Auszug - Betriebskostenzuschüsse für Krippenplätze
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Frau Leunig weist auf die Vorlage hin.
KTA Belte sieht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Kategorisierung der Zuschussbereiche bei den Investitionskosten.
Landrat Einhaus bemerkt, dass die Kategorien den Förderprogrammen für Kindertagesstätten angelehnt sind.
Auf Nachfrage von KTA Frau Jütte erläutert Herr Dr. Buhmann die Berechnung von Krippenplätzen im Rahmen von Nr. 3 der Sachdarstellung.
Der Kreistag fasst dann einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Kreistag beschließt die pauschalen Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz entsprechend der Verwaltungsvorlage.“