Vorlage - 2011/017
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Der Landkreis Peine hat sich im Zusammenhang mit der unbefristeten Wahrnehmung der SGB II-Aufgaben als Optionskommune verpflichtet, mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach dem SGB II abzuschließen. Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 27.09.10 (TOP 11), der Kreisausschuss am 29.09.10 (TOP 12) und der Kreistag am 29.09.10 (TOP 12) damit befasst und beschlossen, sich zum Abschluss der Zielvereinbarung zu verpflichten.
Die Zielvereinbarung wird nach § 48b SGB II jährlich abgeschlossen, die für das Jahr 2011 wurde am 01.02.2011 unterzeichnet und ist zur Information beigefügt.