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Auszug - Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine   

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Vortragsraum der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Ort: Pelikanstr. 12, 31228 Peine-Vöhrum
2010/010 Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
 
Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn KTA Streichert bezüglich des Einzugsbereichs der Förderschule L in Vechelde teilt Herr Göldner mit, dass der Einzugsbereich dem der Hauptschule Vechelde zzgl

Auf die Frage von Herrn KTA Streichert bezüglich des Einzugsbereichs der Förderschule L in Vechelde teilt Herr Göldner mit, dass der Einzugsbereich dem der Hauptschule Vechelde zzgl. der Gemeinde Wendeburg entspricht. Dies ist noch in der Satzung zu berücksichtigen.

 

Herr Girnth merkt an, dass für den Begriff „Schule für Lernhilfe“  - der Begriff „L“ verwendet werden sollte.

 

Herr KTA Ahlers fragt zu § 5 der Satzung, ob es gewollt ist, dass die Kinder aus Rosenthal und Schwicheldt woanders beschult werden und regt an, die Einzugsbereiche nur nach Gemeinden und nicht nach Schulen auszurichten. Herr KTA Franz ergänzt, dass in § 6 nur ergänzt werden muss „mit Ausnahme der SchülerInnen aus Rosenthal und Schwicheldt“.

 

Herr Göldner erläutert, dass die Satzung nur im Hinblick auf den Einzugsbereich der IGS in Lengede angepasst worden ist. Die weiteren Einzugsbereiche sind unverändert geblieben. Etwaige Fehler sind insoweit aus der bestehenden Satzung übernommen worden.

 

Frau KTA Jütte fragt nach, ob lt. § 2 die SchülerInnen der Stadt Peine, aus Rosenthal und aus Schwicheldt, die eine Hauptschule besuchen, nicht satzungsgemäß aufgenommen worden sind.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass es dazu eine Vereinbarung mit der Stadt Peine gibt.

 

Herrn KTA Franz interessiert, wie sich die Geschwisterreglung der IGS Peine-Vöhrum auf die IGS in Lengede auswirkt.

 

Herr Göldner entgegnet hierauf, dass dies in der Planungsgruppe für die IGS Lengede zusammen mit Frau Pavlidis und der Landesschulbehörde erörtert werden wird. Auch ist hier eine Regelung nach § 63, 3 NSchG denkbar.

 

Herr KTA Fechner fragt an, ob die Förderschule L in Vechelde SchülerInnen aus dem Bereich Lengede aufnehmen kann, um die Schule am Sportzentrum Ilsede zu entlasten. So könnten in Vechelde leerstehende Räume genutzt werden und die Astrid-Lindgren-Schule hätte weitere freie Kapazitäten.

 

Herr EKR Heiß teilt mit, dass dies angedacht war, aber nicht funktioniere. 

 

Herr KTA Fechner entgegnet, dass die Astrid-Lindgren-Schule Platz benötigt, so dass auch die Räume für die Förderschule L in Ilsede doch genutzt werden könnten.

 

Herr EKR Heiß erwidert, wie bereits erwähnt, würde dies nicht funktionieren. Die Diskussion hierüber müsste in einer anderen Sitzung gesondert behandelt werden.

 

Herr Girnth äußert sich, aus Lengede besuchen 5-7 Schüler die Förderschule, wodurch keine Veränderung eintritt.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann weist noch einmal darauf hin, dass dieses Thema in einer der nächsten Ausschusssitzungen besprochen werden muss.

 

Herr KTA Fechner merkt an, dass ein Einzugsbereich für die IGS-Oberstufe benötigt wird. Seiner Meinung nach ist Lengede der falsche Standort. Trotzdem ist er der Meinung, dass eine IGS ohne Oberstufe keine „vernünftige Schule“ ist. Wenn die Oberstufe in Lengede eingerichtet wird, müssen zusätzlich Räume geschaffen werden. Hierzu muss dann wieder ein Gutachten erstellt werden. Es entstehen weitere Kosten. Wenn die IGS mit Oberstufe in Peine eingerichtet worden wäre, hätten 7 Mio. € eingespart werden können.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann entgegnet, dass der Standort Lengede durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Herr KTA Borsum erklärt, es ist Elternwille, dass die Kinder aus der Ortschaft Meerdorf nicht zur Oberstufe der IGS Lengede und nicht auf das Julius-Spiegelberg-Gymnasium Vechelde gehen sollen, sondern auf das Silberkamp Gymnasium (besonders wenn sich schon Geschwister am Silberkamp Gymnasium befinden). Leider erteile das Julius-Spiegelberg-Gymnasium Vechelde keine Ausnahmegenehmigungen.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass Geschwister immer ein Thema sind. Aber eine Freigabe der  Einzugsbereiche würde erst recht zu Problemen führen. 

 

Herr KTA Franz teilt hierzu mit, dass es bei der Oberstufe keine Rolle spielt, auf welche Schule die Kinder gehen. Man hat hier freie Wahl.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann erklärt, dass die Änderungen in die Satzung eingebunden werden.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss der Vorlage unter Berücksichtigung der Änderungen mit 12 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 1 Enthaltung zuzustimmen.