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Auszug - Produktbericht Stand 30. September 2011 für den Fachbereich "Soziales, Jugend und Gesundheit" ohne Fachdienst "Jugendamt"  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2011/168 Produktbericht Stand 30. September 2011 für den Fachbereich "Soziales, Jugend und Gesundheit" ohne Fachdienst "Jugendamt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Controller Scharenberg erläutert mit Blick auf die neuen Ausschussmitglieder und Bürgervertreter/innen die Systematik der Produktberichte

Controller Scharenberg erläutert mit Blick auf die neuen Ausschussmitglieder und Bürgervertreter/innen die Systematik der Produktberichte. Dabei weist er darauf hin, dass die Informationsvorlagen immer nur eine Zusammenfassung darstellen würden und ausführliche Informationen im Internet unter PV-Rat zu finden seien.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, wünscht zu wissen, wo man dieses Programm und damit die Informationen finde. (Anmerkung des Protokollführers: Die Seite www.landkreis-peine.de aufrufen und dort in der Schnellnavigation (linke Bildschirmseite) den Punkt ‚Kreistagsinformation anklicken. Es erscheint eine Bildschirmmaske mit der Überschrift ‚Hier geht es zum Kreistagsinformationssystem’ und vier Bildern. Dort das Bild des Kleinen Sitzungssaales anklicken. Nun öffnet sich das Ratsinformationssystem, in das sich jeder mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort einwählen kann. Anschließend können die einzelnen Vorlagen und die dort hinterlegten Anlagen aufgerufen werden.)

 

Controller Scharenberg fährt mit einer kurzen Erläuterung der Informationsvorlage fort.

 

 

 

KTA Meyermann verweist auf die Budgetüberschreitung beim Produkt ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ um 1,1 Millionen Euro und deren Begründung einer Fehleinschätzung der Transferaufwendungen. Sie fragt nach den Hintergründen der Fehleinschätzung.

 

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter antwortet, dass das Produkt ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ der größte Ausgabeposten im Fachdienst Soziales sei. Die Budgetüberschreitung resultiere sowohl aus einer Steigerung der Fallzahlen, die in dieser Größenordnung nicht vorhersehbar gewesen sei, als auch aus einer Erhöhung der Kostensätze, die pro Fall an den jeweiligen Maßnahmenträger zu zahlen seien. Beide Faktoren zusammen haben dann zu der Budgetüberschreitung geführt.

 

KTA Meyermann fragt nach, welche Personengruppen zu diesem Produkt gehören.

 

FDL Schröter erklärt, dass es sich beispielsweise um Kinder, Integrationshelfer/innen in Schulen und Erwachsene in Werkstätten handele. Grundsätzlich werden alle Personen mit Behinderungen von diesem Produkt erfasst, unabhängig von ihrer Altersgruppe.

 

KTA Konrad nimmt Bezug auf die Produktziffer 3131 ‚Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)’ und fragt nach dem Grund für die dortige Ausgabensteigerung, obwohl die Fallzahl mit 150 deutlich unter der Planzahl von 170 Fällen liege.

 

Controller Scharenberg erwidert, dass das Problem der Produktrahmenplan des Landes Niedersachsen sei. Die Produktziffern 3131 bis 3135 gehören zusammen, allerdings wurde nur bei Ziffer 3131 eine Fallzahl angesetzt. Durch den Produktrahmenplan sind die Werte der anderen Ziffern hier jedoch dazugekommen, was letztlich zu dem irritierenden Ergebnis von Mehrausgaben bei niedrigeren Fallzahlen geführt habe.

 

FDL Schröter fügt ergänzend hinzu, dass das Land Niedersachsen für jeden einzelnen Fall lediglich eine Fallpauschale in Höhe von 4.270 Euro zahle. Höhere Kosten müssten daher vom Landkreis getragen werden.

 

KTA Konrad fährt fort und bezieht sich auf das Produkt ‚Infektionsschutz und Hygieneüberwachung’ des Fachdienstes Gesundheitsamt und die dort als Grund für die Besserung der Situation genannte halbe Stelle einer Fachkraft. Er wünscht zu wissen, ob eine Ersatzkraft mit einer Wochenarbeitszeit von dreißig Stunden drei Verwaltungskräfte ersetzen könne. Dies sei für ihn schwer vorstellbar.

 

Frau Breymann antwortet, dass sich die Ersatzkraft auf den amtsärztlichen Dienst beziehe und dort ausgefallene Schreib- und Verwaltungskräfte ersetze. Die Nennung beim Produkt ‚Infektionsschutz und Hygieneüberwachung’ sei ein Versehen. Im Bereich des amtsärztlichen Dienstes habe sich die Personalsituation mit der Rückkehr einer Langzeitkranken zwischenzeitlich weiter entspannt, allerdings räumt Frau Breymann das Vorhandensein von erheblichen Rückständen ein. Man sei aber bemüht, diese zügig abzuarbeiten, was durch die sich entspannende Situation zunehmend erleichtert werde.

 

KTA Plett verweist auf die sich im Jobcenter abzeichnende Verbesserung von rund 1,8 Millionen Euro und bittet um Auskunft, wie es dazu kommen konnte, da in diesem Bereich sonst immer über Geldmangel und Defizite geklagt werde.

 

 

 

FDL Sommer erklärt, dass in den Bereich ‚Kosten der Unterkunft’ Erstattungen des Bundes sowohl für das Bildungs- und Teilhabepakt als auch für die Schulsozialarbeit eingeflossen seien. Diese Erstattungen seien in den Planungsdaten nicht enthalten. Darüber hinaus haben diese Erstattungen nichts mit den Kosten der Unterkunft zu tun, stellen also keine Einsparung dar. Für das Jahr 2011 handele es sich bei den Erstattungen um eine Pauschalregelung, da das entsprechende Gesetz vom Land Niedersachsen sehr spät beschlossen worden sei. Für das Jahr 2012 seien zunächst Abschläge für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geplant, die konkrete Abrechnung solle Anfang 2013 erfolgen.

 

Controller Scharenberg ergänzt, dass auch die Vermengung der Erstattungen mit den Kosten der Unterkunft, ähnlich wie bei den schon genannten Abgrenzungsproblemen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, auf den Produktrahmenplan des Landes Niedersachsen zurückzuführen sei. Für das Jahr 2012 werde der Produktrahmenplan hier jedoch angepasst.

 

KTA Flöge bezieht sich zunächst auf die höheren Bußgeldeinnahmen im Bereich Verwaltung der Sozialhilfe und fragt an, welche Rolle diese spielen. Danach geht er auf die genannten krankheitsbedingten Arbeitsrückstände ein und wünscht zu wissen, in welchem Ausmaße sie zu Verzögerungen führen.

 

FDL Schröter antwortet, dass Bußgelder erhoben werden, wenn beispielsweise Versicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, falsche Angaben beim Wohngeldantrag gemacht werden oder sich Arbeitgeber weigern, versicherungsrelevante Daten zu liefern. Da es sich bei diesen und allen anderen Gründen um soziale Bereiche handele, erfolge die Bearbeitung und Festsetzung der Bußgelder im Fachdienst Soziales und nicht im Fachdienst Ordnungswesen. Bezüglich der Arbeitsrückstände erklärt FDL Schröter, dass drei Bedienstete erkrankt seien, davon zwei langfristig. Zwar habe man eine Person als Vertretung bekommen, aber damit könne der Ausfall nicht vollständig kompensiert werden. Die Folge seien Arbeitsrückstände, die derzeit bei sechs Wochen liegen.

 

KTA Waldeck fragt nach, ob eine Vertretung möglich sei.

 

FDL Schröter entgegnet, dass es sich um krankheitsbedingte Ausfälle handele, die nicht vorhersehbar seien. Die Vertretungen können für eine begrenzte Zeit die Arbeit der ausgefallenen Kollegen/-innen übernehmen, aber bei längerfristigen Ausfällen würden sie an Grenzen stoßen.

 

KTA Waldeck begehrt zu wissen, wie hoch der Krankenstand beim Landkreis Peine sei, eventuell im Vergleich zum Landesschnitt.

 

FBL Dr. Buhmann sichert zu, diese Angabe dem Protokoll beizufügen. (Anmerkung des Protokollführers: Laut Mitteilung des Fachdienstes Personal und Service vom    15. Dezember 2011 beträgt die Krankenstandsquote im Jahre 2011 mit Stand vom   30. September 2011 beim Landkreis Peine 6,5%.)

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Nolte bezieht sich auf das Bildungs- und Teilhabepaket und erklärt, dass die Erstattungen hier positiv als Budgetverbesserung dargestellt seien. Er weise jedoch darauf hin, dass es sich dabei um eine klassische Benachteiligtenförderung handele, so dass diese Leistungen perspektivisch den entsprechenden Gruppen zugänglich gemacht werden müssten.

 

 

 

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass Vergleichszahlen mit anderen Kommunen belegen würden, dass der Landkreis Peine prozentual gesehen die meisten Kinder mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreichen würde. Es könne deshalb festgehalten werden, dass das Geld auch wirklich bei den Zielgruppen ankomme. Hinsichtlich der Verbuchung bei den Kosten der Unterkunft verweist er auf die Ausführungen von FDL Sommer und erklärt, dass dies eine Folge der verspäteten Gesetzgebung sei. Lediglich für den Bereich der Schulsozialarbeit räumt FBL Buhmann eine noch nicht vollständige Mittelverwendung ein, begründet diese aber mit dem noch nicht von allen Sozialarbeitern/-innen angetretenen Dienst, so dass auch hier kurzfristig eine Veränderung im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes eintreten werde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, das der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 168/2011 Kenntnis genommen habe.