Auszug - Instrumentenreform
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert kurz die von der Bundesregierung mit der Instrumentenreform verbundenen Ziele. Dabei betont er, dass sich der Landkreis Peine eine solche Reform für die Klientel des Sozialgesetzbuch II ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende (im Folgenden SGB II genannt) gewünscht hätte, aber nun werden davon auch die unter das Sozialgesetzbuch III ‚Arbeitsförderung’ (im Folgenden SGB III genannt) fallenden Personen erfasst. Die Instrumentenreform ziele auf den Ersten Arbeitsmarkt, weil für das SGB II und das SGB III gleiche Ziele angenommen werde. Anschließend skizziert er die für die Kommunen relevanten Änderungen. Dabei betont er, dass die Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung, sogenannte Ein-Euro-Jobs, im Bereich der Arbeitsgelegenheiten nachrangig seien. Es werde zunächst geprüft, ob andere Maßnahmen infrage kommen können. Grundsätzlich müsse jedoch in jedem Einzelfall begründet werden, warum eine Beschäftigung als Ein-Euro-Kraft erfolge. Zusätzlich müsse eine Begrenzung beachtet werden, das heißt eine solche Beschäftigung darf innerhalb von fünf Jahren nur zwei Jahre andauern. Des Weiteren müsse die Ein-Euro-Tätigkeit wettbewerbsneutral sein, so dass die beschäftigende Einrichtung keinen Erlös erwirtschaften dürfe. Zukünftig fallen Qualifizierungselemente weg. Dieses Instrument komme für Personen unter 25 Jahren und Personen über 58 Jahren nicht mehr in Betracht. Für den Bereich der Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse müsse mindestens sechs Monate vor Maßnahmenbeginn eine Aktivierung zur Integration in den Ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Abschließend skizziert FBL Dr. Buhmann den Bereich der Berufseinstiegsbegleitung.
KTA Laaf wünscht zu wissen, ob von der Instrumentenreform auch die Bürgerarbeit betroffen sei.
FBL Dr. Buhmann verneint dies.
KTA Konrad erklärt, dass er die Notwendigkeit einer Effizienzsteigerung bei den Integrationsbemühungen sehe. Des Weiteren sei verständlich, dass sich der Landkreis Peine an den rechtlichen Rahmen zu halten habe. Dennoch bedeute die Instrumentenreform einen gravierenden Einschnitt für die betroffenen Menschen.
Zudem gebe es viele Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die nun durch den Rost fallen würden. Er wirft die Frage auf, ob der Landkreis Peine diese Menschen auffangen müsse. Sofern as der Fall sein sollte, müsse man sich mit einer Budgeterweiterung beschäftigen. Abschließend äußert er sein Unverständnis darüber, dass von der Instrumentenreform genau die Menschen, die eine Förderung am dringendsten benötigen, negativ betroffen seien.
KTA Meyermann stellt zunächst die Frage, ob es für den Landkreis Peine eine rechtliche Möglichkeit zur Durchführung eigener Qualifizierungsmaßnahmen gebe. Des Weiteren wünscht sie zu wissen, ob die Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) wegfallen.
FDL Scharf antwortet, dass das Jobcenter Landkreis Peine im Bereich der Berufsvorbereitenden Maßnahmen Plätze hinzugekauft habe und dass die Finanzierungsquellen ausgeweitet werden.
FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass zukünftig lediglich der Rechtsanspruch auf einen solchen Platz entfalle. In diesem Zusammenhang erklärt er, dass dem Protokoll eine Übersicht der Schulen, in denen Personen im Rahmen der Berufsvorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden, beigefügt werde (Anmerkung des Protokollführers: Siehe Anlage 1 zu diesem Protokoll.). Bezüglich der ersten Frage von KTA Meyermann erklärt er, dass es einen Eingliederungstopf gebe, aus dem alle Maßnahmen bezahlt werden müssen. An dieser Stelle sei daher der Einsatz von freiwilligen Mitteln nicht möglich.
KTA Laaf erklärt, dass überspitzt ausgedrückt gering Qualifizierte nun auf dem Sofa sitzen bleiben und das Gefühl bekommen, nicht mehr gebraucht zu werden. Dies könne eventuell zu Depressionen führen. Er weist auf den Bundesfreiwilligendienst hin und wirft die Frage auf, ob man Personen zu einem entsprechenden Dienst bewegen dürfe. Sofern das möglich sei, würden sie dadurch das Gefühl, gebraucht zu werden, sowie ein Entgelt erhalten.
FBL Dr. Buhmann erwidert, dass es auch weiterhin durchaus Möglichkeiten gebe, solche Menschen zu aktivieren. Allerdings finde mit der Instrumentenreform eine deutliche Verschiebung statt, so dass Maßnahmen für gering Qualifizierte dann zu Lasten der schwer vermittelbaren Personen gehen würden. Bezüglich des Bundesfreiwilligendienstes bestehe die Schwierigkeit, dass die betroffenen Menschen für Maßnahmen des Jobcenters zur Verfügung stehen müssen, was beispielsweise mit der Wahrnehmung eines freiwilligen sozialen Jahres nicht vereinbar sei.
BV Lange wünscht zu wissen, auf welche Höhe sich die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel belaufen.
FBL Dr. Buhmann beziffert die Höhe auf circa 4,7 Millionen Euro als ‚klassische Eingliederungsleistung’ und auf circa 5,8 Millionen Euro inklusive Sonderzuwendungen.
KTA Schulz fragt nach dem Instrumentarium zur Förderung der Motivation, da die Instrumente der Eingliederung seitens der Betroffenen eine Bereitschaft zur Reaktion voraussetzen würden.
FDL Scharf antwortet, dass die Bundesregierung davon ausgegangen sei, dass der Wirtschaftsaufschwung auch die Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II-Leistungen erreichen werde. Diese Annahme habe sich auch bestätigt, aber nicht in dem erwarteten oder erhofften Umfange. Es gebe viele SGB-II-Bezieher/innen, die aktiviert werden wollen, während manche nicht können. Natürlich gebe es auch Menschen, die nicht ‚vom Sofa herunter’ wollen. Sie betont, dass es seit dem Jahre 2005 Eingliederungsinstrumente gebe, die auch genutzt werden. Dabei gelte das Prinzip des Förderns und Forderns. Falls sich jemand der Eingliederung verweigern sollte, werde mit Sanktionen gearbeitet.
BV Nolte weist darauf hin, dass der Rückgang bei den betroffenen Menschen circa fünf bis acht Prozent betrage, während der Eingliederungsbetrag um rund fünfzig Prozent gekürzt werde. Dies stelle ein Missverhältnis dar. Er betont die Bedeutung des geförderten Beschäftigungssektors und erklärt, dass es angesichts der gekürzten Mittel schwerer werden dürfte. Die Freiwilligendienste seien neben dem bereits genannten Argument, dass die Personen für Maßnahmen des Jobcenters zur Verfügung stehen müssen, zahlenmäßig begrenzt. Derzeit seien alle Stellen vergeben.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 230/2011 Kenntnis genommen habe.