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Auszug - Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Peine zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2011  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2011/017 Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Peine zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Fachbereichsleiter (im Folgenden als FBL bezeichnet) Dr

Fachbereichsleiter (im Folgenden als FBL bezeichnet) Dr. Buhmann erläutert die Informationsvorlage-Nr. 17/2011. Dabei betont er, dass das Jahr 2011 ein Probejahr sei, dessen Verlauf und dessen Ergebnisse beobachtet werden. Der Charakter eines Probejahres lasse sich an den beiden Punkten ‚Verringerung der Hilfebedürftigkeit’ und ‚Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug’ deutlich erkennen: Die dazu vereinbarten Zielgrößen seien sehr diffus formuliert worden, weil es noch keine Erfahrungswerte bezüglich der Indikatoren und deren Messbarkeit gebe. Diese Informationen sollen im Jahre 2011 gesammelt werden, so dass in der Zielvereinbarung für das Jahr 2012 Zielgrößen benannt werden können, die sich in Prozentzahlen ausdrücken lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

KTA Fechner bemängelt das Fehlen von konkreten Angaben bei den Zielen. Bei den beiden von FBL Dr. Buhmann genannten Zielen stört sich KTA Fechner zudem an der jeweiligen Formulierung „Das Ziel ist im Jahre 2011 erreicht, wenn…“, da es nach seiner Meinung richtig jeweils „Ein Ziel ist im Jahre 2011 erreicht, wenn…“ heißen müsse. Von diesen Formulierungen abgesehen wünscht er zu wissen, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgen werde.

 

KTA Schlaugat fügt unter Bezugnahme auf den Punkt ‚Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit’ hinzu, dass zu einer Umsetzung die entsprechenden Rahmenbedingungen gehören. Sie stellt daher die Frage, wie das kommuniziert und vernetzt werde.

 

FBL Dr. Buhmann weist nochmals darauf hin, dass das Jahr 2011 ein Probejahr sei, in dem Erfahrungen gesammelt werden sollen. Im Übrigen habe das Land Niedersachsen den Text der Vereinbarung vorgegeben und die Formulierungen entsprechend gesetzt. Der Landkreis Peine habe keine Einflussmöglichkeit auf den Text gehabt.

 

Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Scharf fügt ergänzend hinzu, dass es sich bei der Vereinbarung um eine Bundesvereinbarung handele. Bezüglich der Gruppe der Alleinerziehenden sollen sich im Jahre 2011 Gedanken vor Ort gemacht werden, aber für die Folgejahre sei es nicht ausgeschlossen, dass es Bundesvorgaben gebe. Das erste Jahr sei daher besonders schwierig, weil es keine konkreten Zielvorgaben gebe.

 

KTA Fechner nimmt an, dass es sicher Ausführungsbestimmungen gebe. Er wünscht zu wissen, ob im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales darüber berichtet werde, was und in welcher Form gemacht werde.

 

FBL Dr. Buhmann bestätigt, dass darüber berichtet werden wird.

 

KTA Plett bemängelt, dass die Vereinbarung von Landrat Franz Einhaus unterzeichnet worden sei, ohne dass die Politik darüber beraten konnte. Er fragt an, ob in Zukunft die Politik vor der Unterzeichnung eingebunden werde.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass das zuständige Ministerium des Landes Niedersachsen  den Landrat um sein Erscheinen am 01. Februar 2011 gebeten habe. Diese Mitteilung sei eine Woche vor dem Termin eingegangen. Da bis zum Termin der Unterzeichnung keine Sitzung angesetzt war und in der Kürze der Zeit keine Sitzung hätte einberufen werden können, konnte die Politik nicht unterrichtet werden. Zudem habe das Land Niedersachsen die vollständige Formulierung der Vereinbarung vorgenommen, so dass der Landkreis Peine nichts hätte verhandeln können. Für das Jahr 2012 sei es spannender, weil man dann sehen müsse, wie die Abläufe und Inhalte sein werden. Es werde im Wesentlichen vom Land Niedersachsen abhängen, ob wieder alles vorgegeben werde und wann die Vereinbarung den Kommunen vorgelegt werde.

 

KTA Plett weist auf die Bezeichnung ‚Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium (…) und dem Landkreis Peine’ hin und erklärt, dass eine Vereinbarung verhandelt werde, so dass sich Politik gerne einbringen würde.

 

 

 

 

 

 

KTA Schlaugat bittet KTA Plett, auf die Landtagsabgeordneten seiner Partei dahingehend einzuwirken, dass diese dem Landkreis Peine zukünftig mehr als nur eine Woche Zeit bis zur Unterzeichnung einräumen sollen.

 

KTA Plett entgegnet, dass er auf kommunaler Ebene tätig sei und deshalb die dortigen Interessen wahrnehme.

 

KTA Flöge bezieht sich auf § 2 Absatz 3 der Zielvereinbarung, in dem es heißt „Die Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen im Leistungsrecht werden bei den Zielsteuerungsgesprächen und der Bewertung der Zielerreichung berücksichtigt“. Er fragt an, ob es bezüglich des Ablaufes Vorstellungen gebe.

 

FDL Scharf antwortet, dass der Landkreis Peine mit den anderen Kommunen in einem Arbeitskreis zusammensitze. Man wolle die Zahlen des Jahres 2011 abwarten. Im Jahre 2012 werde es wohl zu Konkretisierungen kommen, wobei auf regionale Bedingungen Rücksicht genommen werden solle. Grundsätzlich sei klar, dass der Landkreis aus der Notwendigkeit zum Abschluss einer Zielvereinbarung nicht herauskommen werde. Die bisherigen Gespräche mit dem Land Niedersachsen seien jedoch positiv verlaufen.

 

KTA Fechner unterstreicht die Aussage von KTA Plett, wonach der Kreistag die kommunale Ebene vertrete. Es sei daher nicht erforderlich, ständig bei der Landtagsfraktion nach Themen, die den Landkreis Peine betreffen könnten, nachzufragen. Vielmehr vertrete der Landrat den Landkreis, so dass die Kreispolitik den Anspruch erhebe, über den Kreistag oder zumindest den Kreisausschuss einbezogen zu werden.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Nolte bezieht sich auf die in § 2 Absatz 2 der Zielvereinbarung gemachte Angabe von 2,94 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt und bemängelt eine fehlende Differenzierung. Es werde der Eindruck erweckt, als seien alle Menschen gleich gut vermittelbar, was jedoch nicht stimme: Es gebe Unterschiede in der Bildung und Qualifizierung, aber auch verschiedene Arten von Vermittlungshemmnissen, so dass die Vermittlungschancen für die Bezieher/innen von ALG I und ALG II unterschiedlich seien. Er halte daher eine Differenzierung für sinnvoll. Des Weiteren werde in § 2 Absatz 1 der Zielvereinbarung der Betrag von rund 7,21 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln genannt. Er fragt an, ob es dafür beim Landkreis Peine Haushaltstitel gebe.

 

FBL Dr. Buhmann betont nochmals, dass der Text der Vereinbarung ausschließlich vom Land komme und dem Landkreis Peine vorgegeben worden sei. Deshalb habe es keine Möglichkeit der Einflussnahme gegeben, so dass auch keine Differenzierung bei den Arbeitslosen möglich gewesen sei. Bezüglich der Mittel für die Eingliederung erklärt er, dass der Landkreis diese Mittel eingesetzt habe. Die Eingliederungsplanung erfolge im Herbst des jeweiligen Vorjahres, so dass der Beirat und der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales im Herbst 2011 mit der Entscheidung über die Verwendung der Eingliederungsmittel im Jahre 2012 rechnen können. Sollte die Zielvereinbarung für das Jahr 2012 bis zur Entscheidung über die Verwendung der Eingliederungsmittel 2012 nicht vorliegen, werde es ein Problem geben.

 

KTA Meyermann erklärt, dass es aberwitzig sei, dass die CDU auf Landesebene dem Landkreis Peine ein enges Zeitfenster setze und zu raschem Handeln zwinge, während die CDU auf Kreisebene anschließend den Ablauf kritisiere.

 

 

 

 

 

KTA Flöge stellt fest, dass es unterschiedliche Einschätzungen gebe. Grundsätzlich sollte die Kreispolitik über die Vereinbarung beraten, bevor der endgültige Text vorgelegt werde.

 

FBL Dr. Buhmann weist darauf hin, dass der Kreistag zugleich mit seinem Beschluss, die Option auf Dauer zu stellen, dem Abschluss von Zielvereinbarungen zugestimmt habe. Dies sei nunmehr umgesetzt worden.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt fest, dass es bezüglich des Ablaufes unterschiedliche Positionen gebe. Grundsätzlich sei die Zielvereinbarung jedoch gewollt und er hoffe, dass der Kreistag zukünftig eingebunden werde. Anschließend stellt er fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage-Nr. 17/2011 Kenntnis genommen hat.