Auszug - Finanzierung der Jugendwerkstätten
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Wortprotokoll |
Herr Friehe verweist auf die Informationsvorlage, fasst diese inhaltlich zusammen und präzisiert abschließend, dass es sich bei der Inanspruchnahme von Jugendwerkstätten unabhängig von der Finanzierung um eine originäre Maßnahme der Jugendhilfe nach § 13 in Verbindung mit § 79 Abs. 1 SGB VIII handelt. Daher obliegt die Steuerungsverantwortlichkeit dem öffentlichen Jugendhilfeträger. Alle Finanzgeber (siehe 5-Säulen-Modell) müssen ihre Ziele definieren, die vom Jugendamt zu koordinieren sind. Sobald die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere dem Fachdienst Arbeit, der ebenfalls zur Finanzierung über SGB II beiträgt, geklärt ist, wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss erneut berichten.
Herr Manns freut sich, dass es in der Sache endlich weitergeht, und findet es richtig, dass die Finanzierung über das SGB II eine wichtige Rolle spielt. Er fragt sich, ob es auch Finanzierungsmodelle ohne Einbeziehung des SGB II gibt.
Herr Friehe erklärt, dass die Zuweisung zu den Jugendwerkstätten künftig verstärkt über das Pro-Aktiv-Zentrum gesteuert werden soll.
Herr Kaste erläutert aus seiner Sicht, wie sich das Klientel bei der Jugendwerkstatt der LABORA zusammensetzt. Neben den Jugendlichen, die die Jugendwerkstatt über das SGB II in Anspruch nehmen, gibt es eine Vielzahl von Jugendlichen, die die Jugendwerkstatt außerhalb des SGB II nutzen,
weil die Jugendlichen gerne dort arbeiten möchten, aber über ein zu hohes Einkommen verfügen, um über SGB II gefördert zu werden.
um ihre Schulpflicht zu erfüllen.
um ihr Berufspraktikum abzuleisten.
Herr Kaste betont, dass die Mittel aus dem Jugendhilfebereich dazu beitragen, die Jugendlichen zu fördern, die keinen Anspruch aus dem SGB II haben.
Die Frage von Herrn Fechner, ob es Probleme mit nicht belegten Plätzen gebe, beantwortet Herr Kaste damit, dass die Nachfrage groß sei und freie Plätze über ein rotierendes Verfahren durch den Fachdienst Arbeit zügig besetzt werden.
Herr Manns möchte wissen, wie der gesetzliche Anspruch der unter 25-Jährigen auf einen Arbeitsplatz oder ein Äquivalent künftig sichergestellt werden soll und ob dabei die Jugendwerkstätten eine Rolle spielen. Er betont, dass er seine Frage nun bereits mehrfach im Ausschuss formuliert hatte und bisher noch keine Antwort erhalten hat.
Herr Nolte beschreibt seinen positiven Eindruck aus den begonnenen Gesprächen mit dem Fachdienst Arbeit, in denen derzeit die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit diskutiert werden. Darüber hinaus besteht eine Partnerschaft mit der Berufsschule, indem Hauswirtschaftshelferinnen ihre Fachpraxis in der Jugendwerkstätte des Caritasverbandes erwerben. Es gibt Nachfragen von Schulen und anderen Bildungsträgern, die sich außerhalb des SGB II für eine Inanspruchnahme der Jugendwerkstätten interessieren. Insgesamt kann Herr Nolte nur bestätigen, dass die Jugendwerkstätten als ein Kerngeschäft der Jugendhilfe anzusehen sind.
Der Anregung von Herrn Fechner, das Thema Jugendberufshilfe unter Beteiligung des Fachdienstes 33 im Workshop am 07.12.2007 zu behandeln, wird von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich zugestimmt.