Auszug - Neue Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte neue Fassung der Geschäftsordnung.
Auf Anfrage von KTA Plett, welche Änderungen es gegenüber der alten Version geben hätte, nennt KTA Hesse den § 23, Absatz 8 der Geschäftsordnung.
Landrat Einhaus ergänzt, dass es im Vorfeld der konstituierenden Kreistagssitzung Abstimmungsgespräche mit den Fraktionsvorsitzenden gegeben hätte. In diesen sei der Kreisverwaltung empfohlen worden, die Geschäftsordnung an diesem Punkt zu konkretisieren, weil die Vertretungsfrage für die Vorsitzenden der Fachausschüsse rechtlich nicht vorgegeben sei. Um dies auch für die Zukunft zu klären, sei es als sinnvoll erachtet worden, diese Regelung als einen Bestandteil mit in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
KTA Fechner merkt hierzu an, dass er im Rahmen dieser Gespräche seine Bedenken hierzu sehr deutlich geäußert hätte, sich aber letztendlich der Mehrheit hätte beugen müssen.
KTA Beuermann fragt an, ob es sich bei § 23, Absatz 8 der Geschäftsordnung um eine Muss- oder Kann-Bestimmung handele.
Landrat Einhaus erklärt, dass es auch möglich sein könne, dass ein Einzelbewerber zum Vorsitzenden gewählt werde und die Regelung, Kreistagssitzungen innerhalb einer Fraktion/Gruppe im Vorfeld abzustimmen, dann nicht angewandt werden könne. Um diesen unwahrscheinlichen Fall auch abzudecken, sei bewusst die Formulierung „sollen“ gewählt worden, um in der Zukunft hier einen Spielraum zu haben.
KTA Plett beantragt, über § 23, Absatz 8 der Geschäftsordnung getrennt abstimmen zu lassen.
Dieser Antrag wird bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Der Kreistag beschließt im Anschluss mehrheitlich bei 8 Enthaltungen und 7 Gegenstimmen:
Der den Kreistagsabgeordneten vorliegenden Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine wird zugestimmt.
- KT – 09.11.2011 -