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Auszug - Erlass von Verordnungen zum Schutz von Naturdenkmalen  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2011/011 Erlass von Verordnungen zum Schutz von Naturdenkmalen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die Vorlage und erklärt, dass drei Einzelbeschlüsse erforderlich seien

Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die Vorlage und erklärt, dass drei Einzelbeschlüsse erforderlich seien.

 

Der Kreistag fasst bei jeweils 2 Gegenstimmen folgende Beschlüsse :

 

a)      Die Eiche an der Hauptstraße in Oberg wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG)  erklärt.

b)     Die Eiche im Süden des Oberger Gutsforstes wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG)  erklärt

c)      Die Eibe am Südrand von Münstedt wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG)  erklärt

 

- KT 16.02.2011 -