Auszug - Projektförderung 2012 Zuschüsse zur Gewährung für jugendpflegerische Maßnahmen
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Wortprotokoll |
Frau Will erläutert die Vorlage. Frau Tödter ist der Gendercheck dort zu global formuliert. Es werde nicht ausreichend auf die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen eingegangen, wie es nach § 9 Absatz 3 KJHG gefordert sei.
In Bezug auf eine Formulierung in der Vorlage wiederholt Herr Matzel in dieser Sitzung erneut die Sichtweise des Jugendrings, dass eine Ansatzerhöhung zwar erforderlich, bloß aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht machbar ist.
Auf Nachfrage von Herrn Nolte ergänzt Frau Will, dass der Haushaltsansatz 2011 für Projektförderung von den Verbänden nicht vollständig in Anspruch genommen wurde (es ist noch ein Rest von ca. 2.000 € übrig). Frau Schulz bittet dazu um eine Aufstellung der Verbände und Zuwendungen, welche dann dem Protokoll beigefügt werden soll (vgl. Anlage 2).
Herr Upadeck schlägt eine Umverteilung des Ansatzes vor, beispielsweise könnte die Jahrespauschale an die Verbände "erhöht" werden. Herr Manns macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Jahrespauschale als institutionelle Förderung im Voraus gezahlt wird, während die Projektförderung mit Hilfe eines Verwendungsnachweises später abgerechnet wird, wenn die Jahrespauschale schon gezahlt wurde. Herr Scharenberg fügt hinzu, dass diese Umverteilung auch einem gültigen Beschluss entgegen stehe, in dem die Pauschalen festgelegt wurden.
Der Ausschuss ist sich auch bewusst, dass Sparsamkeit gefordert ist, zumal es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises handelt. Frau Tödter ist in dem Kontext der Auffassung, dass aus weniger starkem Interesse an dem für 2011 vereinbarten Thema „Zusammenarbeit mit Schule“ nicht abgerufene Mittel ruhig verfallen sollen, denn das Thema hinter der Projektförderung sei gerade für die Ausrichtung von Jugendarbeit wichtig und müsse auf jeden Fall weiter verfolgt werden.
Herr Fechner stellt klar, dass nicht das Budget, sondern nur das Thema der Projektförderung zur Abstimmung steht. Die Vorlage wird daraufhin einstimmig genehmigt.