Auszug - Produktorientierter Budgethaushalt 2009 für die Fachbereichsleitung III sowie für die Fachdienste Arbeit, Soziales und Gesundheitsamt
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert die Beschlussvorlage. Dabei macht er drei Vorbemerkungen: Zunächst stellt er fest, dass die Arbeitsgruppe Haushaltssicherung ursprünglich von einem Minus in Höhe von 5,2 Millionen Euro für das Jahr 2009 ausgehen musste. In der Zwischenzeit seien ständig neue Informationen sowohl vom Bund als auch vom Land Niedersachsen bezüglich Be-und Entlastungen beim Landkreis eingegangen. Im Ergebnis sei der Landrat dadurch in der Lage, in der Kreistagssitzung am 03. Dezember 2008 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Des Weiteren habe der Landrat 31 Handlungsschwerpunkte vorgelegt. Seitens der Verwaltung werde eine Überarbeitung und Reduzierung der Gesamtzahl angestrebt. FBL Dr. Buhmann bittet die Fraktionen um interne Klärung, welche Schwerpunkte nach Meinung der Politik weiterhin zur Geltung kommen sollen. Anschließend führt er aus, dass im Fachbereich III die Strategie ‚ambulant vor stationär’ und ‚Prävention vor ambulant’ verfolgt werde. Dafür sei mehr Personal erforderlich, um die Kosten senken oder zumindest einfrieren zu können, da bei einer frühzeitigen Intervention Folgekosten vermieden werden könnten. Der Landkreis gehe davon aus, dass diese Strategie auch von den Gemeinden und der Stadt Peine verfolgt werde. Der Landkreis würde es gerne sehen, wenn die kreisangehörigen Kommunen in den Bereichen Kindergärten und Grundschulen mehr für die Prävention machen würden. Sofern das nicht geschehen sollte, könnten auf den Landkreis hohe Folgekosten zukommen, was in letzter Konsequenz zu Überlegungen über eine höhere Kreisumlage münden könnte. Des Weiteren weist er auf das Vorliegen eines Antrages der Fraktion der FDP zur Senkung des Volumens des Innovationsfonds hin. Bezüglich der Produkte erläutert er, dass diese nicht immer vergleichbar seien, weil es durch Änderungen bei der Kostenzuordnung immer wieder zu Verschiebungen komme. Der Landkreis wende den Produktrahmenplan an, sodass insoweit eine vernünftige Zuordnung gewährleistet sei, jedoch die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren leide. Das Finanzvolumen des Fachdienstes Soziales betrage für das Jahr 2008 rund 12,2 Millionen Euro, für das Jahr 2009 seien 12,175 Millionen Euro eingeplant. Im Stellenplan müsse die Heimaufsicht um eine halbe Stelle aufgestockt werden, dafür solle an einer anderen Stelle eine halbe Stelle wegfallen, sodass die Stellenschaffung kostenneutral sei. Für erforderlich halte er hingegen das Einstellen einer zusätzlichen Stelle für eine/n Sozialpädagogen/-in. Als Anknüpfung an die erfolgreiche Steuerung bei der Belegung der Alten- und Pflegeheime beantrage er eine Stelle für den Bereich der stationären Unterbringung von geistig und körperlich behinderten Menschen. Es gebe zwei Arten von Einstufungen, wobei die Festlegung einvernehmlich zwischen dem Einrichtungsträger und dem Landkreis als Kostenträger erfolge. Bislang werde die Prüfung der Festlegung seitens des Landkreises von Verwaltungsmitarbeitern vorgenommen, denen jedoch die erforderliche Kompetenz für eine genaue Prüfung fehle, sodass sie sich an der Einstufung des Einrichtungsträgers aufgrund von Diagnosen und Entwicklungsberichten orientieren würden.
Eine einzustellende Fachkraft solle die erforderliche Kompetenz für eine genaue Prüfung mitbringen. Die Kosten schätzt er bei einer Einstufung in die Entgeltgruppe 9 auf ungefähr 58.000 Euro pro Jahr. Die Stelle solle für das Budget ebenfalls kostenneutral erwirtschaftet werden. Bezüglich des Fachdienstes Arbeit betont FBL Dr. Buhmann, dass die Kosten für die Unterbringung insbesondere wegen der Heizkosten, aber auch wegen Mieterhöhungen ein hohes Risikopotenzial beinhalten würden. Zudem steuere die Bundesrepublik Deutschland nach einer neuen Einschätzung der Wirtschaftsfachleute auf eine Rezession zu, sodass für das Jahr 2009 eine erhöhte Zahl von Bedarfsgemeinschaften zu befürchten sei. Ferner sei zu berücksichtigen, dass der Bund seinen Beitrag an den Kosten für die Unterkunft von 28,6% auf 25,6% abgesenkt habe und für das Jahr 2009 eine weitere Absenkung auf dann noch 25,4% plane, was den Landkreis mit zusätzlich 50.000 Euro belaste. Aus all dem resultiere eine Budgeterhöhung für den Fachdienst Arbeit von 3,5 Millionen Euro im Vergleich zum Jahre 2008. In diesem Betrag sei noch nicht der Betrag in Höhe von 200.000 Euro für den sozialen Arbeitsmarkt enthalten. Außerdem sei eine zusätzliche Stelle geplant, aber angesichts einer Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 12,6% sei die zusätzliche Belastung für den Landkreis relativ gering. Der Bereich des Fachdienstes Gesundheitsamt sei unproblematisch, hier entspreche der Ansatz für das Jahr 2009 dem des Jahres 2008. Anschließend geht FBL Dr. Buhmann auf die Zuschussvergabe ein und verweist auf die Tischvorlage, die eine Übersicht über beantragte und eingeplante Mittel umfasst. Im Vergleich zu den Vorjahren solle es keine gravierenden Änderungen geben, aber die Gewährleistung von Planungssicherheit, die Bestimmungen des Vergaberechts sowie die Bildung von Leistungsanreizen miteinander zu vereinbaren, sei schwierig. FBL Dr. Buhmann spricht sich für das Jahr 2009 für eine Beibehaltung der Zuschüsse wie im Jahre 2008 aus und kündigt für den Beginn des Jahres 2009 bilaterale Gespräche mit den Verbänden und der ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine (KAG)’ zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise an. Zusammenfassend beantrage er zusätzlich zu der Beschlussvorlage eine Stelle für eine/n Sozialpädagogen/-in für den Fachdienst Soziales, 50.000 Euro zusätzlicher Mittel für die Kosten der Unterkunft sowie 200.000 Euro für den sozialen Arbeitsmarkt.
KTA Plett erklärt, dass sich derzeit beinahe täglich sehr viel ändere, deshalb werde seine Partei heute keine Einlassung vornehmen. Bezüglich der Zuschüsse fragt er nach der Höhe des Zuschusses an die KAG, der nicht in der Übersicht enthalten sei. Des Weiteren wünscht er zu wissen, warum FIPS kein Geld erhalten solle.
FBL Dr. Buhmann antwortet zunächst, dass die KAG in den vergangenen Jahren noch nie einen Zuschuss erhalten habe. Sie stelle lediglich für die fünf Verbände einen gemeinsamen Antrag, die Zuschüsse an die Verbände seien in der Übersicht enthalten. Bezüglich der Ablehnung des Antrages von FIPS verweist er darauf, dass bei der Gründung von FIPS bereits ein mit Kreiszuschüssen finanzierter Träger tätig war und man seinerzeit FIPS erklärt habe, dass sie wegen des Verzichts der Finanzierung von Doppelstrukturen kein Geld erhalten würden. Daran wolle man auch für das Jahr 2009 festhalten. Gleichwohl würden sich durch das Sozialgesetzbuch II und das Vergaberecht neue Sachverhalte ergeben. Man plädiere für eine Beibehaltung der in 2008 gewährten Zuschüsse im Jahre 2009 und wolle in Gesprächen mit den Trägern die weitere Vorgehensweise absprechen.
KTA Plett stellt die Nachfrage, ob die erbrachten Leistungen evaluiert werden würden. Außerdem wünscht er zu wissen, wer die Evaluation vornehme und wie das vor sich gehe.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass bei einer Zuschusshöhe von 2.500 Euro und mehr eine Evaluationsvereinbarung abgeschlossen werde, die vom zuständigen Fachdienst geprüft werde. Das seien je nach Projekt der Fachdienst Soziales bzw. der Fachdienst Gesundheitsamt.
KTA Fechner wünscht den Ansatz für das Gesundheitsbündnis zu erfahren.
Frau Breymann antwortet, dass dieser für das Jahr 2009 bei 4.000 Euro nach 2.000 Euro im Jahre 2008 liegen solle.
KTA Fechner bezieht sich auf die präventiven Maßnahmen im Bereich der Kindergärten und Grundschulen und fragt nach, ob im Falle eines entsprechenden Tätigwerdens der kreisangehörigen Kommunen die Kreisumlage gesenkt werden könne.
FBL Dr. Buhmann wiederholt, dass bei einem Verzicht der kreisangehörigen Kommunen auf präventive Maßnahmen der Landkreis von hohen Folgekosten betroffen sein könnte, die zu einer Erhöhung der Kreisumlage führen könnten.
KTA Fechner regt an, dass die Gemeinden ins Boot geholt werden sollten und verweist auf seinen Antrag an den Schul- und Kulturausschuss, mit dem er eine Einladung des Landkreises an die Leiter/innen der Grundschulen zwecks Motivation zur Präventionsarbeit erreichen wolle.
FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass dieser Antrag einen anderen Ausschuss betreffe und daher hier nichts dazu gesagt werden könne.
KTA Schlaugat fragt nach, ob der/die Sozialpädagoge/-in die Einstufungen der Einrichtungsträger im Bereich der stationären Eingliederungshilfe überprüfen solle. Sie wünscht zu wissen, ob der Landkreis die Kompetenzen der dortigen Mitarbeiter/innen in Frage stelle und ob es konkrete Hinweise auf falsche Einstufungen gebe. Im Übrigen sehe sie darin einen Widerspruch zu dem seitens der Fachbereichsleitung immer wieder verkündeten Kontakt auf gleicher Augenhöhe.
FBL Dr. Buhmann kann in der beabsichtigten Überprüfung der Einstufungen keinen Widerspruch zu dem Grundsatz der Kontakte auf gleicher Augenhöhe erkennen. Derzeit können die vorgeschlagenen Einstufungen seitens der Verwaltung nicht überprüft werden. Dies soll sich für zukünftige Einstufungen ändern, was einer Qualitätsverbesserung der Verwaltungsarbeit entspreche. Er betont, dass es nicht um eine Überprüfung der bereits einvernehmlich getroffenen Einstufungen gehe, sondern nur Neufälle betroffen seien.
KTA Plett wünscht eine Abgrenzung des gemeinwohlorientierten Arbeitsmarktes zum Hartz-IV-Bereich.
FBL Dr. Buhmann erklärt, dass für den gemeinwohlorientierten Arbeitsmarkt bestimmte Instrumente wie Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE-Tätigkeiten) oder Maßnahmen nach § 16 a SGB II zur Verfügung stünden.
KTA Flöge wirft die Frage auf, warum der Betrag von 200.000 Euro erst jetzt genannt werde.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die erste Runde von Einsparungen bereits vorüber war. Aufgrund der drohenden Rezession werde der Betrag für den zweiten Arbeitsmarkt gebraucht, da dieser wegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an Bedeutung gewinnen werde.
KTA Plett stellt die Frage, ob es für diesen Zweck keine Gelder aus Berlin gebe.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es sich dabei um eine ureigene kommunale Angelegenheit handele und es deshalb hierfür keine Gelder aus Berlin geben werde.
Bürgervertreter Lange fragt nach, ob für Maßnahmen nach § 16 a SGB II ein Betrag von einer Million Euro eingestellt werde.
FBL Dr. Buhmann konkretisiert, dass es in 2008 886.000 Euro seien. Für 2009 habe man sich auf Prognosen aus dem eigenen Haus verlassen müssen, weil es derzeit vom Bund noch keine Zahlen gebe.
KTA Schlaugat bittet um eine Konkretisierung des Begriffes ‚Gemeinwohl’.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es sich dabei um Tätigkeiten handele, aus denen kein Gewinn gezogen werden könne.
KTA Konrad erklärt, dass seine Fraktion der Beschlussempfehlung noch nicht folgen könne, weil noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion bestehe. Außerdem kündigt er bis zum 19. November 2008 das Stellen von Anträgen in Aussicht.
Die übrigen Fraktionen sehen ebenfalls noch Beratungsbedarf.
KTA Fechner regt an, angesichts der noch ungeklärten Fragen die Beratung im Fachausschuss zukünftig näher an die Kreistagssitzung zu legen, damit der Fachausschuss ein Votum abgeben könne.
KTA Flöge erläutert kurz seinen Antrag. Dabei betont er, dass Sparsamkeit das oberste Kriterium sein müsse. Der Innovationsfonds solle lediglich eine Anschubfinanzierung geben, sei also eine einmalige Sache. Ein hoher Ansatz wecke Begehrlichkeiten, während die Gefahr bestehe, dass notwendige Dinge nicht im Haushalt stünden, weil Gelder im Innovationsfonds gebunden seien.
KTA Fechner und KTA Schlaugat äußern sich dahingehend, dass man neuen Dingen eine Chance geben müsse und der Innovationsfonds möglicherweise an anderer Stelle helfen könnte, Geld einzusparen.
Der Vorsitzende, KTA Möhle, ergänzt, dass die bereitgestellten Mittel nicht vollständig ausgegeben werden müssten.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass die Beschlussvorlage Nr. 128/2008 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen werde.