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Auszug - Änderung der Hauptsatzung  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2010/163 Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann und LBD Gemba verlassen den Sitzungssaal.

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass für den Beschluss nach § 8 NLO eine qualifizierte Mehrheit in Höhe der Hälfte der Mitglieder des Kreistages erforderlich sei.

 

Landrat Einhaus erklärt, dass die derzeitige Führungsstruktur des Landkreises Peine nicht mehr zu den Steuerungsinstrumenten mit der Aufgaben- und Kompetenz­verteilung passe. Auch im Quervergleich mit anderen Gebietskörperschaften sei festgestellt worden, dass die Hauptsatzung hinsichtlich der Führungsstruktur über­arbeitungsbedürftig sei.

 

Insbesondere für den Fachbereich 3 liege eine Kompetenz vor, die fast überall in Niedersachsen mit Sozialdezernenten besetzt sei. Angestellte würden sich in diesen Positionen kaum befinden, da mit der Angestelltenvergütung auch bestimmte Einschränkungen verbunden seien und man daher im Regelfall keine entsprechend qualifizierten Kräfte bekommen könne. So könne FBL Dr. Buhmann als Angestellter im Grunde auch nicht amtsangemessen vergütet werden.

 

Mit der Position eines Wahlbeamten sei gleichzeitig auch die entsprechende Erwartungshaltung verknüpft, sich gegenüber dem Kreistag in der Pflicht zu fühlen, den Landkreis Peine aus dieser Schlüsselposition heraus weiterzuentwickeln.

Dies gelte auch für den Fachbereich 2, der von LBD Gemba geleitet werde.

 

Auch wenn die folgenden Tagesordnungspunkte getrennt behandelt werden müssten, weise er noch einmal ausdrücklich auf die sehr gute geleistete Arbeit von FBL Dr. Buhmann und LBD Gemba hin.

 

Um sie auf die entsprechenden Wahlbeamtenstellen zu setzen, sei eine Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Im Anschluss könnten dann die einzelnen Wahlvorgänge erfolgen. Selbstverständlich sei mit einer solchen Wahl auch die klare Erwartungshaltung verbunden, sich als Team aus der Verwaltungsspitze heraus mit aller Kraft für die Zukunft des Landkreises Peine zu engagieren.

 

Landrat Einhaus sei sich sicher, dass in Verbindung mit der nächsten Landtagswahl die einzelnen Gebietskörperschaften noch einer genauen Überprüfung unterzogen würden. In diesem Zusammenhang hätte der Niedersächsische Innenminister vor kurzem noch einmal verdeutlicht, dass es keine Großregion Braunschweig geben werde. Auch die Hauptverwaltungsbeamten der Region seien sich zwischenzeitlich in dieser Einschätzung weitgehend einig. Es bestehe daher für den Landkreis Peine eine gute Chance, längerfristig die Zukunft gestalten zu können. Hierfür sei jedoch eine Spitzenmannschaft erforderlich. FBL Dr. Buhmann und LBD Gemba hätten in diesem Zusammenhang zugesagt, ihren Beitrag zu leisten.

 

Landrat Einhaus bittet zum Abschluss seiner Ausführungen, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

Der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Peine wird zugestimmt.

 

- KT 22.06.2011 -