Vorlage - 2009/003
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Die Erstellung von Förderichtlinien für Schulfahrten wird abgelehnt.
Auf den anliegenden Antrag von Herrn KTA Fechner vom 10. August 2008 wird eingangs verwiesen.
Im Rahmen der Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII werden die Kosten für Schulfahrten als Zuschuss übernommen, wenn es sich um mehrtägige Ausflüge handelt. Lediglich bei Tagesausflügen werden für den Bedürftigenkreis nach diesen gesetz-lichen Regelungen keine Kosten übernommen.
Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine gewähren im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel („Pro-Kopf-Schülerbeträge“) für Klassenfahrten einzelfallbezogen individuelle Zuschüsse oder „subventionieren“ derartige Fahrten insgesamt. Der Jahresbetrag liegt in der Spitze nach derzeitigen Erkenntnissen bei einigen Schulen des Landkreises Peine bei ca. 800 – 1.000 € / Jahr. Andere Schulen nehmen hingegen nur selten entsprechende Mittel in Anspruch, da teilweise Zuschüsse für „Bedürftige“ durch Fördervereine zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass ein Bedarf an der Erstellung von Förderrichtlinien nicht gegeben ist. Das derzeitige System wurde in der Vergangenheit weder von den Schulen, noch von den Erziehungsberechtigten bemängelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fahrten oberhalb von Tagesfahrten ohnehin bezuschusst werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antag für Förderrichtlinien für Schulfahrten (335 KB) | (359 KB) |