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Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2011 für das Budget "Immobilienwirtschaftsbetrieb"  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2011/124 Produktbericht Stand 30. Juni 2011 für das Budget "Immobilienwirtschaftsbetrieb"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
 
Wortprotokoll

Das Budget des „Immobilienwirtschaftsbetriebes“ kennzeichnet sich durch seinen besonderen Charakter

Das Budget des „Immobilienwirtschaftsbetriebes“ kennzeichnet sich durch seinen besonderen Charakter. Es bündelt die gesamten Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Immobilien des Landkreises Peine. Da die geplanten Aufwendungen ausschließlich durch Mietzahlungen des Kernhaushaltes des Landkreises Peine erstattet werden, ist das Ergebnis vergleichsweise unauffällig.

 

Diese Aufwendungen werden auf Grund gezielter Investitionen, z.B. für energiesparende Bauweisen bei Neubauten langfristig reduziert. Diese werden zu geringeren Mietzahlungen und somit zu einer Entlastung des Gesamthaushaltes führen.

 

Die Prognose auf Basis der Daten bis 30.06.2011 sieht bis zum Jahresende eine geringe Budgetverbesserung vor. Hauptgrund dafür werden Minderaufwendungen im Bereich der Personalkosten sein. Dadurch werden nicht alle Erträge aus Kaltmietzahlungen für die Deckung von Aufwendungen benötigt.

 

Die Steigerung des Gesamtvolumens ergibt sich vor allem daraus, dass die Aufwendungen für Mieterwünsche über dem geplanten Ansatz im Haushalt liegen. Diesen Mehraufwendungen stehen entsprechende Mehrerträge gegenüber, da sie dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

Nach Auffassung von Herrn KBR Gemba haben diese Zahlen jedoch keine Aussagekraft und man kann mit ihnen nicht steuern. Die Fachdienste müssen jeweils Produktberichte erstellen.

 

Der Ausschuss nimmt von der Informationsvorlage einstimmig Kenntnis.