Auszug - Naturdenkmal "Eiche in Peine, Sedanstraße 41"
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Wortprotokoll |
Frau Kentner – Untere Naturschutzbehörde – stellt die Vorgehensweise hinsichtlich der Ausweisung von Naturdenkmälern vor. Aufgrund vorliegender Altbestandslisten wurden zudem die kreisangehörigen Gemeinden angeschrieben, damit diese entsprechende Bäume mitteilen, die möglicherweise zum Naturdenkmal erklärt werden können. Nach einem Kriterienkatalog: Alter, Stärke, Standard und aktuellem Zustand wird eine Auswahl der heimischen Bäume von der Unteren Naturschutzbehörde getroffen.
Im Jahr 2008 wurden 30 Bäume einstweilig sichergestellt.
Die Ausweisung eines Baumes als Naturdenkmal stellt a) einen Eingriff in das Eigentum dar und b) die Pflegekosten sowie die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Landkreis Peine.
Frau Kamps bittet eine Liste der erfassten Naturdenkmäler dem Protokoll beizufügen.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreisausschuss und Kreistag dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.