Inhalt

Auszug - Änderungen im Vormundschaftsrecht; Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverin Peine e. V.  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2011/117 Änderungen im Vormundschaftsrecht; Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Peine e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Gruber vom Peiner Betreuungsverein e

Herr Gruber vom Peiner Betreuungsverein e.V. und Herr Heimburg stellen die gesetzlichen Änderungen im Vormundschaftswesen dar. Der Peiner Betreuungsverein beabsichtigt, in diesem Bereich ebenfalls tätig zu werden. Es wird auf die entsprechende Tischvorlage verwiesen.

Zwischen dem Peiner Betreuungsverein und dem Jugendamt finden derzeit Gespräche hinsichtlich einer etwaigen Kooperation statt.

 

Herr Upadeck erkundigt sich nach evtl. Vorteilen, die sich neben der personellen Entlastung für den Landkreis Peine durch eine Kooperation mit dem Betreuungsverein ergeben könnten. Herr Gruber erläutert, dass eine zusätzliche hauptamtliche Stelle bei deren externen Ansiedlung durch Landesjustizmittel über die Gerichte refinanziert würde.

 

Frau Schlaugat interessiert sich für etwaige Konsequenzen für den Landkreis, wenn der Betreuungsverein nicht zur Verfügung stehen würde. Frau Steinebrunner-Fabian beschwichtigt, dass sich diese Frage nicht stellen würde, da es noch andere überlegenswerte Modelle gäbe, z.B. die stärkere Einbeziehung von Großeltern oder Pflegeeltern.

 

Die Überlegung von Herrn Fechner, eine Übertragung aller Vormundschaften auf den Betreuungsverein in Betracht zu ziehen, führt nach Aussage von Herrn Heimburg nicht weiter, da das Gericht eigenständig eine Auswahl nach der jeweiligen Geeignetheit im Einzelfall trifft, und es immer auch Vormundschaften geben wird, die nach dem Gesetz nur das Jugendamt übernehmen kann.

 

Herr Dr. Buhmann fasst zusammen, dass sich aufgrund der neuen Gesetzeslage, die ab Mitte 2012 greift, Auswirkungen auf den Stellenplan und damit auch den Haushaltsplan ergeben könnten, wenn es bei der Anzahl der bisherigen Fälle in der Zuständigkeit des Jugendamtes bleibt. Bei einer teilweisen Übertragung von Vormundschaften an den Betreuungsverein wird eine Bezuschussung aufgrund der Erledigung von Querschnittsaufgaben in den Haushalt einfließen. Das Jugendamt befindet sich im Bereich der Vormundschaften derzeit noch in einem Prozess.

 

Herr Fechner bittet die Verwaltung, die Ergebnisse dieses Prozesses zu gegebener Zeit dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen.