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Auszug - Betriebskostenzuschüsse bei der Einrichtung von Krippenplätzen - außerplanmäßige Ausgabe -   

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2006/045 Betriebskostenzuschüsse bei der Einrichtung von Krippenplätzen
- außerplanmäßige Ausgabe -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Buhmann bezieht sich auf seine Äußerungen unter TOP 3 und erläutert die Beschlussvorlage. Er beschreibt den danach vorgesehenen Betriebskostenzuschuss als eine Kalkulationsgröße, bei der von angenommenen Kosten in Höhe von 600 Euro für einen Krippenplatz ausgegangen wird. Auf der Grundlage einer Drittelung der Kosten werden jeweils 200 Euro von den Gemeinden, dem Land und dem Landkreis übernommen, wobei nicht zu verkennen ist, dass die Höhe der Elternbeiträge bei den Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Details müssen noch mit den Gemeinden besprochen und im KA/KT festgelegt werden.

 

Herr Horrmann stellt die Bedarfsanalyse, die von einer Ausbauquote von 10 % bis zum Jahr 2010 ausgeht, in Frage und wundert sich über die vorgeschlagene Deckungsmöglichkeit.

 

Herr Konrad verweist auf die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 12.04.2005 und 28.03.2006, in denen über den Versorgungsbedarf und –grad bereits ausführlich diskutiert worden ist. Aus den von der Verwaltung vorbereiteten Unterlagen ging eindeutig hervor, dass auf der Grundlage des Datenbestandes vom 01.10.2005 das Angebot aller Betreuungsmöglichkeiten bei einem Versorgungsgrad von 2,2 % die Nachfrage übersteigt. Für Herrn Konrad bedeutet die Erhöhung des Versorgungsgrades auf 10 % bis zum Jahr 2010 einen großen Schritt.

 

Zur Frage der konkreten Finanzierung der Krippenplätze, präzisiert Herr Dr. Buhmann, dass der Bund mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz den Landkreisen die Zuständigkeit für die Betreuung der Unter-3-Jährigen übertragen hat, was die Finanzierung einschließt. Bei der Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten ist von der Kalkulationsgröße von 200 Euro pro Krippenplatz auszugehen. Denkbar wäre aber auch der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, mit der die Gemeinden in Anlehnung an die Finanzierung der Kindergartenplätze die Restfinanzierung und damit auch die Verantwortung übernehmen würden. Hier besteht noch Gesprächbedarf mit den Gemeinden.

 

Die Deckung der für 2006 zu erwartenden Betriebskostenzuschüsse ist aus der Haushaltsstelle 40500.67020 des Fachdienstes 33 gewährleistet. Der Ansatz für die Rückzahlung der Kosten der Unterkunft an den Bund wird dort nach dem derzeitigen Stand nicht ausgeschöpft werden.

 

Frau Hein gibt zu bedenken, dass bei der vorgesehenen Drittelfinanzierung zum Teil sehr hohe Elternbeiträge festgesetzt werden müssten. Sie fordert die Fraktionen auf, nach Wegen für kostengünstige Betreuungsangebote zu suchen.

 

Der Vorschlag von Herrn Fechner, in die Formulierung des Beschlussvorschlages den konkreten Betrag und die Deckungshaushaltsstelle aufzunehmen, wird nach kurzer Diskussion insgesamt abgelehnt, um bis zu den Sitzungen des KA und KT flexibel zu sein und die Ergebnisse der kommenden Gespräche berücksichtigen zu können.

 

Der Beschlussvorschlag Nr. 45/2006 wird mit einer Enthaltung angenommen.