Auszug - Betriebskostenförderung für Krippenplätze
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Wortprotokoll |
Herr Dr. Buhmann setzt die Ausschussmitglieder davon in Kenntnis, dass bei der Formulierung der Beschlussvorlage von der Annahme ausgegangen wurde, dass sich die ab 01.01.2009 geltende Regelung der Betriebskostenförderung durch Bund und Land nur auf die Krippen- und Tagespflegeplätze bezieht, die ab Oktober 2007 neu entstanden sind. Inzwischen ist jedoch bekannt geworden, dass die Anzahl der Krippen- und Tagespflegeplätze ab Oktober 2007 lediglich als Berechnungsgrundlage des Kontingents dienen. Die Mittel selbst sind dann auf alle Krippen- und Tagespflegeplätze aufzuteilen. Bis Anfang des nächsten Jahres ist keine verbindliche Aussage aus den Ministerien über die genaue Höhe der Mittelverteilung zu erhalten. Fest steht, dass die Formulierung des Beschlussvorschlages in der vorgelegten Form nicht mehr aktuell ist. Bei einem Gespräch mit den Bürgermeistern am heutigen Tage ist einvernehmlich vereinbart worden, im Frühjahr des nächsten Jahres gemeinsam das weitere Vorgehen im Bereich der Betriebskostenförderung ab 01.01.2009 bis 2013 zu regeln und abzustimmen. Daher schlägt die Verwaltung in Abänderung des vorliegenden Beschlussvorschlages folgende Formulierung des Beschlussvorschlages vor:
Der Kreistag beschließt die Betriebskostenförderung für Krippenplätze bis zum 31.12.2008 fortzusetzen und mit der Stadt und den Gemeinden in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die Betriebskostenförderung bis 2013 neu zu regeln.
Herr Manns erinnert an die Stufenalternative aus dem Kindertagesstättenausbaugesetz (KiTaG) und appelliert an alle Beteiligten, eine Bestrafung der Kommunen, die sich zügig an die Umsetzung des KiTaGs gemacht haben, zu vermeiden.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Betriebskostenförderung für Krippenplätze bis zum 31.12.2008 fortzusetzen und mit der Stadt und den Gemeinden in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die Betriebskostenförderung bis 2013 neu zu regeln.