Auszug - Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 SGB VIII
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Wortprotokoll |
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Die als Anlage beigefügte Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) wird beschlossen und tritt zum 01.08.2012 in Kraft.