Vorlage - 2018/292-01
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Korrektur-Beschlussvorschlag:
Die bestehende Interimsbeauftragung zur Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Peine wird abweichend von dem Beschluss des Kreisausschusses vom 09.08.2017 (Vorlage 2017/100) um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 verlängert, um den Prozess der zukünftigen Neuausrichtung in die Wege zu leiten.
Inhaltsbeschreibung:
Der Kreisausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 15.08.2018 zur Vorlage 2018/292 „Zukünftige Organisation des Rettungsdienstes“ folgenden Beschluss gefasst:
„Beschluss:
Die bestehende Interimsbeauftragung zur Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Peine wird abweichend von dem Beschluss des Kreisausschusses vom 09.08.2017 (Vorlage 2017/100) um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 verlängert, um den Prozess der zukünftigen Neuausrichtung in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Begleitung eines externen Fach-Unternehmens eine Entscheidungs-Matrix zu erstellen, auf deren Basis die Entscheidung über die Eigen- oder die Fremdvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Peine spätestens ab dem 01.01.2022 vom Kreistag getroffen wird.“
Der Beschluss sollte aber entsprechend der Empfehlung des 6. Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz vom 25.06.2018 lediglich den ersten Teil des Beschluss-Vorschlages beinhalten. Über den zweiten Teil wollten sich die Fraktionen im Hinblick auf die Konsequenzen einer möglichen Neuausrichtung noch eingehend beraten und hatten die Verwaltung daher aufgefordert, entsprechende zusätzliche Informationen zusammen zu stellen.
Versehentlich wurde aber der zweite Teil des Beschlussvorschlages aus der Vorlage 2018/292 mit beschlossen und auch das Protokoll in der 24. Kreisausschuss-Sitzung am 19.09.2018 wurde mit dem fehlerhaften Beschluss beschlossen, so dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 15.08.2018 dahingehend angepasst werden muss. Daher ist der Korrektur-Beschluss zur Richtigstellung erforderlich.
Ziele / Wirkungen:
Entfällt.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
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