Inhalt

Auszug - Produktorientierter Budgethaushalt 2010 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produktgruppen Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/007 Produktorientierter Budgethaushalt 2010 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produktgruppen Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert kurz die Beschlussvorlage-Nr. 7/2010. Dabei hebt er hervor, dass das Budget um 5,3 Millionen Euro steigen werde (davon entfallen 2 Millionen auf das Jugendamt). Diese Veränderung beruhe im Wesentlichen auf einer Kostensteigerung bei den Sozialausgaben sowie steigenden Fallzahlen. Die Finanzierung des Kreishaushaushaltes insgesamt und damit seiner Teilbudgets sei eine Gesamtproblematik, die nicht allein über eine Anhebung der Kreisumlage gelöst werden könne. FBL Dr. Buhmann betont, dass die Landkreise generell chronisch unterfinanziert seien und Abhilfe nur vom Bund oder dem Land geschaffen werden könne. Der vorgelegte Budgetentwurf berücksichtige bereits die innerhalb der Verwaltung erzielten Ergebnisse der Sparrunden. Erschwerend sei jedoch, dass es sich bei den Ausgaben überwiegend um Leistungsausgaben handle, von der Steigerung in Höhe von 5,3 Millionen Euro würden lediglich 81.000 Euro auf das gewünschte zusätzliche Personal entfallen. Im Bereich des Fachdienstes Arbeit werde der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft von 25,4% auf 23% sinken. Bezüglich der beantragten Stellen erklärt FBL Dr. Buhmann, dass von den beantragten Stellen insgesamt 16 von der BBg, beispielsweise aus den Bereichen Arbeitgeberservice und Jugendjobcenter, übernommen werden und es sich damit um keine neuen Stellen handle. Bei den anderen beantragten Stellen handle es sich um eine Stelle als Verwaltungscontrolling, was der Bund verlange, und um 12,5 Stellen in der Sachbearbeitung, was mit den Personalschlüsseln zusammenhänge: Ursprünglich war man bei 175 Fällen je Sachbearbeiter, inzwischen sei man bei 145 Fällen. Dies sei immer noch zu viel, sodass mit den neuen Stellen ein Schlüssel von 1:130 angestrebt werde. Abschließend stellt FBL Dr. Buhmann fest, dass sowohl die Zuschüsse als auch der Vermögenshaushalt gegenüber dem Jahre 2009 unverändert bleiben sollen.

 

 

KTA Schlaugat betont, dass die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur wichtig sei, wobei die Arbeit bei gleicher Stellenzahl steige. Die Wohlfahrtsverbände hätten aus finanziellen Gründen, anders als die Verwaltung, nicht die Möglichkeit, neue Stellen zu schaffen.

 

KTA Meyermann kündigt vorbehaltlich der verschobenen Anträge einen Antrag zum Integrationsfonds an. Da bereits ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro vergeben worden sei, müsse der Integrationsfonds in der alten Höhe erhalten bleiben.

 

FBL Dr.  Buhmann entgegnet, dass bislang im Integrationsfonds ein Betrag in Höhe von 40.000 Euro enthalten gewesen sei. Dieser betrag sei nicht vollständig verbraucht worden, sodass der verbliebene Rest in das Jahr 2010 übertragen worden sei. Damit würden im Jahre 2010 neben den im Budget enthaltenen Betrag in Höhe von 20.000 Euro weitere 28.900 Euro zur Verfügung stehen, die aus dem Jahre 2009 in das Jahr 2010 übertragen worden sind. Ähnlich verhalte es sich beim Innovationsfonds: Dieser würde gemäß der Budgetplanung 2010 mit 25.000 Euro gefüllt sein, zu denen ein Betrag in Höhe von 6.500 Euro komme, der aus dem Jahre 2009 in das Jahr 2010 übertragen worden sei.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, wirft ein, dass die übertragenen Mittel des Integrationsfonds bereits verplant und nur noch nicht kassenwirksam geworden seien. Für weitere Maßnahmen würden die übertragenen Mittel daher nicht zur Verfügung stehen.

 

KTA Konrad schlägt vor, den Innovationsfonds und den Integrationsfonds aus der Beschlussvorlage herauszunehmen, damit über den Haushalt beschlossen werden könne.

 

KTA Plett fragt nach der Inanspruchnahme der Mittel, die von der Politik zum Ausgleich der Tarifsteigerungen bei den Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung gestellt worden sind.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass ein Verband einen Betrag in Höhe von 2.900 Euro in Anspruch genommen habe.

 

KTA Plett drückt seine Überraschung darüber aus, dass von dieser Möglichkeit nicht öfter Gebrauch gemacht worden sei. Zudem überrasche es ihn, dass bei einer so geringen Inanspruchnahme der Betrag vollständig im Haushalt 2010 eingestellt werde.

 

KTA Schlaugat wünscht zu wissen, wie den Projektträgern der Beschluss der Politik bekanntgemacht worden sei. Außerdem betont sie, dass der Beschluss noch stehe, sodass die Bereitstellung der Mittel nicht verwundern dürfe.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass er in der ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine’ (KAG) über den Beschluss der Politik informiert und darum gebeten habe, die Verbände zu unterrichten. In Richtung von KTA Plett erklärt er, dass die Einstellung der 50.000 Euro der Transparenz des Verwaltungshandelns entspringe.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, ergänzt, dass die Inanspruchnahme des Ausgleichs der Tariferhöhungen für einen Projektträger nur dann sinnvoll sei, wenn der Landkreis Peine als Alleinfinanzierer auftrete. Sollte ein weiterer Geldgeber wie beispielsweise das Land beteiligt sein, müsste dieser über die zusätzliche Einnahme unterrichtet werden und könnte daraufhin seinen Anteil kürzen.

 

 

 

FBL Dr. Buhmann fügt ergänzend hinzu, dass im Falle einer Kürzung des Zuschusses eines anderen Geldgebers aufgrund der zusätzlichen Leistung des Landkreises dem Träger insgesamt nicht mehr Geld als vor der Antragstellung zur Verfügung stehen würde. Es liege jedoch nicht im Interesse des Landkreises, mittels zusätzlicher Zahlungen andere Geldgeber zu entlasten. Im Einzelfall müsse dies immer sehr sorgfältig geprüft werden.

 

KTA Flöge verdeutlicht, dass der Stellenplan eine Ausweitung um 44,83 Stellen vorsehe. Dies entspreche einer Steigerung von 3,3% der Gesamtbelegschaft. Angesichts der finanziellen Gesamtlage sei eine Stellenausweitung in dieser Größenordnung nur schwer vermittelbar. Da er keinen Gegenvorschlag parat habe, werde er den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

KTA Meyermann weist auf die damit angestrebte Verbesserung beim Personalschlüssel von 1:130 statt 1:145 hin und betont, dass diese Veränderung erstrebenswert sei.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass der Bund den Verwaltungstitel aufstocken werde, sodass die zusätzlichen Personalkosten nicht wesentlich zu Lasten des Eingliederungsfonds gehen würden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Beschlussvorlage-Nr. 7/2010 mit Ausnahme der Bereiche Pflegestützpunkt (Vorlage-Nr. 12/2010), Einrichtung einer zusätzlichen halben Arztstelle (Vorlage-Nr. 23/2010), Innovationsfonds, Integrationsfonds und 50.000 Euro im Bereich der Zuschüsse für den Ausgleich der Tarifsteigerungen bei den Wohlfahrtsverbänden zur Abstimmung. Mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen wird die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.