Vorlage - 2011/232
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Zum 01.08.2011 begann eine neue Förderperiode zur finanziellen Unterstützung der Sprachbildung und Sprachförderung in den niedersächsischen Kindertageseinrichtungen. Die neue Förderrichtlinie sieht Sprachbildung als eine Querschnittsaufgabe zur Gestaltung des pädagogischen Alltags, die durch das gesamte Team einer Kindertageseinrichtung – und nicht wie bisher durch einzelne Sprachförderfachkräfte – zu leisten ist. Für diese im wesentlichen über die Qualifizierung von Erzieherinnen zu realisierende Umstellung geht das Land von einer vierjährigen Förderperiode aus, die noch einmal in einen ersten Förderzeitraum vom 01.08.2011 bis 31.07.2013 und in einen zweiten Förderzeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 unterteilt ist.
Die Richtlinie sieht vor, dass das Jugendamt des Landkreises Peine als Zuwendungsempfänger und örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit allen Trägern der Tageseinrichtung für Kinder bis zum 31.12.2011 ein Konzept zur Erreichung der Förderziele gemäß der Richtlinie vereinbart. Dieses Sprachförderkonzept ist von den Trägern zu unterschreiben.
In dem Konzept sind insbesondere folgende Elemente zu berücksichtigen:
- Entwicklung der Sprachförderkompetenz der sozial-pädagogischen Fachkräfte
- Zusammenarbeit mit Eltern
- Kooperation mit Grundschullehrkräften bei Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung sowie
- Reflexion und formative Evaluation der Maßnahmen.
Zur Erarbeitung des Sprachförderkonzepts wurde eine aus Erzieherinnen und Trägervertreterinnen und –vertretern bestehende Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Entwurf erstellt hat. Dieser Entwurf wurde zur weiteren Bearbeitung an das Jugendamt gegeben.
Ferner wurde die Verteilung der Mittel und der Einsatz der Sprachförderfachkräfte mit den Bürgermeistern abgestimmt. Danach sollen die beim Landkreis beschäftigten Sprachförderkräfte bis zum 31.07.2012 dem Grunde nach so wie bisher eingesetzt werden. Die Gemeinden haben sich bereit erklärt, ab dem 01.08.2012 die Sprachförderfachkräfte zu übernehmen. Ebenfalls ab August 2012 werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Stadt und die Gemeinden verteilt, die sie einsetzen, um die Sprachbildungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte zu fördern bzw. herzustellen. Die Kreisvolkshochschule wird dazu entsprechende Angebote unterbreiten.
Jede Kindertagesstätte bzw. jeder Träger legt ein Konzept vor, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen das Förderziel erreicht und in welchen Stufen die Umsetzung der Richtlinie erfolgen soll. Das jeweilige Konzept sowie die Entwicklungs- und Umsetzungszeiten orientieren sich an dem vorliegenden Sprachförderkonzept.