Vorlage - 2009/169
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Der Kreistag beschließt die Schutzverordnung über das Naturdenkmal „Eiche in Peine, Sedanstraße 41“
Die Stieleiche auf dem Grundstück Sedanstraße 41 ist einer der ältesten Bäume im Stadtgebiet
Peine. Der Stamm der Eiche hat einen Durchmesser von ca. 1 m und sie besitzt eine
gleichmäßige und weitausladende Krone. Ihr Alter wird auf ca. 200 Jahre geschätzt. Der
Baum besitzt ortsbildprägenden Charakter.
Mit Datum v. 16.01.2008 wurde die Eiche als Naturdenkmal (§ 27 NNatG) einstweilig
sichergestellt (§ 32 NNatG). Anlass für diesen Verwaltungsakt war eine unmittelbare
Gefährdung des Baumes durch geplante, nicht fachgerechte Schnittmaßnahmen. Die
einstweilige Sicherstellung gilt bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Naturdenkmal-
Verordnung, längstens jedoch zwei Jahre.
Der Entwurf der Verordnung wurde dem Grundstückseigentümer (Pro Renta
Immobilienfonds), den Nutzungsberechtigten des Grundstücks (Edeka), den Besitzern des
Nachbargrundstücks (Eheleute Dejam), der Stadt Peine und den anerkannten
Naturschutzverbänden zur Stellungnahme übersandt. In diesem Beteiligungsverfahren haben
sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die dem Inkrafttreten der Verordnung entgegen
stehen würden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (37 KB) | (49 KB) |