Vorlage - 2011/011
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Die folgenden Bäume werden mit Einzelverordnungen zu Naturdenkmalen i.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt.
Eiche an der Hauptstraße in Oberg
Eiche Süden des Oberger Gutsforstes
Eibe Südrand von Münstedt
Sachdarstellung
In den letzten beiden Jahren wurde die Kulisse der Naturdenkmale im Landkreis Peine überarbeitet.
Die Stadt Peine und die Gemeinden im Landkreis Peine waren bereits im Vorfeld der Überarbeitung der Naturdenkmale im Jahre 2008 um Mitwirkung und Hinweise gebeten worden. Auch über die einstweilige Sicherstellung von 30 Bäumen wurden die Gemeinden informiert.
Anfang November wurden dann nochmals alle Gemeinden angeschrieben und über die weitere Vorgehensweise – wie in der Vorlage 192/2010 dargestellt – informiert. Es gab kurze telefonische oder schriftliche Rückmeldungen, teilweise verbunden mit inhaltlichen Nachfragen. Grundsätzlich wurde die Vorgehensweise begrüßt.
Die Gemeinde Lahstedt hielt es für notwendig, die Ortsräte, ihren Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung sowie ihren Verwaltungsausschuss mit der Angelegenheit zu befassen. Es wurde deshalb eine Fristverlängerung zur Stellungnahme bis 31.01.2011 beantragt.
Die drei betroffenen Bäume (2 „alte“ Naturdenkmale, die eine neue Schutzverordnung erhalten sollen, 1 neues Naturdenkmal) wurden deshalb von der Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 15.12.2010 ausgenommen.
Die politischen Gremien der Gemeinde Lahstedt haben mittlerweile beraten. Es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Insofern kann nun auch die Beschlussfassung für die drei Naturdenkmale in der Gemeinde Lahstedt erfolgen.