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Auszug - Gleichstellungscontrolling- Geschechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/068 Gleichstellungscontrolling- Geschlechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, verweist auf die Beschlussvorlage und erklärt, dass ein entsprechender Antrag zur Einführung des Gleichstellungscontrollings (Gender Check) seitens der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliege

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, verweist auf die Beschlussvorlage und erklärt, dass ein entsprechender Antrag zur Einführung des Gleichstellungscontrollings (Gender Check) seitens der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliege. Es sei ein Instrument, um die Strategie Gender Mainstreaming erfolgreicher in der Verwaltung umsetzen zu können. Das zur Verwaltung gehörende Management-Team Gendergerechtigkeit, dessen Leitung Frau Tödter obliege, habe ein Konzept zur Umsetzung des Gleichstellungscontrollings (Gender Check) entwickelt. Frau Tödter hat dies als Beschlussvorlage der Verwaltungsführung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage sei ein mit der Verwaltungsführung geschlossener Kompromiss, der in zwei Punkten von dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abweiche: Zum einen sehe die Vorlage eine Befristung auf ein Jahr vor, während der Antrag keine Befristung beinhalte. Des Weiteren soll gemäß der Beschlussvorlage eine Umsetzung in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich erfolgen, während der Antrag eine Einführung für die gesamte Kreisverwaltung fordere. Bezüglich der praktischen Umsetzung verweist die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, auf die Beispiele in anderen Kommunen, insbesondere aus Hannover. Sie verweist dabei auf die Tischvorlage, die Beispiele von Beschlussdrucksachen mit der Berücksichtigung von Gender-Aspekten beinhaltet.

 

KTA Schlaugat beklagt zunächst, dass keine Pressevertreter/innen und keine Zuschauer/innen mehr anwesend seien, wenn das Thema Gleichstellung auf die Tagesordnung komme. Deshalb sollten alle Punkte zu diesem Bereich auf der Tagesordnung nach vorne gesetzt werden. Anschließend wendet sie sich der Beschlussvorlage zu und erklärt, mit der Befristung auf ein Jahr nicht einverstanden zu sein, weil bei circa sechs Sitzungen im Jahr der Erfolg nicht evaluiert werden könne. Stattdessen halte sie eine Einführung des Gleichstellungscontrolling (Gender Check) in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich für die Dauer von fünf Jahren für notwendig. Die Ergebnisse seien jährlich zu evaluieren. Im Übrigen halte sie den Beschlussvorschlag für sehr dünn. Nach ihrer Ansicht gehöre der zweite Absatz der Sachdarstellung („…Ziel des Gleichstellungscontrollings ist es, den Gender Mainstreaming-Umsetzungsprozess enger mit den fachpolitischen Prozessen zu verknüpfen. …“) in den Beschlussvorschlag hinein.

 

 

 

 

 

KTA Plett stellt die Frage, wie viele Stellen für die Umsetzung des Gleichstellungscontrollings erforderlich seien. Die Umsetzung sei schließlich eine zusätzliche Arbeit, die entsprechende Zeit erfordere, die nicht für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehe. Er gehe nicht davon aus, dass die Sachbearbeiter/innen bei ihrer Arbeitsausübung über freie Zeit verfügen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass keine neue Stelle erforderlich sei. Dies würden auch die Erfahrungen in Hannover belegen: Dort habe man sich sehr intensiv mit den Kosten beschäftigt. Eine externe Gutachterin sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es eine Investition in die Fortbildung gebe, um die Mitarbeiter/innen in der Anwendung des Gleichstellungscontrollings zu schulen. Für die Kreisverwaltung Peine sei diese Investition jedoch bereits im Jahre 2001, also ein Jahr nach dem Kreistagsbeschluss zur Umsetzung von Gender Mainstreaming, getätigt worden. Es könnten in diesem Bereich Nachschulungen stattfinden, die eine Kleinigkeit kosten würden. Zudem zeige die Praxis, dass aufgrund der Passgenauigkeit von Maßnahmen aufgrund des Gendercontrolling (Gender Check) Kosten gespart werden könne. Als Beispiel führt sie eine Maßnahme des Fachdienstes Arbeit für Alleinerziehende an, bei der nach der Recherche der Gründe für mangelnde Teilnahme betroffener Frauen die Maßnahmezeiten nach deren Bedürfnissen ausgerichtet worden sind, z.B. durch die Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Kindergarten und der Mobilität der Frauen, die nicht über einen Pkw verfügen. Auf diese Weise sei die Zahl der Teilnehmerinnen an entsprechenden Maßnahmen und damit deren Vermittlungsfähigkeit gesteigert worden.

 

KTA Meyermann äußert den Eindruck, dass in der Männerrunde Ängste vor dem Gender-Thema bestehen würden. Seit dem Jahre 2000 habe man sich Ziele gesetzt und nun sei es an der Zeit, einen Schritt weiterzugehen und damit zu arbeiten. Bezüglich der befürchteten Stellenausweitung und Kosten verweist sie auf ein Gespräch mit einer Kollegin in Hannover, die ihr ebenfalls bestätigt habe, dass es keinen Mehraufwand gebe. Des Weiteren unterstreicht sie, dass das in der Beschlussvorlage genannte Jahr nicht ausreichend sei und es stattdessen fünf Jahre sein müssten.

 

KTA Schlaugat betont, dass Gender eine Querschnittsaufgabe sei, was in der Verwaltung angekommen sein müsse. Sie stellt die Frage, warum man sich in der Verwaltung also wehre. Die Angabe zu den Auswirkungen auf die Finanzziele, die auf jeder Beschlussvorlage enthalten sei, stelle für die Mitarbeiter/innen wohl keinen Aufwand dar, aber die Angabe zum Gender Mainstreaming sei wohl ein riesiger Aufwand. Diese Argumentation könne sie nicht nachvollziehen.

 

KTA Fechner weist darauf hin, dass der Kreistag die Umsetzung des Gender beschlossen habe und stellt die Frage, warum nun über eine Einzelmaßnahme ein neuer Beschluss gefasst werden solle. Der Kreistag habe das Verfahren beschlossen, sodass die Umsetzung nun Sache der Verwaltung sei. Über die einzelnen Verfahrensfragen müsse daher nicht mehr beschlossen werden, sondern lediglich über etwaig entstehende Kosten.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, stellt KTA Fechner die Frage, ob er das Gefühl habe, dass das Gender Mainstreaming umgesetzt werde und beantwortet sie selber mit ‚eher wohl nicht’, abgesehen von einigen Ausnahmen. Genau deshalb seien Instrumente wie das Gleichstellungscontrolling (Gender Check) erforderlich, um das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen und dessen Wichtigkeit zu betonen. Zudem verknüpfe dieses Instrument den Umsetzungsprozess von Gender Mainstreaming enger mit den fachpolitischen Prozessen.

 

 

 

KTA Schlaugat unterstreicht, dass das Gleichstellungscontrolling (Gender Check) in allen Verwaltungsbereichen benötigt werde. Deshalb werde an der im Antrag genannten Forderung festgehalten. Die Beschlussvorlage müsse aus ihrer Sicht dahingehend geändert werden, dass das Gleichstellungscontrolling fünf Jahre statt des vorgeschlagenen einen Jahres durchgeführt werde. Möglicherweise könne man auch über einen Zeitraum von drei Jahren diskutieren. In jedem Falle müsse jährlich evaluiert und die Ergebnisse im Ausschuss vorgestellt werden.

 

KTA Fechner verweist nochmals auf den Kreistagsbeschluss und erklärt, dass der Landrat in der Vergangenheit die Bedeutung des Gender Mainstreaming betont habe. Es sei daher davon auszugehen, dass er deshalb auch die Umsetzung betreibe. Mit dem vorliegenden Antrag würden die Antragstellenden Fraktionen jedoch den Eindruck erwecken, als würden den Worten des Landrates keine Taten folgen und damit eine harte Kritik am Landrat und der Verwaltung üben.

 

KTA Schlaugat widerspricht der Darstellung von KTA Fechner vehement und entgegnet, dass der Antrag eine Konkretisierung, aber keine Kritik sei.

 

KTA Dr. Klinke verweist auf das Argument, dass das Gleichstellungscontrolling erforderlich sei, weil in der Vergangenheit die Gender-Aspekte nicht berücksichtigt worden seien. Er fragt an, bei welchen Beschlüssen der letzten Jahre keine Berücksichtigung erfolgt sei aber hätte erfolgen müssen.

 

KTA Plett fasst angesichts der intensiven Diskussion zusammen, dass es offensichtlich noch Klärungsbedarf gebe. Gerade für seine Fraktion sehe er diesen als gegeben an, zumal die Beschlussvorlage erst mit der Einladung übersandt worden sei und damit eine Entscheidung heute nicht möglich sei.

 

KTA Konrad und KTA Fechner beantragen gleichzeitig den Verweis der Beschlussvorlage in die Fraktionen. In der nächsten Sitzung solle dann der Ausschuss erneut darüber beraten, sodass eine rechtzeitige Weiterleitung an den Kreisausschuss und den Kreistag zur Sitzung am 23. Juni 2010 möglich sei.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, lässt über den Antrag abstimmen. Die Beschlussvorlage-Nr. 68/2010 wird einstimmig in die Fraktionen verwiesen.