Auszug - Schülerverkehr und ÖPNV im Landkreis Peine
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat geht auf die Informationsvorlage ein.
Landrat Einhaus erklärt, dass er mit der derzeitigen Struktur des ÖPNV im Großraum Braunschweig nicht zufrieden sei. Aufgrund der Vielzahl von Akteuren - alleine drei Busunternehmen im Landkreis Peine - gebe es zu wenig Transparenz. Als Schulträger habe der Landkreis Peine die Aufgabe, den ÖPNV, der zu ca. 80 Prozent aus Schülerverkehr bestehe, mit den Schulen im Kreisgebiet abzustimmen. Dies gestalte sich im Hinblick auf die derzeitige Dynamik in der Schullandschaft schwierig.
Als Träger der Schülerbeförderung fehle es dem Landkreis Peine an der notwendigen Transparenz und Mitbestimmung, die es zu Zeiten der Verkehrsgemeinschaft Peine gegeben hätte. Derzeit würden Eltern, Kinder oder Schulen den Landkreis um die Abstellung von Problemen im Bereich des ÖPNV bitten, bei denen die Einwirkungsmöglichkeiten des Landkreises nur begrenzt vorhanden seien.
Landrat Einhaus vertritt daher die Auffassung, dass ein Busunternehmen im Landkreis Peine die beste Lösung sei. Mit diesem könne dann eine klare Zielvereinbarung abgeschlossen werden.
KTA Möhle stellt zunächst fest, dass die Schülerbeförderung eine ureigene Aufgabe des Landkreises Peine sei. Die Kosten hierfür hätten sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Zu Zeiten der Verkehrsgemeinschaft Peine hätte der Landkreis noch in den Einnahmeausgleichsvertrag einzahlen müssen. Es stelle sich daher die Frage, warum es nun nicht mehr möglich sei, den ÖPNV kostendeckend oder mit Gewinn durchzuführen. Nachschussforderungen der jeweiligen Busunternehmen, ohne jegliche Transparenz und Einwirkungsmöglichkeit, seien dagegen nicht vertrauensfördernd. Unter den vielen Lösungsmöglichkeiten sollte daher auch die Alternative der Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft genauer geprüft werden.
KTA Möhle regt zudem die Gründung eines Beirats an, der in Zusammenarbeit mit z.B. Busunternehmen, Elternvertretern, Politikern und der Kreisverwaltung über grundsätzliche Probleme des ÖPNV und der Schülerbeförderung beratschlagen könnte.
Laut KTA Flöge fahre jeder Peiner außerhalb des Schülerverkehrs durchschnittlich sieben Mal im Jahr mit dem ÖPNV. Dies zeige, dass der ÖPNV ohne den Schülerverkehr nicht lebensfähig sei und eine Trennung daher vermieden werden müsse.
Bei der Prüfung der Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft müssten u.a. § 108 NGO und § 65 NLO bzw. nach neuem Recht § 136 der NKomVG berücksichtigt werden.
Die anstehende Untersuchung der Kreisverwaltung müsse realistische Abschätzungen über Kosten und Nutzen enthalten. Zudem dürfe diese nicht zum Ausscheren aus dem Großraumtarif führen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Kreistag nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Nahverkehrsgesellschaft zu prüfen und vorzubereiten. Ziel ist es, die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in eigener Zuständigkeit zu verantworten.“
Diesem Antrag stimmt der Kreistag mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme zu.