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Vorlage - 2011/168  

Betreff: Produktbericht Stand 30. September 2011 für den Fachbereich "Soziales, Jugend und Gesundheit" ohne Fachdienst "Jugendamt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
12.12.2011 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Produktbericht FB III gesamt - Stand 30.09.2011 PDF-Dokument
Produktbericht FB III gesamt - Stand per 30.09.2011 PDF-Dokument

Bericht über den Stand der Produkte

Bericht über den Stand der Produkte

 

Mit Vorlage Nr. 118/2011 wurde berichtet, dass für den Fachbereich „Soziales, Jugend, Gesundheit“ eine Budgetverbesserung um etwa 1,5 Mio. € erwartet wird. Mittlerweile sind 3 Monate vergangen, so dass die Prognosen zum voraussichtlichen Jahresabschluss grundsätzlich genauer werden. Zwischenzeitlich wird weiterhin damit gerechnet, dass eine Budgetverbesserung von etwa 1,5 Mio. € eintreten wird. Allerdings sind Veränderungen in den einzelnen Fachdienstbudgets zu erwarten. So wird im Fachdienst „Jugendamt“ nunmehr eine Budgetüberschreitung von etwa 200.000 € erwartet, so dass gegenüber dem Juni-Bericht eine Verschlechterung um 300.000 € eingetreten ist. Hierüber wird im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Im Fachdienst „Soziales“ wird nunmehr eine Budgetüberschreitung um etwa 250.000 € erwartet. Das bedeutet gegenüber dem Juni-Bericht eine Verschlechterung um rund 650.000 €.

Im Produkt Hilfe zum Lebensunterhalt wird nunmehr eine Budgetüberschreitung von 75.000 € erwartet, so dass sich gegenüber dem Juni-Bericht eine Verschlechterung um rund 260.000 € ergeben hat. Die Veränderung ergibt sich insbesondere dadurch, dass die Transferaufwendungen seit Juli gestiegen sind. Im ersten Halbjahr lagen die durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen bei rund 177.000 €, von Juli bis September bei monatlich rund 210.000 €. Hinzu kommt eine Steigerung der erwarteten Abschreibungen auf Forderungen. Die Budgetüberschreitung ist auf die Zahlung von Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zurückzuführen (bis einschl. September ca. 62.000 €). Diese Leistungen konnten bei der Budgetplanung für das Jahr 2011 noch nicht berücksichtigt werden. Die einmaligen Zahlungen für BuT nach dem BKGG werden 2012 in einem gesonderten Produkt ausgewiesen.

Im Produkt Hilfe zur Pflege ist eine Verbesserung gegenüber der Juni-Prognose eingetreten. Die durchschnittlichen Transferaufwendungen werden bei gleichbleibenden Fallzahlen etwas sinken. Ursächlich hängt dies mit den erwarteten Fallzahlverschiebungen innerhalb der Pflegestufen zusammen.

Im Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird nunmehr eine Überschreitung von rund 1,1 Mio. € erwartet. Gegenüber der Juni-Prognose ist damit eine Verschlechterung um annähernd 1,3 Mio. € vorhanden. Im Juni-Bericht wurde die Entwicklung der Transferaufwendungen falsch eingeschätzt. Da insgesamt steigende Fallzahlen vorhanden sind, ist die Budgetüberschreitung folgerichtig.

Im Produkt Hilfe zur Gesundheit wird gegenüber dem Juni-Bericht mit einer weiteren Verbesserung um rund 100.000 € gerechnet, so dass insgesamt eine Budgetverbesserung von rund 500.000 € erwartet wird. Eine sichere Vorhersage ist nur schwer zu treffen, da bereits ein „teurer“ Einzelfall zu unerwarteten Ausgabensteigerungen führen kann. Die Anzahl der Leistungsempfänger ist bei diesem Produkt weniger relevant, eher die Art der medizinischen Leistung und damit die Höhe der Ausgaben.

 

 

 

 

Im Produkt Hilfe zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen ist eine Budgetverbesserung um rund 60.000 € zu erwarten. Diese liegt um rund 70.000 € unter der Juni-Prognose. Die Transferaufwendungen haben sich gegenüber der bisherigen Prognose erhöht, dagegen sind die erwarteten Erträge gesunken. Die Änderungen sind der Tatsache geschuldet, dass während des laufenden Jahres bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen die Abschlagszahlungen storniert wurden und für die ambulante Hilfe für den Rest des Jahres die Aufgaben des überörtlichen Träges übertragen wurden. Die dem Leistungsträger noch zustehenden Beträge wurden von Land angewiesen und werden monatlich ausgezahlt. Ab 2012 erhält der LK Peine eine angemessene Pauschale. Die Prognose entspricht weitestgehend den tatsächlichen Fallzahlen. Die Planzahl für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten entspricht nicht der Realität (Eingabefehler).

Im Produkt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Reduzierung der noch im Juni-Bericht erwarteten Budgetüberschreitung um rund 160.000 € auf rund 600.000 € vorhanden. Die monatlichen Transferaufwendungen haben sich bisher nicht in der Höhe entwickelt, die bisher angenommen wurde. Dazu liegen mittlerweile die Erträge bereits über den im Juni prognostizierten Jahreswert, so dass eine höhere Ertragsprognose abgegeben werden kann. Als Folge der demografischen Entwicklung ist auch hier eine Fallzahlsteigerung festzustellen.

Im Produkt Zahlungen Quotales System sind als Folge der steigenden Transferaufwendungen höhere Zahlungen des Landes Niedersachsen zu erwarten.

Im Produkt Verwaltung der Sozialhilfe zeichnet sich ab, dass durch geringere Personal- und Sachausgaben, sowie gestiegene Bußgeldeinnahmen eine Budgetverbesserung erfolgen wird. Die geringeren Personalaufwendungen hängen insbesondere mit einer Verlagerung von Ist-Personalkosten in die Produkte Heimaufsicht und Pflegestützpunkt zusammen.

In den neuen Produkten Heimaufsicht und Pflegestützpunkt ergeben sich Budgetüberschreitungen, da zum Zeitpunkt der Haushaltplanung diese Produkte noch nicht absehbar waren.

Als Folge der Vorschriften des Produktrahmenplanes ist das bisherige Produkt Leistungen nach dem AsylbLG auf mehrere Produkte aufzuteilen. Dadurch entstehen Veränderungen, die in der Produktgruppe 313 nunmehr insgesamt eine Budgetüberschreitung von rund 280.000 € ergeben und damit um eine Verschlechterung gegenüber dem Juni-Bericht um rund 330.000 € darstellen. Insbesondere werden höhere Transferaufwendungen (insbesondere bei den Krankheitskosten)  und geringere Erträge aus Erstattungen des Landes erwartet (eine ab dem 2. Halbjahr 2011 angekündigte Erhöhung der Pauschalen war bei der Juni-Prognose berücksichtigt. Nach neuesten Erkenntnissen wird die Gesetzesänderung wohl nicht mehr im Jahr 2011 erfolgen).

Und im Produkt Leistungen nach dem BVG ist die Verbesserung auf höhere Einnahmen sowie sinkende Leistungsausgaben wegen gesunkener Fallzahlen zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

Im Produkt Wohngeld werden durch krankheitsbedingte Ausfälle geringere Personalaufwendungen erwartet, so dass eine Budgetverbesserung zu erwarten ist. Die aktuell gegenüber dem Plan geringeren Fallzahlen sind auf krankheitsbedingte Bearbeitungsrückstände zurückzuführen.

 

Im Jobcenter zeichnet sich nunmehr eine Verbesserung von etwa 1.850.000 € ab. Diese liegt um etwa 1 Mio. € höher als im Juni-Bericht prognostiziert.

Beim Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung zeigt sich die verbesserte wirtschaftliche Lage. Sinkende Fallzahlen führen grundsätzlich zu geringeren Kosten der Unterkunft (KdU). Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind nunmehr jedoch die Warmwasserkosten, die bis Ende 2010 in den Regelleistungen (als Bundesleistung) enthalten waren, als KdU-Bedarf (kommunale Leistung) zu übernehmen, so dass die durchschnittlichen Kosten pro Bedarfsgemeinschaft und Monat gestiegen sind. Zum Kostenausgleich wurde die KdU-Bundesbeteiligung ab 2011 um 1,9% der KdU-Gesamtaufwendungen angehoben. Weiterhin entstehen gestiegene KdU-Aufwendungen je Bedarfsgemeinschaft aufgrund höherer Energiepreise (Heizkosten) und weiterer Miet- sowie Nebenkostenanpassungen. Dieses führt zu einer echten kommunalen Kostensteigerung. Bei den tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind per Saldo daher finanziell keine Verbesserungen zu erwarten. Die Budgetverbesserung bei diesem Produkt ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die Erträge für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Höhe von ca. 2 Mio. € für das Jahr 2011 voraussichtlich über den tatsächlichen BuT-Leistungsaufwendungen des Landkreises Peine liegen. Dass dieser positive Effekt sich im Produkt für die Kosten der Unterkunft im SGB II-Bereich auswirkt liegt daran, dass die Refinanzierung der BuT-Leistungen auf Dauer über die KdU-Bundesbeteiligung nach dem SGB II und sowohl die gesamte BuT-Mittelverteilung durch den Bund an die Länder sowie auch die (Weiter-) Verteilung des Landes Niedersachsen an die kommunalen BuT-Träger im Jahr 2011 noch über Pauschalen geregelt ist. Hinzu kommt, dass in diesem Produkt die Erstattungen auch für Leistungsausgaben für Bildung und Teilhabe enthalten sind, die in anderen Fachdiensten (Schule, Soziales) anfallen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die finanztechnische Zuordnung der Bundeserstattungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II zu Effekten führt, die mit der tatsächlichen Produktentwicklung der Kosten der Unterkunft in keinem sachlichen Zusammenhang steht. Da dieses Finanzierungssystem vom Bund auf Dauer angelegt ist, wird es künftig erforderlich sein, die BuT-Bundesfinanzierung bei der Produktdarstellung für KdU gesondert darzustellen. Dieses wird auch erforderlich sein, um die Effekte und Zusammenhänge der Leistungsausgaben für Bildung und Teilhabe mit den sachlich damit verbundenen Bundeserstattungen künftig darzustellen.

Im Produkt Eingliederungsleistungen kommunal zeichnet sich eine Budgetverbesserung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab, da einzelne recht aufwendige Leistungen zu verzeichnen waren. Die deutliche Unterschreitung der Planzahlen zum Jahresende liegt an der Umstellung der Zählweise auf abgerechnete Leistungseinheiten bei der Schuldnerberatung.

 

 

 

Im Produkt einmalige Leistungen liegen die erwarteten Fallzahlen um etwa 30 % unter den Planzahlen, so dass nunmehr von einer Budgetverbesserung ausgegangen werden kann.

Bei den Produkten Arbeitslosengeld II und Eingliederungsleistungen/Optionskommunen handelt es sich um Aufgaben, deren Ausgaben zu 100 % vom Bund gedeckt werden, so dass weitere Ausführungen entfallen können.

Beim Produkt Verwaltung Arbeitslosengeld II wird nunmehr eine Budgetverbesserung um etwa 30.000 € erwartet. Damit ist gegenüber dem Juni-Bericht eine Verbesserung um etwa 90.000 € eingetreten. Hauptgrund für die Verbesserung sind höhere erwartete Erträge. Bei den Aufwendungen ist folgendes zu berücksichtigen. Ursächlich hierfür sind die zusätzlichen Raumkosten für die angemieteten Container, die aufgrund der Pauschalisierung der Abrechnungen nicht gesondert vom Bund erstattet werden. Weiterhin sind aufgrund der Umsetzung erheblicher Änderungen im Leistungsrecht und die Einführung einer neuen datenbankbasierten Fachsoftware Mehr– und Überstunden angefallen. Die als Leistungsmenge ausgewiesenen Arbeitsstunden enthalten nunmehr auch die Stunden für Personalgemeinkosten. Dies sind (Arbeits-) Zeiten und somit Personalkosten, die nicht mit der direkten Leistungserbringung verbunden sind. Dazu gehören neben Krankheits- und Urlaubszeiten u.a. auch Fortbildungen und Dienstbesprechungen. Diese Zeiten waren in den Planzahlen bisher nicht enthalten, sie sind jedoch kostenrelevant. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung der ursprünglich nur für die direkte Leistungserbringung kalkulierten Planmengen. Ab 2012 werden die Plandaten entsprechend angepasst und auch Gemeinkosten aufgenommen.

 

Im Fachdienst „Gesundheitsamt“ wird insgesamt eine Verbesserung von 94.800 € erwartet. Gegenüber dem Juni-Bericht ist daher eine weitere Verbesserung um rund 50.000 € eingetreten. Die Aufwendungen werden in gleicher Höhe wie im Juni-Bericht erwartet. Allerdings werden nunmehr höhere Erträge erwartet. Die tatsächlich entstehenden Personalausgaben werden um 38.000 € unter den eingeplanten Kosten liegen. Verschiebungen von Personalausgaben sind jedoch zwischen einzelnen Produkten zu verzeichnen, so dass sich im Produkt Sozialpsychiatrische Hilfen eine Überschreitung und in den Produkten Infektionsschutz und Hygieneüberwachung sowie Gesundheitsförderung/-vorsorge und Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht eine Verbesserung abzeichnet. Die Überschreitung ist Folge des neuen Sozialarbeitertarifs. Die Verbesserung im Produkt Infektionsschutz und Hygieneüberwachung ist darauf zurückzuführen, dass eine halbe Stelle statt mit einer Fachkraft mit einer geringer bezahlten Stelleninhaberin besetzt ist. Im Produkt Gesundheitsförderung/-vorsorge ergeben sich Einsparungen bei den Personalkosten daraus, dass die neu geschaffenen Stellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erst im August besetzt werden konnten. Im Produkt Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht sind drei Mitarbeiterinnen infolge langfristiger krankheitsbedingter Ausfälle aus der Lohnfortzahlung herausgefallen.

 

 

 

Im Gegenzug wurde nur eine 30-Stunden-Kraft zur Überbrückung der personellen Notlage befristet eingestellt. Die übrigen Ausfälle werden im Rahmen der normalen Vertretungsregelung unter Aufbringung erheblicher Überstunden kompensiert.

In allen Produkten des Gesundheitsamtes wird zudem erwartet, dass die Sachausgaben in geringerem Umfang als geplant erforderlich werden. Im Produkt Infektionsschutz und Hygieneüberwachung sind stets Mittel für Kriseneinsätze einzuplanen, die im günstigsten Fall nicht abgerufen werden müssen. Auffällig ist, dass im Produkt Infektionsschutz und Hygieneüberwachung trotz Budgetverbesserung steigende Fallzahlen an Kontakten zu verzeichnen sein werden. Im Gegensatz zu anderen Fachdiensten des Fachbereichs wirken sich steigende oder sinkende Fallzahlen nicht grundsätzlich auf das Budget aus, da keine finanziellen Leistungen erbracht werden.  Die Steigerungen sind auf die immensen Kontaktzahlen, die mit einzelnen Neuerkrankungen im Rahmen der Bekämpfung von Tuberkulose zusammenhängen und mit den erhöhten Kontaktzahlen bei anderen meldepflichtigen Neuerkrankungen, insbesondere den EHEC-Ausbruch zurückzuführen für die keine Gebühren erhoben werden. Eine Änderung der Trinkwasserverordnung führt zu höheren Kontaktraten, ohne dass sich dies auf die Gebühreneinnahmen auswirkt. Die Steigerung bei den Infektionsschutzbelehrungen führen zu höheren Gebühreneinnahmen und deuten auf eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt hin, da sie bei Neueinstellungen im Lebensmittelbereich benötigt werden. Gebühreneinnahmen für Hygienebesichtigungen von Einrichtungen werden aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands in den anderen Bereichen voraussichtlich nicht im geplanten Ausmaß stattfinden können, so dass hier weniger Gebühren als prognostiziert eingehen werden. Insgesamt werden die Gebühreneinnahmen etwas niedriger ausfallen als geplant. Im Produkt Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht waren die Gutachtenaufträge, insbesondere vom Job-Center für SGB II-Empfänger im Juni-Bericht zunächst rückläufig, scheinen sich aber nunmehr auf die ursprünglich prognostizierten Fallzahlen einzupendeln. Im Produkt Psychosoziale Hilfen ist die kontinuierliche Steigerung der Kontakte auf den steigenden Beratungsbedarf älterer Menschen als Auswirkung des demografischen Wandels zurückzuführen.

 

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  Nr. Name    
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