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Vorlage - 2011/229  

Betreff: Ehrenamtskarte/Juleica
Änderung der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
12.12.2011 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
14.12.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Änderung der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule wird beschlossen

Die Änderung der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule wird beschlossen.

 

 

 

Der Landkreis Peine hat im Jahr 2011 die Ehrenamtskarte eingeführt

 

Der Landkreis Peine hat im Jahr 2011 die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Karte ist landesweit gültig. Mit ihr sind eine Reihe von Vergünstigungen verbunden. Bisher gewähren die Stadt Peine sowie die Gemeinden den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen (s. beigefügte Liste). Der Landkreis zieht jetzt mit einer Änderung der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule nach. Den Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte soll bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen eine Ermäßigung von 25 % auf das Kursentgelt gewährt werden. Dazu ist die Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule in § 3 entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

Mit dieser Änderung werden zudem redaktionelle Anpassungen unter 1.) a) vorgenommen, die durch den Wegfall von Grundwehr- bzw. Zivildienst erforderlich geworden sind.

 

Im Jugendhilfeausschuss ist vorgetragen worden, dass den Inhaberinnen und Inhabern der Juleica (Jugendleitercard) entsprechende Vergünstigungen im Landkreis nicht gewährt werden. Ein Antrag des Jugendrings dazu liegt vor. Die Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements ist ein wichtiger Faktor, damit Vereine, Verbände und Jugendpflege auch in Zukunft auf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen können. Die Inhaberinnen und Inhaber  der Juleica sollen daher mit denen der Ehrenamtskarte im Hinblick auf im Landkreis gewährte Vergünstigungen gleichgestellt werden. Die Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule wird entsprechend geändert.

 

Darüber hinaus sind die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden gebeten worden, in ihren politischen Gremien entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.

 

Ordnung für Entgelte der Kreisvolkshochschule Peine

 

Paragraph 3

 

Ermäßigungen

 

1.)    Auf die in Paragraph 2 festgesetzten Entgelte erhalten auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Belege

 

a)                  25 % Ermäßigung auf alle Kurse:

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Empfänger von Arbeitslosengeld I

 

b)                  40 % Ermäßigung auf alle Kurse:

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie alle diejenigen, deren Einkünfte nachgewiesenermaßen unter dem Sozialhilfesatz liegen.

 

Die Ermäßigungen gelten nicht für die in Paragraph 2 Abs. 1. e) – j) genannten Veranstaltungen sowie für nicht nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geförderten Veranstaltungen.

 

2.)    Weitere Ermäßigungen in Härtefällen können auf schriftlichen Antrag durch                         die Leiterin oder den Leiter der KVHS gewährt werden.
 

3.)    Eine 25 % Ermäßigung auf die in Paragraph 2 unter 1. a) bis d) aufgeführten Kursentgelte wird den Teilnehmenden gewährt, die nachweislich im Besitz einer Ehrenamtskarte oder eine Juleica sind. Die Kombination mit den in Paragraph 3 unter 1. a) und b) genannten Ermäßigungstatbeständen ist ausgeschlossen.

 

4.)    Eine 10 % Ermäßigung auf die in Paragraph 2 unter 1. a) bis d) aufgeführten Kursentgelte wird den Teilnehmenden gewährt, die mindestens 10 Semester Kurse der Kreisvolkshochschule besucht haben. Die Kombination mit den in Paragraph 3 unter 1.) bis 3.) genannten Ermäßigungstatbeständen ist ausgeschlossen.

 

5.)    Teilnehmende, die in einem Semester mehr als 3 Kurse belegen, können in dem Semester einen 4. Kurs unentgeltlich besuchen. Dieser Kurs darf die Zahl der durchschnittlichen Unterrichtsstunden der 3 anderen Kurse nicht überschreiten. Eine Verrechnung der Unterrichtsstunden findet nicht statt. Langfristige Lehrgänge sind von der Regelung ausgenommen. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die KVHS-Leiterin oder der KVHS-Leiter.

 

6.)    Entgeltermäßigungen sind mit der Anmeldung schriftlich zu beantragen und durch entsprechende Bescheinigungen glaubhaft zu machen; eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte

 

 

Ort

Vergünstigung

Institution

Beschreibung

Adresse

31234 Edemissen

Kostenlose amtliche Beglaubigungen

Gemeinde Edemissen

Kostenlose amtliche Beglaubigungen in persönlichen Angelegenheiten

Oelheimer Weg 1,

31234 Edemissen

31249 Hohenhameln

Geringeres Eintrittsentgelt Hallenbad

Gemeinde Hohenhameln

Ermäßigung in Höhe von 1,50 € je Tageskarte

An der Sporthalle 8,

31249 Hohenhameln

31241 Ilsede

Geringeres Eintrittsentgelt Freibad

Gemeinde Ilsede

Ermäßigung beim Eintrittsentgelt in das Gadenstedter Freibad

Freibad am Bolzberg, Landwehr 37, 31246 Lahstedt

– OT Gadenstedt

38268 Lengede

Geringeres Eintrittsentgelt Freibad

Natur Schwimm

und Freizeit Oase Lengede e. V.

50 % Ermäßigung beim Eintrittsentgelt in das Naturfreibad

Natur Schwimm und Freizeit Oase, Zum Sportpark 4,

38268 Lengede

– OT Broistedt

31224 Peine

Kostenlose Ausleihe Human-Soccer-Spielgerät für Zwecke des Ehrenamtes

Stadt Peine – Stadtjugendpflege

Kostenlose Ausleihe des Human-Soccer-Spielgerätes zum Zwecke des Ehrenamts der Ehrenamtskarte

Stadtjugendpflege Peine, Wallstr. 58, 31224 Peine

31224 Peine

Kostenlose Ausleihe der Button-Maschine für Zwecke des Ehrenamtes

Stadt Peine – Stadtjugendpflege

Kostenlose Ausleihe der Button-Maschine für Zwecke des Ehrenamtes

Stadtjugendpflege Peine, Wallstr. 58, 31224 Peine

31224 Peine

Ermäßigung auf eine Veranstaltung/Fahrt der Stadtjugendpflege

Stadt Peine – Stadtjugendpflege

20 % Ermäßigung auf eine Veranstaltung/Fahrt der Stadtjugendpflege für Inhaber der E-Karte

Stadtjugendpflege Peine, Wallstr. 58, 31224 Peine

31224 Peine

Recherche im Stadtarchiv

Stadt Peine – Stadtarchiv

Gebührenfreie Recherche im Stadtarchiv

Stadtarchiv, Windmühlen-    wall 26, 31224 Peine

31224 Peine

Kostenlose Ausleihe

Stadt Peine – Stadtbücherei

Kostenlose Ausleihe

Stadtbücherei, Winkel 30 a, 31224 Peine

31224 Peine

Übernachtung im Jugendgästehaus

Stadt Peine

Die Übernachtung im Jugendgästehaus wird für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte bis zu einer Woche im Rahmen von Gruppenübernachtungen kostenfrei

Auskunft und Reservierungen:

Stadt Peine, Bildung/Kultur, Kantstr. 5, 31224 Peine

31224 Peine

Kostenlose amtliche Beglaubigungen

Stadt Peine

Kostenlose amtliche Beglaubigungen in persönlichen Angelegenheiten des Inhabers, soweit es ihn/sie in Person selbst betrifft

Stadt Peine, Kantstr. 5,

31224 Peine

31224 Peine

Ermäßigter Eintritt in die Bäder

Stadtwerke Peine GmbH

Für Inhaber der Ehrenamtskarte wird der ermäßigte Eintritt für alle Einzeleintritte in die Peiner Bäder gewährt. Die Ehrenamtskarte ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen

Hallenbad: Gunzelinstr. 14, 31224 Peine

Freibad: Neustadtmühlen- damm, 31226 Peine

Öffnungszeiten beachten!

31224 Peine

Kostenlose öffentliche Stadtführung

Peine Marketing GmbH

Kostenlose Teilnahme an einer öffentlichen Stadtführung für Inhaber/innen der E-Karte im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten

Peine Marketing, Goethestr. 20, 31224 Peine

31224 Peine

Rabatt auf das Verleih-Equipment

Peine Marketing GmbH

Gewährung eines Rabattes in Höhe von 20 % auf das Verleih-Equipment (z.B. Licht- und Beschallungsanlagen, Stehtische u.ä.) für private Feiern des Inhabers der Ehrenamtskarte.

Peine Marketing, Goethestr. 20, 31224 Peine

31224 Peine

Rabatt auf die Erstellung von Großdrucken

Peine Marketing GmbH

Gewährung eines Rabattes in Höhe von 10 % auf die Erstellung von Großdrucken (Fotos, Plakate, Werbebanner, Rollups und persönlichen Drucksachen) für Inhaber der Ehrenamtskarte.

Peine Marketing, Goethestr. 20, 31224 Peine

31224 Peine

Ermäßigung auf Eintrittskarten des Kulturringes Peine

Kulturring für Stadt und Landkreis Peine e. V.

Der Kulturring Peine beteiligt sich ab der Spielzeit 2011/2012 mit einer Ermäßigung in Höhe von 10 % auf den Kartenpreis im Freiverkauf für Inhaber der Ehrenamtskarte. Die Ermäßigung gilt nicht für den Erwerb von Abonnements, sondern nur für Einzelkarten. Ebenfalls ausgeschlossen von der Ermäßigung sind Veranstaltungen, die der Kulturring als Partner anderer Mitveranstalter oder als Vermietgeschäft durchführt.

Kulturring Peine, Winkel 30, 31224 Peine

31224 Peine

Nachlass bei der Garagenmiete

Peiner Heimstätte, Wohnungsgesellschaft der Stadt Peine

Mietern der Peiner Heimstätte, die eine E-Karte besitzen, wird für sämtliche Garagenmietverträge ein Nachlass in Höhe von 5 € pro Monat gewährt.

Peiner Heimstätte, Wohnungsgesellschaft der Stadt Peine, Am Silberkamp 31, 31224 Peine

38159 Vechelde

Ermäßigter Hallenbadeintritt

Gemeinde Vechelde

Die Inhaber einer E-Karte erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50 % auf den Eintrittspreis beim Hallenbad Vechelde

Hallenbad, Berliner Str. 46, 38159 Vechelde

38159 Vechelde

Ermäßigte Gebühr bei der Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser

Gemeinde Vechelde

Die Inhaber einer E-Karte erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 10 % bei der Benutzungsgebühr für Dorfgemeinschaftshäuser

Gemeinde Vechelde, Hildesheimer Str. 85,

38159 Vechelde