Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2010 für die "Allgemeinen Finanzierungsmittel"
|
Wortprotokoll |
KTA W. Belte fragt nach, ob für die erwartete Ansatzüberschreitung um rd. 1,9 Mio. Euro bei der „Deckung von Fehlbeträgen“ nicht ein Nachtragshaushalt erforderlich werden könnte. Dies ist laut Auskunft von KAR Gleicher hier nicht der Fall. Nachtragshaushaltssatzungen sind u. a. dann zu erlassen, wenn Mehrausgaben in erheblichem Umfang entstehen. Als erheblich wiederum sind Ausgaben dann anzusehen, wenn sie – gemessen am Gesamthaushalt – einen Umfang von drei bis fünf Prozent ausmachen. Dies trifft hier nicht zu.
Daraufhin nimmt der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz von der Vorlage Nr. 117/2010 Kenntnis.