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Auszug - Förderrichtlinien für Schulfahrten - Antrag von Herrn KTA Fechner -   

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 22.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vortragsraum der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Ort: Pelikanstr. 12, 31228 Peine-Vöhrum
2009/003 Förderrichtlinien für Schulfahrten
- Antrag von Herrn KTA Fechner -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
 
Wortprotokoll

Herr KTA Fechner berichtet von dem Antrag einer Schule auf Bezuschussung einer Klas-senfahrt bei der Gemeinde Vechelde

Herr KTA Fechner berichtet von dem Antrag einer Schule auf Bezuschussung einer Klassenfahrt bei der Gemeinde Vechelde. Für ihn stellt sich die Frage, warum die Schule den Antrag bei der Gemeinde einreicht, obwohl der Landkreis als Schulträger zuständig ist.

 

Seiner Meinung nach muss dafür gesorgt werden, dass alle Kinder an solchen Fahrten teilnehmen können. Dabei geht es insbesondere um Familien, deren Einkommen knapp oberhalb der Grenze für Arbeitslosengeld II liegt. Die Begründung in der Sachdarstellung der Vorlage hilft ihm nicht, weil damit nur die Arbeitslosengeld II - Empfänger abgedeckt sind. Er bittet um genauere Informationen, die von den Schulen einzuholen sind.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass nichts gegen Zuschüsse spricht, wenn Bedarf besteht. Diesbezüglich ist er hier nicht sicher. Die Transferleistungsempfänger erhalten Zuschüsse und für die anderen Schüler/innen können die Schulen Zuschüsse zur Verfügung stellen. Aus den Erfahrungen heraus besteht kein zusätzlicher Bedarf, die Schulen haben sich in diesem Zusammenhang nie an den Landkreis gewandt.

 

Herr KTA Franz fügt hinzu, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II zwar Zuschüsse erhalten, aber seiner Meinung nach auch die Grenzfälle ein Problem darstellen. Ebenso schwierig ist es bei eintägigen Ausflügen oder Wandertagen. Diese werden gar nicht bezuschusst. Eventuell ist der Bedarf doch da. Wenn nicht, sollte ihm zufolge auch kein Fördertopf geschaffen werden, der nicht benötigt wird. Dies sollte während einer Schulleiter-Dienstbesprechung abgeklärt und gezielt erfragt werden.

 

 

 

Herr EKR Heiß stimmt dem zu. Sollte dabei als Ergebnis herauskommen, dass Bedarf besteht, wird dies auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt.

 

Herr KTA Fechner erkundigt sich, ob die 1.000 € von den Schulen nicht in Anspruch genommen werden. Herr Göldner erklärt, bei den genannten Beträgen von 800 – 1.000 € handelt es sich um die höchsten Beträge, die bisher von den Schulen „angefordert“ wurden. Die Beträge stehen den Schulen über die „Pro-Schüler-Beträge“ zur Verfügung.

 

Herr KTA Plett ist aufgrund der Verschuldung des Landkreises der Ansicht, keine neuen Töpfe aufzumachen, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Eventuell wären andere Lösungen möglich, wie zum Beispiel die Finanzierung über Fördervereine.

 

Herr KTA Fechner erwidert, es gebe nicht in allen Schulen bzw. Schulformen gute Fördervereine. In diesen Fällen muss den Schulen geholfen werden.

 

Herr KTA Streichert gibt zu bedenken, dass in manchen Fällen die Schüler/innen sich krank melden, wenn eine Klassenfahrt stattfindet und es gar nicht bekannt wird, dass die Nichtteilnahme am Geldmangel liegt. Auch diese Dunkelziffer sollte bei den Schulen gezielt abgefragt werden.

 

Abschließend wird festgelegt, dass der Landkreis diese Dinge bei den Schulen abfragen und das Ergebnis dem Ausschuss mitteilen wird.