Vorlage - 2006/058
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Der Kreistag (KT) beschließt die pauschalen Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz entsprechend der Verwaltungsvorlage.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28. März 2006 die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) die Förderung von Krippenplätzen durch Betriebskostenzuschüsse als „Pro-Kopf-Zuschuss“ (Personal- und Sachkostenpauschale) für die Betreuung der unter 3-jährigen zu prüfen.
Nach umfangreichen Verhandlungen ist auf Vorschlag von Landrat Einhaus in der Dienstbesprechung der Bürgermeister der Stadt Peine und der Gemeinden am 05.09.2006 Einigkeit darüber erzielt worden, wie der Landkreis Peine Krippenplätze zukünftig fördert.
Dementsprechend soll wie folgt verfahren werden:
- Zuschusshöhe
monatlicher Zuschuss für einen Vollzeitplatz (8/9 Stunden täglich)270 €
monatlicher Zuschuss für einen Dreiviertelplatz (6 Stunden täglich)220 €
monatlicher Zuschuss für einen Vormittagsplatz (4 Stunden täglich)180 €
Unter Beachtung der zukünftigen Bedarfssituation ist auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Auslastung der Betreuungsangebote davon auszugehen, dass jährlich ein Betrag von 300.000 € seitens des Landkreises Peine einzusetzen ist.
- Laufzeit
Als Förderlaufzeit wird der Zeitraum vom 01.09.2006 bis 31.12.2010 festgelegt.
- Definition eines Krippenplatzes
„Krippenkinder“ sind auch die Kinder, die noch keine 3 Jahre alt sind, in einer altersübergreifenden Regelkindergartengruppe (mit 25 Plätzen, die um 5 reduziert sind) und nicht in einer Krippengruppe (mit 15 Plätzen) betreut werden. In diesen Gruppen können dann bis zu 5 „Krippenkinder“ betreut werden.
- Investitionskosten
In Anlehnung an die Richtlinien des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten wird für Krippengruppen mit 15 Plätzen der Zuschussbetrag für Regelgruppen mit 25 Plätzen gewährt.
Nr.Zuschussbereich bei 15 Plätzen bei 25 Plätzen
1Neubauten (2.556 € je Platz)38.34063.900
2Erwerb mit Umbau (2.556 € je Platz)38.34063.900
3Erweiterung (1.543 € je Platz)23.14538.575
4Umbau (1.543 € je Platz)23.14538.575
Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren und der Stadt Peine und den Gemeinden eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorzuschlagen.