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Vorlage - 2006/045  

Betreff: Betriebskostenzuschüsse bei der Einrichtung von Krippenplätzen
- außerplanmäßige Ausgabe -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.06.2006 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag des Landkreises Peine
14.06.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt zur Förderung des Ausbaus von Krippenplätzen im Jahr 2006 eine außerplanmäßige Ausgabe, deren Deckung

Der Kreistag beschließt zur Förderung des Ausbaus von Krippenplätzen im Jahr 2006 eine außerplanmäßige Ausgabe, deren Deckung aus Mitteln des Fachbereichsbudgets erfolgt.

 

 

Seit dem 01

Seit dem 01.01.2005 ist das TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) in Kraft. Es sieht vor, dass für Kinder im Alter unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten ist. Der Landkreis, die Stadt sowie die Gemeinden haben als Ziel für ein bedarfsgerechtes Angebot vereinbart, bis zum Jahr 2010 eine Ausbauquote von 10 % für unter dreijährige zu erreichen. Bis zur nächsten Ausbaustufe am 15.03.2007 sollen möglichst 5 % erreicht sein.

 

Der Landrat hat der Stadt und den Gemeinden vorgeschlagen, in Anlehnung an die Richtlinien „über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baues von Kindergärten“ zu verfahren. Analog zu den Richtlinien ist bei der Schaffung von Krippenplätzen ein Zuschuss für die Bauinvestitionen zu veranschlagen, der allerdings zu berücksichtigen hat, dass bei der Krippe in aller Regel mit 15 Plätzen, in der Kindertagesstätte mit 25 Plätzen geplant wird. Für das Jahr 2006 hat der Landkreis im Vermögenshaushalt keine investiven Mittel für den Bau von Krippenplätzen vorgesehen. Gemeinden, die ihre Bauvorhaben bereits in 2006 verwirklichen wollen, können die Zuschüsse erst in 2007 erhalten. Ein entsprechender Mittelansatz ist 2007 im Haushalt des Landkreises zu veranschlagen. Dieses zeitverzögerte Verfahren bei Mitteln aus dem Vermögenshaushalt wird auch bei der Schaffung von Kindergartenplätzen praktiziert.

 

Über die Zuschüsse im investiven Bereich hinaus sollen Betriebskostenzuschüsse gezahlt werden, denn der Landkreis ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Ausbau der Krippenplätze verantwortlich. Mittel dafür sind für den Haushalt 2006 nicht veranschlagt, da bei der Haushaltsaufstellung 2005 die sich jetzt entwickelnde Dynamik nicht vorhersehbar war. Insofern ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich und unabweisbar, denn den Trägern der Krippen kann eine Verauslagung bei den laufenden Kosten nicht zugemutet werden. Im FD Jugendamt wird eine entsprechende Haushaltsausgabenstelle eingerichtet. Die Deckung wird aus dem Fachbereichsbudget erfolgen (FD 33, Hhst. 40500.67020).

 

Bisher haben die Gemeinde Vechelde (15 Plätze) und die Stadt Peine (Telgte, 15 Plätze; kath. Kirchengemeinde zu den Heiligen Engeln, 15 Plätze)  Neu- bzw. Anbauten für 2006 angekündigt. Ferner ist davon auszugehen, dass einige Gemeinden die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung der unter dreijährigen in bestehenden Kindertageseinrichtungen schaffen. Insgesamt rechnet der Landkreis mit 60 neu zu schaffenden Krippenplätzen in 2006. Bei einem zunächst zu veranschlagenden Betriebskostenzuschuss von 200 € je Platz und Monat werden Mittel in Höhe von 60.000 € im laufenden Haushaltsjahr benötigt.

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Krippenplätzen werden in Abstimmung mit der Stadt und den Gemeinden zügig entwickelt und dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.