Auszug - Neuorganisation des SGB II; Unbefristete Wahrnehmung der Aufgaben als zugelassener kommunaler Träger (Option)
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf die Vorlage ein.
Der Kreistag beschließt im Anschluss einstimmig bei einer Enthaltung:
1. Der Landkreis Peine übernimmt entsprechend § 6 a Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
(SGB II) über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet die Aufgaben eines
zugelassenen kommunalen Trägers nach dem II. Buch Sozialgesetzbuch –
Grundsicherung für Arbeitsuchende.
2. Der Landkreis Peine verpflichtet sich, entsprechend § 6 a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4
SGB II, mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die
Leistungen nach dem SGB II abzuschließen.
3. Der Landkreis Peine verpflichtet sich gemäß § 6 a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 5 SGB II, die
in der Rechtsverordnung nach § 51 b Abs. 1 Satz 2 SGB II festgelegten Daten zu
erheben und gemäß den Regelungen nach § 51 b Abs. 4 SGB II an die Bundes-
agentur für Arbeit zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung,
Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu
ermöglichen.
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat unterbricht zunächst für TOP 1 nö den öffentlichen Teil der Kreistagssitzung und verabschiedet die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.