eines vorhandenen Kontoguthabens, auf rund 9 Mio. €.
Da es sich bei der Aufnahme eines Kredites somit lediglich um eine Ausnahme der Finanzmittelbeschaffung handelt, sind grundsätzlich auch die Investitionen aus den Einzahlungen zu decken. Damit sind auch die Investitionen zum Bedarf hinzuzurechnen. Da für das Jahr 2022 nach Abzug von investiven Einzahlungen noch ungedeckte Investitionen in Höhe von rund 16 Mio. € vorgesehen sind, erhöht sich der Finanzbedarf grundsätzlich sogar um diesen Betrag.
Für das Jahr 2022 besteht daher im Finanzhaushalt ein Finanzbedarf von 304 Mio. € an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, 7,5 Mio. € aus zu erbringenden Tilgungsleistungen, 9 Mio. € für die Rückführung der Liquiditätskredite und 16 Mio. € zur Deckung der investiven Auszahlungen. Insgesamt ergibt sich demnach ein Bedarf in Höhe von rund 336,5 Mio. €.
Ohne Berücksichtigung der Kreisumlage stehen dem Landkreis Peine insgesamt Einzahlungen in Höhe von rund 219,2 Mio. € zur Verfügung. Es besteht demnach ein Finanzbedarf im Umfang von rund 117,3 Mio. €, um ohne Aufnahme von Liquiditätskrediten oder investiven Krediten sämtliche geplanten Auszahlungen leisten zu können. Soweit davon ausgegangen wird, dass die noch bestehenden Liquiditätskredite keiner planmäßigen Rückzahlung unterliegen, sondern lediglich im Rahmen der Haushaltsausführung zu decken sind, sinkt der Finanzbedarf um die genannten 9 Mio. € auf rund 108,3 Mio. €
Insgesamt ist daher festzustellen, dass sich sowohl aus dem Ergebnishaushalt als auch aus dem Finanzhaushalt ein Finanzbedarf von bis zu 117,3 Mio. € ergibt, der aus der örtlichen Gemeinschaft über Kreisumlage zu decken ist und damit den nach § 110 NKomVG geforderten Haushaltsausgleich sicherstellt.
Unter Berücksichtigung der Einnahmen der Gemeinden aus Realsteuer, Einkommensteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Schlüsselzuweisungen errechnet sich bei Anwendung eines einheitlichen Umlagesatzes von 58,1 % ein Kreisumlagebetrag in Höhe von rund 96,3 Mio. €.
Ohne Berücksichtigung der Rückzahlung der Liquiditätskredite verbleibt ein Finanzbedarf von 108,3 Mio. €. Da die errechnete Kreisumlage unterhalb dieses Betrages liegt, ist zur Deckung des restlichen Finanzbedarfs somit eine Kreditaufnahme für die Investitionsmaßnahmen erforderlich, so dass von der Ausnahmeregelung des § 111 Abs. 6 NKomVG Gebrauch gemacht werden muss.
Bei Festsetzung der Höhe des Hebesatzes sind weiterhin folgende Gegebenheiten berücksichtigt:
Dem Landkreis Peine liegen derzeit keine vollständigen Daten zu den Haushaltsplanungen der Stadt und der Gemeinden für 2022 vor. Der Stadt und den Gemeinden wurde 2020 angeboten, die Haushaltsentwürfe der Kommunalaufsicht vorzulegen und ggf. ein Gespräch hinsichtlich der Haushaltsgenehmigungsverfahren vorzunehmen. Dieses Angebot wurde auch für das Haushaltsjahr 2022 nur von einem Teil der Gemeinden angenommen. Zudem liegen bisher von keiner Gemeinde oder der Stadt Peine Jahresabschlüsse für 2020 vor. Wie unten noch dargestellt wird, liegen teilweise geprüfte Jahresergebnisse nur bis 2014 vor. Ein Vergleich mit den Jahresabschlüssen des Landkreises ist daher nicht möglich. Ein Abgleich bzw. eine Bewertung der tatsächlichen Finanzsituationen der Stadt und der Gemeinden ist daher ebenfalls nur eingeschränkt möglich, insbesondere liegen keine validen Daten vor, die zur Ermittlung der Bedarfe von Stadt und Gemeinden herangezogen werden können. Es muss demnach hilfsweise zur Schaffung von Vergleichsmöglichkeiten auf andere Daten zugegriffen werden.
Im Jahre 2021 wiesen die Haushalte von Stadt und Gemeinden Aufwendungen von insgesamt rund 269 Mio. € aus. Der Landkreis Peine verfügte über Aufwendungen von rund 304 Mio. €. Der Anteil des Landkreises an allen Aufwendungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises betrug daher rund 53 %.
Ein ähnliches Verteilungsverhältnis ergibt sich, wenn auf Seiten der Stadt und der Gemeinden die Kreisumlage unberücksichtigt bleibt, weil genau deren Höhe ermittelt werden soll und beim Landkreis Peine die Aufwendungen nach dem SGB II zu 100 % vom Bund erstattet werden. Hierbei handelt es sich um die Produkte 3124 – Arbeitslosengeld II – und 3125 – Eingliederungsleistungen/Optionsgemeinden (Seiten 347 bis 350 der Beratungsunterlagen)
Ähnlich gestaltet sich dieses Verhältnis auch bei reiner Betrachtung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, da als Folge der fehlenden Jahresabschlüsse nicht gesichert ist, dass Erträge und Aufwendungen, die nicht zahlungswirksam sind, in korrekter Weise beplant worden sind. Auch hier wird deutlich, dass der Landkreis Peine über 53 % der Gesamtauszahlungen für die Bevölkerung des Landkreises Peine deckt.
Auch hier verbleibt ein ähnliches Verteilungsverhältnis, wenn die Kreisumlagezahlungen auf der einen Seite und die Bundeserstattungen SGB II auf der anderen Seite herausgerechnet werden.
Wie bereits ausgeführt, haben Stadt Peine und Gemeinden noch Rückstände bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. Damit fehlen verlässliche Daten zur Prüfung der Frage, ob in der Vergangenheit ein Haushaltsausgleich bei Stadt und Gemeinden möglich war. Relativ verlässliche Informationen zu den Jahresabschlüssen können lediglich aus den Daten der Finanzrechnung entnommen werden, da hier die Kontenbewegungen eines Jahres zu buchen sind. Selbst unter der Annahme, dass sich im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen noch Umbuchungsnotwendigkeiten ergeben, werden diese als Folge der Zuordnungsvorschriften des Landes im Verhältnis nur von geringer Natur sein. Unter Berücksichtigung der bisher geprüften Jahresergebnisse ergibt sich folgende Darstellung:
Die Gemeinde Edemissen verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2014. Für die Jahre 2011 bis 2014 wurden im Ergebnishaushalt Defizite in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. € geplant. Im Ergebnis war lediglich ein Gesamtdefizit von rund 1,5 Mio. € vorhanden. Die Verbesserung des Ergebnisses spiegelt sich auch im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wider. Statt rund 3,1 Mio. € Defizit waren von 2011 bis 2014 rund 600.000 € Überschuss vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2015 bis 2020 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt rund 5,6 Mio. € Defizit geplant gewesen. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse war jedoch ein Gesamtüberschuss von rund 2,9 Mio. € vorhanden, so dass eine Verbesserung um rund 8,5 Mio. € eingetreten ist. Da der Ergebnishaushalt im genannten Zeitraum ein Gesamtdefizit von rund 4,1 Mio. € ausgewiesen hat, ist unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Zeitraumes 2011 bis 2014 davon auszugehen, dass sich in Summe im Zeitraum 2015 bis 2020 keine Defizite ergeben haben. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Es sind daher keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Gemeinde in der Ausübung der Selbstverwaltung beschränkt gewesen ist.
Die Gemeinde Hohenhameln verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2018. Für die Jahre 2011 bis 2018 wurden im Ergebnishaushalt Defizite in Höhe von insgesamt rund 19,8 Mio. € geplant. Im Ergebnis war lediglich ein Gesamtdefizit von rund 0,2 Mio. € vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2011 bis 2018 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit statt geplanter 18,3 Mio. € Defizit tatsächlich rund 600.000 € Überschuss vorhanden gewesen. Auch 2019 und 2020 sind hier statt 5,1 Mio. € Defizit tatsächlich 2,2 Mio. € Überschuss vorhanden gewesen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass auch in der Ergebnisrechnung der Jahre 2019 und 2020 eine Verbesserung eingetreten ist, die höher als das Plandefizit von rund 5,8 Mio. € war. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Auch hier sind daher keine Anhaltspunkte vorhanden, dass die Gemeinde in der Ausübung der Selbstverwaltung beschränkt gewesen ist.
Die Gemeinde Ilsede verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2015. Die Jahre 2011 bis 2014 können nur bedingt herangezogen werden, da zum 01.01.2015 eine Fusion der ehemaligen Gemeinden Ilsede und Lahstedt stattgefunden hat und in diesem Zusammenhang eine Finanzhilfe des Landes Niedersachsen geleistet wurde. Da die Zahlung in 2015 erfolgte, ist auch das Jahr 2015 für einen Vergleich nur bedingt geeignet. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2016 bis 2020 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt rund 5,9 Mio. € Überschuss geplant gewesen. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse war jedoch ein Gesamtüberschuss von rund 13,1 Mio. € vorhanden, so dass eine Verbesserung um rund 7,2 Mio. € eingetreten ist. Da der Ergebnishaushalt bereits Planüberschüsse ausgewiesen hat, kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Überschuss noch erhöht hat. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Auch hier sind daher keine Anhaltspunkte vorhanden, dass die Gemeinde in der Ausübung der Selbstverwaltung beschränkt gewesen ist.
Die Gemeinde Lengede verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2019. Für die Jahre 2011 bis 2019 wurden im Ergebnishaushalt Überschüsse in Höhe von insgesamt rund 5,8 Mio. € geplant. Im Ergebnis waren Überschüsse von rund 20,9 Mio. € vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2011 bis 2020 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt rund 3,3 Mio. € Überschuss geplant gewesen. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse war jedoch ein Gesamtüberschuss von rund 12,4 Mio. € vorhanden. Liquiditätskredite sind nach Aussagen der Bürgermeisterin vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Gemeinde Lengede auf die weitere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet hat, ohne bereits eine Gegenfinanzierung im Haushalt einzuplanen. Auch dieses deutet darauf hin, dass die Gemeinde durch die Höhe der Kreisumlage in ihrer finanziellen Selbstverwaltung nicht beschränkt wird.
Die Stadt Peine verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2014. Für die Jahre 2011 bis 2014 wurden im Ergebnishaushalt Defizite in Höhe von insgesamt rund 53,3 Mio. € geplant. Im Ergebnis war jedoch lediglich ein Gesamtdefizit von rund 6,6 Mio. € vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2011 bis 2014 Defizite im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 33,4 Mio. € geplant gewesen. Tatsächlich wurde jedoch ein Überschuss von rund 650.000 € erzielt. Von 2015 bis 2020 wurde aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Defizit von rund 56,5 Mio. € geplant. Nach den vorläufigen Ergebnissen ist jedoch ein Überschuss von rund 2,3 Mio. € vorhanden, so dass sich eine Verbesserung um annähernd 58 Mio. € ergibt. Zwar weist der Ergebnishaushalt der Jahre 2015 bis 2020 insgesamt ein Plan-Defizit von 82,8 Mio. € aus, unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist jedoch mindestens mit einer gravierenden Verbesserung zu rechnen. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Unter Berücksichtigung dieser Angaben ist festzustellen, dass die Finanzlage der Stadt Peine zwar angespannt ist, aber nicht davon auszugehen ist, dass Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können.
Die Gemeinde Vechelde verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2019. Für die Jahre 2011 bis 2019 wurden im Ergebnishaushalt Überschüsse in Höhe von insgesamt rund 24,8 Mio. € geplant. Im Ergebnis waren Überschüsse von rund 33,5 Mio. € vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2011 bis 2020 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt rund 4,8 Mio. € Überschuss geplant gewesen. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse war jedoch ein Gesamtüberschuss von rund 19,5 Mio. € vorhanden. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Auch hier sind daher keine Anhaltspunkte vorhanden, dass die Gemeinde durch die angestrebte Kreisumlage in der Ausübung der Selbstverwaltung beschränkt wird.
Die Gemeinde Wendeburg verfügt über geprüfte Jahresabschlüsse bis 2019. Für die Jahre 2011 bis 2019 wurden im Ergebnishaushalt Defizite in Höhe von insgesamt rund 1,5 Mio. € geplant. Im Ergebnis waren Überschüsse von rund 2,8 Mio. € vorhanden. Im Finanzhaushalt sind in den Jahren 2011 bis 2020 im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt rund 3,5 Mio. € Defizit geplant gewesen. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse war jedoch ein Gesamtüberschuss von rund 5,1 Mio. € vorhanden. Liquiditätskredite sind nach Aussagen des Bürgermeisters vom 28.01.2022 am 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Auch hier sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass durch die Höhe der Kreisumlage Maßnahmen der Gemeinde nicht umgesetzt werden können.
Insgesamt wird damit deutlich, dass bei Stadt und Gemeinden zwar zum Teil deutlich negative Jahresergebnisse geplant worden sind, im Ergebnis aber gravierend besser abgeschlossen worden sind. Liquiditätskredite sind zum Stichtag 31.12.2021 nicht vorhanden gewesen. Aus den Liquiditätsüberschüssen konnten somit investive Maßnahmen gedeckt werden, so dass nicht alle Investitionen durch Kredite finanziert werden mussten. Eine Übersicht über die aktuell bestehenden Kreditverbindlichkeiten der Gemeinden liegt als Folge rückständiger Jahresabschlüsse nicht vor.
Für den Landkreis Peine liegen demgegenüber bereits geprüfte Jahresabschlüsse bis 2020 vor. Die Abschlüsse sind bereits vom Kreistag festgestellt. Auch hier haben sich gegenüber der Planung Verbesserungen ergeben, so dass sich folgende Übersicht ergibt:
Entsprechend dieser Verbesserungen haben sich auch in der Finanzrechnung Verbesserungen ergeben, so dass in der Folge die Liquiditätskredite von über 72 Mio. € auf 20 Mio. € am 31.12.2021 reduziert werden konnten. Im Gegensatz zu Stadt und Gemeinden konnten die Überschüsse aus rechtlichen Gründen jedoch bisher nicht verwendet werden, um investive Auszahlungen zu decken.
Unter Berücksichtigung der ebenfalls positiven Entwicklung der Jahresabschlüsse bei Stadt und Gemeinden ist nicht erkennbar, dass der Landkreis Peine insgesamt durch die Höhe des Kreisumlagehebesatzes die kreisangehörigen Kommunen finanziell benachteiligt.
Die Gemeinden haben für den Bemessungszeitraum der Kreisumlage 2022 rund 190 Mio. € an berücksichtigungsfähigen Erträgen. Unter Berücksichtigung der dargestellten Situation, dass der Landkreis rund 53 % der Aufwendungen und Auszahlungen für die Bevölkerung des Landkreises Peine leistet, entsprächen 53 % der zu berücksichtigenden gemeindlichen Erträge rund 100,7 Mio. €. Die berechnete Kreisumlage von rund 96,3 Mio. € liegt demnach unter dem denkbaren prozentualen Aufteilungsanspruch.
Es ist demnach nicht zu erkennen, dass die erhobene Kreisumlage unter Berücksichtigung des Verhältnisses der für die Einwohnerinnen und Einwohner erbrachten Leistungen unverhältnismäßig wäre.
Der Stadt Peine und den Gemeinden wurde mit Schreiben vom 19.11.2021 (Anlage 11) der Haushaltsplanentwurf des Landkreises Peine zugeleitet. Gleichzeitig wurde die Anhörung zur Höhe der Kreisumlage eingeleitet. Die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.01.2022 wurde erbeten, damit eine Vorbereitung auf die finale mündliche Anhörung am 28.01.2022 erfolgen kann. Eine schriftliche Stellungnahme ist vor dem Beratungstermin nicht eingegangen.
Im Rahmen der Übersendung des Schreibens vom 19.11.2021 wurde der Stadt und den Gemeinden auch die Präsentation des Entwurfstandes im Kreistag am 17.11.2021 zugeleitet. In dieser wird insbesondere auf die deutlich unterdurchschnittliche Steuerumlagekraft eingegangen. Die Steuerumlagekraft bezieht sich auf die gemeindlichen Steuereinnahmen und kann daher grundsätzlich nur von dort gesteuert werden. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden die Realsteuersätze durch sogenannte Nivellierungssätze für die Berechnung vereinheitlicht. Unterdurchschnittliche Hebesätze sollen nicht über Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden. Einnahmen aus überdurchschnittlichen Hebesätzen sollen unberücksichtigt bleiben. Die Nivellierungssätze stellen jedoch lediglich 90 % der durchschnittlichen Hebesätze dar. Die Realsteuerhebesätze von Stadt und Gemeinden liegen häufig unterhalb des Landesdurchschnitts. Bei insgesamt unterdurchschnittlicher Steuerkraft kann ein Ausgleich der fehlenden Finanzmittel durch deutliche Überschreitung der gemeindlichen Hebesätze über den Landesdurchschnitt erfolgen.
Dieses bedeutet somit, dass Gemeinden den benötigten Finanzbedarf auch durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze decken können.
Auf diese Weise könnten auch die Bedarfe der Gemeinden gedeckt werden, die bei der Ermittlung der Kreisumlage, mangels entsprechender Mitteilung durch die Gemeinden, nicht berücksichtigt werden konnten.
Der Zusammenhang zwischen Kreisumlage und Realsteuerhebesätzen wird auch durch die rechtliche Situation deutlich. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 4 NFAG darf der Kreisumlagehebesatz rückwirkend zum 01.01. eines Jahres geändert werden, wenn die Satzungsänderung bis zum 15. Mai beschlossen worden ist. Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz können demgegenüber die Hebesätze für Grundsteuer A und B rückwirkend erhöht werden, wenn die Satzung bis 30.06. eines Jahres beschlossen worden ist. Gleiches gilt für den Bereich der Gewerbesteuer nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Gewerbesteuergesetz.
Eine Gemeinde kann daher den eigenen Finanzbedarf decken, wenn durch die Höhe der Kreisumlage ein Fehlbedarf entstehen würde. Von der Möglichkeit, den eigenen Finanzbedarf durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze zu decken, wurden die Bürgermeisterin und die Bürgermeister nochmals im Rahmen einer Präsentation am 28.01.2022 hingewiesen.
Ebenfalls am 28.01.2022 erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung mit der Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeistern die mündliche Anhörung. Im Rahmen dieser Sitzung wurde die Höhe der Kreisumlage thematisiert, ohne das detailliert darauf eingegangen wurde, weshalb der zu deckende Finanzbedarf des Landkreises Peine zu hoch sein sollte bzw. die Gemeinden durch die Höhe der Kreisumlage unangemessen benachteiligt sind.
Im Nachgang der Sitzung erfolgte am 02.02.2022 eine Stellungnahme der Bürgermeisterin und der Bürgermeister zum Haushalt 2022 und zur Kreisumlage (Anlage 12). Hier wird pauschal dargestellt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch die Belastungen aus der frühkindlichen Bildung negativ beeinflusst wird, ohne auf die Art der Beeinflussung einzugehen. Eine Darlegung, welche Maßnahmen wegen der Belastungen nicht umgesetzt werden können, erfolgte nicht. Unter Berücksichtigung der jeweils positiven Entwicklungen in den Jahresergebnissen, sowohl in der Ergebnisrechnung als auch im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, ist auch nicht ersichtlich, weshalb Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden konnten. Darüberhinausgehende Finanzbedarfe wurden von Stadt und Gemeinden auch in diesem Zusammenhang nicht dargelegt.
Der Landkreis Peine erbringt seine Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Peine und der Gemeinden des Landkreises. Im Gegensatz zu anderen Landkreisen verwaltet der Landkreis Peine, mit Ausnahme der Grundschulen und der Burgschule Peine, alle Schulen. Er führt in Verbindung mit den Schulzentren in den Gemeinden Büchereien, so dass die Gemeinden überwiegend keine eigenen Büchereien mehr betreiben. In den Kernorten mit den Schulzentren betreibt der Landkreis Peine Sporthallen und Lehrschwimmbecken, von denen somit auch der Vereinssport profitiert, der grundsätzlich der Zuständigkeit der Gemeinden obliegt. Insbesondere bei den Sporthallen führt es dazu, dass in der Regel von den Gemeinden keine eigenen Sporthallen vorgehalten werden. Der Umfang der Aufgabenwahrnehmung wird über den Produkthaushalt und die darin dargestellten Ziele, Leistungsumfänge und Ressourcenbedarfe durch den Kreistag des Landkreises Peine beschlossen. Damit hat der Landkreis Peine gemäß § 111 Abs. 5 NKomVG die zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigten Finanzmittel zu beschaffen und dabei insbesondere den ungedeckten Finanzbedarf über die Kreisumlage sicherzustellen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Wie bereits ausgeführt, liegen jedoch geprüfte Jahresabschlüsse nur zum Teil vor. Die tatsächliche Lage der Gemeinden kann daher wegen fehlender Rechnungsergebnisse und Bilanzen nur bedingt beurteilt werden. Es müssen daher hilfsweise andere Aspekte berücksichtigt werden. Diese hilfsweisen Aspekte sind vorstehend ausführlich beschrieben worden.
Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung der möglichen Finanzbedarfe von Stadt und Gemeinden nicht zu erkennen, dass die Höhe des Kreisumlagehebesatzes offensichtlich die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben hindert oder keinen Raum für die Übernahme freiwilliger Aufgaben lässt und daher als zu hoch erachtet werden muss.
Dennoch ist nachvollziehbar, dass den Gemeinden durch die höhere Anzahl von Plätzen in Kindertagesstätten und Kostensteigerungen höhere ungedeckte Aufwendungen entstehen. Für die Zeit ab 2023 steht daher eine Neuverhandlung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Aufgabenwahrnehmung an. Um für das Jahr 2022 bereits eine Entlastung der Gemeinden, auch unter Berücksichtigung der deutlich positiven Ergebnisplanung 2022 des Landkreises, vorzunehmen, ist beabsichtigt, bereits 2022 im Ergebnis der Verhandlungen eine Erhöhung der bisherigen Erstattungsbeträge vorzunehmen.
§ 6 der Haushaltssatzung – Kreisschulbaukasse (Anlage 13):
Der Beitrag zur Kreisschulbaukasse hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert, da durch Fortfall des letzten Kredites für die IGS keine weiteren Zahlungen zu leisten sind. Der Beschluss zur Vorlage 2017/42 bezüglich der Rückführung der Kreisschulbaukasse auf einen Euro ist damit umgesetzt. Der zu leistende Beitrag von Landkreis und Gemeinden beträgt daher zukünftig bis auf weiteres 0 € jährlich.
Die Übersicht zur Kreisschulbaukasse ist erneut beigefügt, weist jedoch gegenüber Seite 458 der Beratungsunterlagen keine Veränderungen aus.
§ 7 der Haushaltssatzung- Unerheblichkeit nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Der Betrag, bis zu den Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich angesehen werden und damit der Entscheidung des Landrates unterliegen, hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
§ 8 der Haushaltssatzung - Unerheblichkeit nach § 12 KomHKVO
Im Rahmen der Umstellung der rechtlichen Vorschriften von der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) auf die Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) wurde in § 12 KomHKVO geregelt, dass Kommunen über eine Wertgrenze festlegen sollen, wann Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 wurde daher für den Landkreis Peine erstmals ein Betrag in Höhe von 500.000 € als Wertgrenze festgelegt.
Zwischenzeitlich ist jedoch insbesondere im Baubereich eine deutliche Preissteigerung zu verzeichnen gewesen. Dieses hat zur Folge, dass Investitionsvolumen von 500.000 € erheblich schneller erreicht werden und damit in der finanziellen Bedeutung verlieren. Aufgrund der Größe der Gebäude des Landkreises Peine sind teilweise bereits für die Erneuerung einzelner Dächer rund 750.000 € zu finanzieren. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes und für Baumaßnahmen des Landes unterscheiden zwischenzeitlich nach Kleinen und Großen Baumaßnahmen. Ab einer Summe von 1 Mio. € liegt eine große Baumaßnahme vor.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung ist es daher geboten, die Wertgrenze für einen verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsvergleich auf 1 Mio. € zu erhöhen.
Ziele / Wirkungen:
Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt. Darüber hinaus soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Peine gesichert werden.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.
Schlussfolgerung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen sind wie vorgelegt zu beschließen. Sollten sich noch weitere Veränderungen bis zur Kreistagssitzung ergeben, wird eine Ergänzungsvorlage erstellt. Die Auswirkungen einer solchen Vorlage sind sodann in dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung zu berücksichtigen.
- Anlage 1 – Antrag Gruppe aus CDU und FDP vom 11.01.2022
- Anlage 2 – Antrag Gruppe SPD-Grüne vom 04.02.2022
- Anlage 3 – Änderungsliste Ergebnishaushalt
- Anlage 4 – Änderungsliste Finanzhaushalt
- Anlage 5 – Kindertageseinrichtungen
- Anlage 6 – Gesamtbudget 0
- Anlage 7 – Stellenplan
- Anlage 8 – Einzahlungen Investitionstätigkeit
- Anlage 9 – Auszahlungen Investitionstätigkeit
- Anlage 10 – Haushaltssatzung
- Anlage 11 – Anschreiben Anhörung
- Anlage 12 – Stellungnahme Kreishaushalt
- Anlage 13 – Entwicklung Kreisschulbaukasse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Antrag Gruppe CDU-FDP vom 11.01.2022 (531 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Antrag Gruppe SPD-Grüne vom 04.02.2022 (583 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Änderungsliste Ergebnishaushalt (469 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Änderungsliste Finanzhaushalt (470 KB) | ||||
5 | Anlage 5 - Kindertageseinrichtungen (238 KB) | ||||
6 | Anlage 6 - Gesamtbudget 0 (197 KB) | ||||
7 | Anlage 7 - Stellenplan 2022 (277 KB) | ||||
8 | Anlage 8 - Einzahlungen Investitionsprogramm 2022 (36 KB) | ||||
9 | Anlage 9 - Auszahlungen Investitionsprogramm 2022 (163 KB) | ||||
10 | Anlage 10 - Haushaltssatzung (71 KB) | ||||
11 | Anlage 11 - Anhörung Kreisumlage 2022 (1365 KB) | ||||
12 | Anlage 12 - Stellungnahme Kreishaushalt (203 KB) | ||||
13 | Anlage 13 - Entwicklung Kreisschulbaukasse (149 KB) |
|