Vorlage - 2011/225
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Vorbehaltlich der noch zu treffenden Haushaltsbeschlüsse werden für das Jahr 2012 Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit zum Thema „Klimafreundliche Jugendarbeit / Umweltpädagogik“ gefördert.
Die Projektförderung ist als eine Form der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Peine in den Zuschussrichtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen vorgesehen. Sie ermöglicht eine flexible und partizipatorische Unterstützung der Jugendarbeit und ist gleichzeitig ein Instrument der Steuerung der jugendpflegerischen Aktivitäten im Landkreis Peine. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Landkreis Peine und auch mit den kommunalen Jugendpflegen wird dieses Instrument wieder stärker genutzt, um Entwicklungen zu unterstützen, notwendige Themen und Inhalte in der Jugendarbeit zu platzieren und somit die Infrastruktur in der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Peine durch innovative Maßnahmen stärker zu aktivieren und auszubauen.
Gemeinsam mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine wurden für die Projektförderung 2011 drei Vorschläge diskutiert:
- Förderung von Maßnahmen für Menschen mit Handicap
- Förderung von Maßnahmen im Bereich „Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule“
- Förderung von Maßnahmen im Bereich „Klimafreundliche Jugendarbeit“
Vereine und Verbände befürworteten alle Themen als möglich und wichtig. Für 2011 wurde das Thema „Maßnahmen im Bereich „Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule“ ausgewählt.
Von Seiten der Jugendförderung wird für 2012 das Thema „Klimafreundliche Jugendarbeit / Umweltpädagogik“ vorgeschlagen. Der Landesjugendring hat ein Handbuch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter herausgegeben, mit der Intention Klimawandel zu thematisieren und umweltbewusstes Handeln in den Focus zu rücken. Dem möchte sich die Jugendförderung bewusst anschließen. Im Landkreis gibt es bereits viele gute Ansätze und Projekte in diesem Bereich, dennoch könnte er nach Ansicht der Jugendförderung ausgebaut werden. Die Projekte / Maßnahmen müssen in ihrer Art und ihrem Ansatz neu sein.
Zur Finanzierung schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz der HHSt. 45100.71800 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ in Höhe von 38.500 € wie folgt zu verteilen:
Jahrespauschalen an die Verbände = 26.500 €
Projektförderung = 5.000 €
Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen für besondere Maßnahmen
der Jugendverbände, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind = 7.000 €
Gesamtansatz = 38.500 €
Eine Erhöhung des Ansatzes ist somit nicht erforderlich.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehenden Beschlussvorschlages entstehen keine Mehrkosten.
Gendercheck:
Von der Projektförderung profitieren Jungen und Mädchen im gleichen Maße.