Auszug - Richtlinie "Zuschuss zur Kindertagespflege"
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Wortprotokoll |
Herr Dr. Buhmann beschreibt zunächst die Ausgangslage bei der Planung und Finanzierung von Krippenplätzen. Nach der gesetzlichen Vorgabe muss bei der Kinderbetreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 eine Versorgungsquote von 35 % erreicht sein. Diese Forderung richtet sich an den Landkreis, nicht an die Gemeinden. Ab 2013 haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes. Auch bei einer Bundes- und Landesbeteiligung bei den Investitions- und Betriebskosten zumindest bis 2013 bleibt ein großer Teil der finanziellen Belastungen bei den Kommunen, was angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte kaum zu bewältigen ist. Die Tatsache, dass die Bundesregierung ab 2013 die Zahlung eines Betreuungsgeldes in Betracht zieht, erschwert die Planungen der Kommunen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung, da die Auswirkungen des Betreuungsgeldes überaus ungewiss sind.
Das Land hat die Empfehlung ausgesprochen, die 35%ige Versorgung bis 2013 zu 70 % durch Krippenplätze und 30 % durch Tagespflegeplätze sicherzustellen. Wenn die Gemeinden, die aufgrund der mit ihnen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge nach § 13 AG KJHG die Aufgaben als Träger von Kindertageseinrichtungen übernommen haben, lediglich 70 % der 35 %-Quote erfüllen, hat der Landkreis den restlichen Betreuungsanspruch von 30 % durch Bereitstellung von Tagespflegeplätzen zu erfüllen, denn die Aufgaben aus der Tagespflege sind nicht durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen worden.
Aufgrund der hohen finanziellen und organisatorischen Belastungen für Landkreis und Stadt/Gemeinden gleichermaßen empfiehlt Herr Dr. Buhmann, für die Zukunft eine engere Verzahnung (z.B. Organisation, Personal, Sachmittel) zwischen Krippen- und Tagespflegeangeboten anzustreben.
Mit der Änderung der Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ in der hier vorgelegten Form wird der gesetzlichen Forderung entsprochen, die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten anzubieten. Zur Gleichrangigkeit gehören auch vergleichbare finanzielle Bedingungen und die Verlässlichkeit der Betreuung sowie die Qualitätssicherung.
Herr Dr. Buhmann entgegnet auf die Frage von Frau Jütte, ob es denn egal sei, in welcher Gemeinde die Quoten erfüllt werden, dass es sich um eine theoretische Diskussion handeln würde, da alle Bürgermeister eine Übererfüllung der 35 %-Quote signalisiert hätten. Frau Jütte bittet, die aktuelle Übersicht über die Krippenplanungen der Gemeinden bis 2013 dem Protokoll beizufügen.
Herr Manns vertritt die Ansicht, dass ein Großteil des Kreistages den Schwerpunkt beim Ausbau der Kindertagesstätten und Krippen sieht. Tagespflege kommt nur dann in Betracht, wenn große Flexibilität erforderlich ist oder aus kulturellen Erwägungen heraus eine Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Krippe nicht gewünscht ist.
Herr Manns kritisiert die Bundespolitik, die mit dem KiTaG eine Investitionsforderung an die Kommunen ausspricht und dabei die Finanzierung verbunden mit einer großen Planungsunsicherheit zum größten Teil den Kommunen überlässt. Dazu kommt eine Steuerreform, deren Kosten zu 2/3 den Kommunen aufgebürdet werden. Hier kann es aus Sicht von Herrn Manns nur eine politische Antwort durch flexible Reaktionen und flexible Planungen geben. Einen großflächigen Ausbau der Kindertagespflege hält Herr Manns für problematisch.
Frau Tödter erinnert daran, dass es im Landkreis Peine noch nie ein großes Angebot an Tagespflege gegeben hat und befürchtet eine zusätzliche Abschreckung von potentiellen Tagesmüttern und –vätern durch hohe Qualitätsstandards.
Herr Fricke wundert sich, dass die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten nach Ziffer 8 der Richtlinie durch das Familien- und Kinderservicebüro festgesetzt werden und nicht durch den Jugendhilfeausschuss. Herr Friehe begründet dieses Vorgehen damit, dass die Höhe der Beiträge insoweit feststeht, als dass sie sich aufgrund der Gleichrangigkeit an den Kostenbeiträgen bei den Kindertagesstätten und Krippen der einzelnen Gemeinden orientiert.
Herr Upadeck erklärt sich aufgrund der Tätigkeit seiner Ehefrau als Tagesmutter für befangen und stimmt bei der folgenden Beschlussfassung nicht mit.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ in der vorgelegten, geänderten Fassung.