Inhalt

Vorlage - 2010/068  

Betreff: Gleichstellungscontrolling- Geschlechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
17.05.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.06.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich umgesetzt

Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich umgesetzt.

Nach einem Sachstandsbericht über die Umsetzung wird im Kreistag entschieden, ob das Gleichstellungscontrolling auf alle Fachdienste der Landkreisverwaltung übertragen wird.

 

Gleichstellungscontrolling (Gender Check von Beschlussvorlagen)

 

  1. Datenerhebungen, Statistiken und Vorträge/Berichte werden nach Frauen und Männern differenziert  ausgewertet
  2. Bei jeder Beschlussvorlage ist zu vermerken,

      ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet   

      wurden und wenn nicht, warum nicht.

  1. In jeder Beschlussvorlage ist zu erläutern, inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind, oder anders betroffen sein können, als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. ä.

 

  • Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist  diese herauszuheben und dem jeweiligen Fachausschuss darzulegen, wie diese bei der Planung berücksichtigt wurde.
  • Einmal  jährlich ist dem Kreistag ein Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming (Gleichstellungscontrolling) vorzulegen

 

Der Kreistag hat die Umsetzung von Gender Mainstreaming in seiner Sitzung am 6

 

 

Der Kreistag hat die Umsetzung von Gender Mainstreaming  in seiner Sitzung am 6.12.2000 beschlossen. Am 24.02.2010 haben die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Gleichstellungscontrolling eingereicht, der mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt wird.

 

Ziel des Gleichstellungscontrollings ist es, den Gender Mainstreaming- Umsetzungsprozess enger mit den fachpolitischen Prozessen zu verknüpfen.

 

Der Gender Check von Beschlussvorlagen,  als Anlage zu Beschlussvorlagen, soll die Diskussion in den Fachausschüssen erleichtern, denn eine sinnvolle Beratung in den Fachausschüssen kann nur stattfinden, wenn die notwendigen Vorarbeiten geleistet sind.

 

 

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen Vorhaben danach zu fragen, wie sich die Maßnahme jeweils auf Frauen und Männer auswirkt und ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beiträgt.

 

 

Eine gleichstellungspolitische Relevanz liegt immer dann vor, wenn unmittelbar oder mittelbar Personen betroffen sind.

 

 

Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Beschlussvorlagen heißt:

 

  1. Alle Vorhaben, die Anlass für eine Ausschussvorlage sind, müssen die  unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigen. Bereits im Entwurfsstadium sind daher die geschlechtsbezogenen Auswirkungen des Vorhabens zu bewerten. Bei Vorhaben, die auf den ersten Blick vermeintlich geschlechtsneutral sind, ist diese Prüfung von besonderer Bedeutung.
  2. Es ist zu prüfen, ob und ggf. wie durch den Beschlussvorschlag die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden kann. Um Nachteile auszugleichen, sind im Einzelfall geschlechtsspezifische Lösungen anzustreben.