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Vorlage - 2008/160  

Betreff: Betriebskostenförderung für Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
25.11.2008 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
03.12.2008 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt die Betriebskostenförderung für Krippenplätze für die vor dem 18

Der Kreistag beschließt die Betriebskostenförderung für Krippenplätze für die vor dem 18.10.2007 eingerichteten Krippengruppen bis zum 31.12.2010 fortzusetzen. Für die nach dem 18.10.2007 eingerichteten Krippenplätze entfallen die Zuschüsse des Landkreises.

 

 

 

 

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.10.2006 pauschale Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz beschlossen. Als Förderlaufzeit wurde der Zeitraum vom 01.09.2006 bis 31.12.2010 festgelegt.

 

Der Bundesrat hat am 07.11.2008 dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) zugestimmt. Damit wurden die Voraussetzungen für die anteilige Finanzierung des Bundes an den Betriebskosten geschaffen. Das KiföG wird am 01.01.2009 in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch für das Land Niedersachsen die Rahmenbedingungen für die Betriebskostenförderung geschaffen sind.

 

Die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben sich im Oktober darauf verständigt, dass alle ab dem 18.10.2007 (Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern) neu geschaffenen Plätze in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege von der Vereinbarung erfasst werden.

 

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 04.10.2006 soll wie folgt verfahren werden:

 

Für alle nach dem 18.10.2007 neu geschaffenen Plätze in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden durch den Landkreis Peine keine Betriebskostenzuschüsse mehr geleistet, da dafür Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

 

Für alle vor dem 18.10.2007 bereits eingerichteten Krippengruppen (9) werden Betriebskosten wie bisher geleistet.

 

monatlicher Zuschuss für einen Vollzeitplatz (8/9 Stunden täglich)270 €

monatlicher Zuschuss für einen Dreiviertelplatz (6 Stunden täglich)220 €

monatlicher Zuschuss für einen Vormittagsplatz (4 Stunden täglich)180 €

 

Dafür bleibt das jährliche Budget von 300.000 € erhalten. Die Förderlaufzeit endet entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 04.10.2007 am 31.12.2010.

 

„Krippenkinder“ sind nur die Kinder, die noch keine 3 Jahre alt sind und in einer Krippengruppe mit 15 Plätzen betreut werden, d.h. eine Förderung der unter Dreijährigen Kinder in Regelgruppen müsste ab dem 18.10.2007 entfallen. Um die Planungssicherheit für die Stadt Peine und die Gemeinden zu gewährleisten, wird diese Förderung bis zum Ende des Jahres 2008 fortgeführt. Sie entfällt dementsprechend ab dem 01.01.2009.

 

 

Kosten:

 

Durch den Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen keine Mehrkosten.

 

 

Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):

 

Das Erreichen des genannten Finanzzieles wird nicht erschwert.