Auszug - Erlass von Verordnungen zum Schutz von Naturdenkmalen
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die Vorlage und erklärt, dass drei Einzelbeschlüsse erforderlich seien.
Der Kreistag fasst bei jeweils 2 Gegenstimmen folgende Beschlüsse :
a) Die Eiche an der Hauptstraße in Oberg wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt.
b) Die Eiche im Süden des Oberger Gutsforstes wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt
c) Die Eibe am Südrand von Münstedt wird mit Einzelverordnung zu einem Naturdenkmal I.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt
- KT 16.02.2011 -