Vorlage - 2010/010
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Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke aufgrund der Einrichtung der IGS in Lengede.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11. März 2009 die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für die Genehmigung einer IGS in Lengede durchzuführen und deren Genehmigung bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde auch der Einzugsbereich der IGS in Lengede definiert, der die Gemeinden Ilsede, Lahstedt, Lengede, Vechelde und Wendeburg umfasst.
In einem weiteren Beschluss des Kreistages am 21. Oktober 2009 wurde festgelegt, dass unter der Voraussetzung, dass die Landesschulbehörde die Errichtung einer IGS in Lengede genehmigt, die Schülerinnen und Schüler aus Lengede und Lahstedt – Groß Lafferde – ab dem Schuljahr 2010 / 2011 den Schulbezirken der Hauptschule bzw. Realschule Groß Ilsede zugewiesen werden.
Mit Verfügung vom 13. Januar 2010 hat die Landesschulbehörde die Genehmigung zur Errichtung der IGS in Lengede erteilt. Damit sind nunmehr die o. a. Beschlüsse umzusetzen und in die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine zu übernehmen.
Die bisherige Satzung beinhaltet noch die Förderschule L Am Buchenkamp in Edemissen. Da diese Schule bereits im Jahr 2008 geschlossen wurde, ist auch hier eine Anpassung der Satzung vorzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler, die bisher die Förderschule L Am Buchenkamp besuchten, werden nun in der Förderschule L mit Sprachheilklassen Pestalozzischule in Peine beschult. Der Einzugsbezirk dieser Schulen umfasst für die Klassen 1 bis 9 jetzt die Gemeinde Edemissen und die Stadt Peine mit allen Ortschaften.
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine in der nachfolgenden Fassung.
Satzung
zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des
Landkreises Peine
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 36 Abs. 1 Ziffer 5 der Nieders. Landkreisordnung (NLO) in der z. Zt. gültigen Fassung und des § 63 Abs. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchG) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 10. März 2010 die Schulbezirke für die Schulen festgelegt, die in der Trägerschaft des Landkreises Peine stehen.
§ 1
Gesamtschulen
Integrierte Gesamtschule Peine – Vöhrum
(ab Beginn des Schuljahres 2010 / 2011)
Gemeinden Edemissen und Hohenhameln, Stadt Peine
Integrierte Gesamtschule Lengede
(ab Beginn des Schuljahres 2010 / 2011)
Gemeinden Ilsede, Lahstedt, Lengede, Vechelde, und Wendeburg
§ 2
Hauptschulen
Hauptschule Edemissen (Mühlenbergschule)
Gemeinde Edemissen
Stadt Peine mit den Stadtteilen Stederdorf und Wendesse
Hauptschule Hohenhameln
Gemeinde Hohenhameln
Gemeinde Ilsede mit der Ortschaft Solschen
Gemeinde Lahstedt mit der Ortschaft Adenstedt
Stadt Peine mit den Stadtteilen Rosenthal und Schwicheldt
Hauptschule Groß Ilsede
Gemeinde Ilsede mit den Ortschaften, Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede und Ölsburg
Gemeinden Lahstedt und Lengede
(ab dem Schuljahr 2010 /2011 durch Übergang aus der 4. Klasse oder Infolge einer Nichtversetzung)
Hauptschule Lengede
(auslaufend ab dem Schuljahr 2010 / 2011 bis Ende des Schuljahres 2015 / 2016)
Hauptschule Vechelde (Albert-Schweitzer-Schule)
Gemeinde Vechelde
§3
Hauptschulen und Realschulen
Haupt- und Realschule Wendeburg (Aueschule Wendeburg)
Gemeinde Wendeburg
§4
Realschulen
Realschule Edemissen (Mühlenbergschule)
Gleicher Einzugsbereich wie die Hauptschule Edemissen
Realschule Hohenhameln
Gleicher Einzugsbereich wie die Hauptschule Hohenhameln
Realschule Groß Ilsede
Gleicher Einzugsbereich wie die Hauptschule Groß Ilsede
Realschule Lengede (Willi-Frohwein-Realschule Lengede)
(auslaufend ab dem Schuljahr 2010 / 2011 bis Ende des Schuljahres 2015 / 2016)
Realschule Vechelde
Gleicher Einzugsbereich wie die Hauptschule Vechelde
§5
Schulen für Lernhilfen (ohne Sprachheilklassen)
Schule für Lernhilfe. Groß Ilsede (Schule am Sportzentrum)
a) Klassen 1-9
Einzugsbereiche der Hauptschulen Groß Ilsede, Hohenhameln und Lengede
b) Klasse 10
Gemeinden Ilsede, Hohenhameln, Lahstedt und Lengede
Schule für Lernhilfe. Vechelde (Albert-Schweitzer-Schule)
Klassen 1-9
Gleicher Einzugsbereich wie die Hauptschule Vechelde
§6
Schulen für Lernhilfe und Sprachheilklassen
Pestalozzischule Peine - Schule für Lernhilfe und Sprachheilklassen
a) Sprachheilklasse (KI. 1-4) Gesamter Landkreis Peine
b) Schule für Lernhilfe (KI. 1-9)
Gemeinde Edemissen, Stadt Peine
c) Klasse 10
Stadt Peine, Gemeinden Edemissen, Vechelde und Wendeburg
§7
Schulen für Geistigbehinderte
Schule für Geistigbehinderte Ilsede (Astrid – Lindgren - Schule Ilsede)
Landkreis Peine
Anmerkung:
Nach der mit dem Landkreis Gifhorn getroffenen Vereinbarung vom 02.11.1994 / 14.12.1994 ist dem Landkreis Gifhorn eine Option auf bis zu 20 Plätzen eingeräumt worden.
Diese Vereinbarung ist zum Schuljahresende 2005/2006 gekündigt worden. Die zum jetzigen Zeitpunkt in der Schule befindlichen Gifhorner Schüler werden dort weiterhin bis zum Ende ihrer Schullaufbahn beschult.
§8
Schulen für Erziehungshilfe
Schule für Erziehungshilfe (Durchgangsschule) als "Förderzentrum" (Schule Ilseder Hütte)
Landkreis Peine
§9
Gymnasien
Gymnasium Groß Ilsede
Einzugsbereiche der Hauptschulen Groß Ilsede, Hohenhameln und Lengede
Gymnasium Vechelde (Julius-Spiegelberg-Gymnasium)
Einzugsbereich der Hauptschule Vechelde und der Haupt- und Realschule Wendeburg (Aueschule Wendeburg)
Die neue Satzung tritt mit Wirkung am 01. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Satzung außer Kraft.
Peine, 10.03.2010
Landkreis Peine L.S.
Der Landrat
Einhaus