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Auszug - Regionales Konzept des Landkreises Peine zur Sprachbildung und Sprachförderung  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreismuseum Peine
Ort: Stederdorfer Straße 17, 31224 Peine
2011/232 Regionales Konzept des Landkreises Peine zur Sprachbildung und Sprachförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Fechner benennt diesen TOP als Schwerpunkt der Sitzung

Herr Fechner benennt diesen TOP als Schwerpunkt der Sitzung.

 

Herr Dr. Buhmann leitet in das Thema ein und bezieht sich auf die Beschluss- sowie die Tischvorlage, nämlich die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich, Erl. d. MK v. 2. 5. 2011 - 31-51 303/7 -", nach deren Schlüssel auf den Landkreis Peine etwa 96.000 € jährlich entfallen.

Er stellt heraus, dass strategisch gesehen die Sprachförderkräfte ab Mitte nächsten Jahres in die Kindertagesstätten integriert werden sollen. Eine Umsetzung dieses Regionalen Konzepts des Landkreises wird im Grunde zur Pflicht. Die Gemeinden erhalten dadurch einen Rahmen, innerhalb dessen sie jedoch relativ viel Gestaltungsfreiheit haben. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Vorlage eines Konzepts im Sinne des Regionalen Konzeptes. Die Gemeinde Ilsede hatte im Vorfeld Bedenken angemeldet, die jedoch unbegründet seien.

 

Herr Manns spricht die allgemeine Problematik an, dass das Land "mal wieder" mit einem finanziellen Anreiz "über die Hintertür" eine Aufgabe verlagert, was für die Kommunen langfristig doch mit eigenen Kosten verbunden ist. Auch wenn man daran nichts ändern könne, sollte einmal darauf hingewiesen werden. Frau Chmielnik stimmt dem zu und ergänzt noch, dass das Land nicht immer nur Projekte, sondern vernünftige Strukturen (z.B. Verkleinerung der Gruppengröße) initiieren sollte. Dieses Sprachförderkonzept befindet sie jedoch für gut.

 

Herr Dr. Buhmann beantwortet nun noch einige Fragen von Frau Chmielnik:

  • Eine Supervision würde ggf. durch das Jugendamt erfolgen.
  • Die derzeitigen Sprachförderkräfte würden nicht arbeitslos, sondern in die Kindertagesstätten integriert.
  • Die Verwendung der Mittel muss jeweils konzipiert werden; denkbar, aber nicht Sinn der Sache, ist auch weiterhin die Förderung einer "klassischen" Sprachförderkraft.

 

Das von Herrn Sachtleben mit dem Satz "Wer erzieht die Erzieher?" vorgebrachte Unbehagen wird auch durch die Ausführung von Herrn Dr. Buhmann nicht genommen, dass sich evtl. Fortbildungen der Erzieherinnen und Erzieher an den „Empfehlungen der Landesregierung für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in Krippe, Kindergarten und Brückenjahr“ orientierten.

 

Für Frau Schulz ist das Konzept ebenfalls gut gelungen; wichtig ist ihr, dass der Rahmen nicht zu eng ist und die Gemeinden agieren können.

 

In einer von Frau Müller-Alarcón angestoßenen Diskussion zur Pro-Kopf-Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund wird festgestellt, dass die Anzahl dieser Kinder, die landesstatistisch erhoben wurde, lediglich als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Gesamtförderung dient. Eine Veränderung der Zahlen innerhalb des Förderzeitraumes beeinflusst die Gesamtförderhöhe je Landkreis nicht mehr.

 

Die von Frau Ch. Heuer angefragte Evaluation der bis zum 31.07.2013 erfolgten Umsetzungsmaßnahmen obliegt laut Herrn Dr. Buhmann den Trägern.

 

Der Vorlage wird nun bei einer Enthaltung zugestimmt.