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Auszug - Ehrenamtskarte  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2011/229 Ehrenamtskarte/Juleica
Änderung der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die kreisangehörigen Kommunen für die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte unterschiedliche Vergünstigungen eingeräumt haben. Der Landkreis Peine wolle in diesem Punkt nun nachziehen und Vergünstigungen beim Besuch von Kursen der Kreisvolkshochschule einräumen. Die vorliegende Beschlussvorlage habe somit einen doppelten Charakter: Zum Einen beinhaltet sie den grundsätzlichen Beschluss über die Gewährung von Vergünstigungen, zum anderen enthalte sie den Beschluss über die dafür erforderlichen formalen Schritte. Des Weiteren führt FBL Dr. Buhmann aus, dass die Inhaber/innen der Jugendleitercard (Juleica) den Inhaber/innen der Ehrenamtskarte gleichgestellt werden möchten. Deshalb umfasse die Beschlussvorlage auch die Einbeziehung der Juleica in die Gewährung der Vergünstigungen. Allerdings unterscheiden sich beide Karten im Punkt ‚Geltungsbereich’: Während die Juleica im Landkreis Peine gelte, habe die Ehrenamtskarte eine Gültigkeit in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. FBL Dr. Buhmann betont, dass die kreisangehörigen Kommunen bezüglich der Vergünstigungen für die Inhaber/innen der Juleica nachziehen müssten. Zudem solle eine Einbeziehung des Bundesfreiwilligendienstes allen freiwilligen Helfern/-innen den Zugang zu den Vergünstigungen ermöglichen.

 

KTA Flöge fragt nach, ob ein/e Angehörige/r des Bundesfreiwilligendienstes mit Wohnsitz in Hildesheim die Vergünstigung des Landkreises Peine in Anspruch nehmen könne.

 

FBL Dr. Buhmann bejaht dies, weil eine solche Person damit einen Kurs an der Kreisvolkshochschule des Landkreises Peine belegen würde.

 

KTA Flöge fragt nach, ob die Angehörigen des Bundesfreiwilligendienstes die Vergünstigungen aller öffentlichen Einrichtungen nutzen könne.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass sich das zuständige Bundesministerium um kurze Wege bei der Verbreitung des Bekanntheitsgrades kümmern wolle. Grundsätzlich falle die Festlegung des Personenkreises, dem die Vergünstigungen gewährt werden, in die Autonomie jeder einzelnen Kommune.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über die Beschlussvorlage-Nr. 229/2011 abstimmen. Mit 11 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.