Auszug - Option - auf Dauer gestellt
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Wortprotokoll |
FBL Dr. Buhmann erläutert die Beschlussvorlage. Dabei betont er insbesondere die Vorteile der Option gegenüber den Arbeitsgemeinschaften (ARGE’n). Besonders hebt er die mögliche aktive Einflussnahme auf die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie die Verknüpfung des Arbeitsmarktes mit den Bereichen Wirtschaft, Bildung und Soziales und die damit verbundene Möglichkeit von integrierten Handlungsansätzen hervor.
KTA Plett erklärt, dass seine Partei der Vorlage zustimmen werde, allerdings halte er eine Zwischenbilanz für erforderlich. Es sei schon von Interesse, was aus den Geldern geworden sei.
KTA Schlaugat unterstützt die Anregung einer Zwischenbilanz. Neben der Verwendung der Gelder wünscht sie dann auch Auskunft über die Arbeitsbelastung, insbesondere über die Anzahl der Fälle je Fallmanager sowie über die Vermittlungsquote des Arbeitgeberservices.
FBL Dr. Buhmann sichert die Vorlage einer Zwischenbilanz zu. Allerdings sei der Arbeitgeberservice bei der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg) angesiedelt.
KTA Meyermann signalisiert auch für ihre Partei Zustimmung zur Beschlussvorlage. Allerdings müssten die Vorgaben aus Berlin noch stimmen. Des Weiteren dürfe die aktive Einflussnahme des Landkreises nicht aus Berlin gestört werden, wie das beim Eixer See geschehen sei. Außerdem verweist sie auf eine Studie des DGB-Arbeitsmarktexperten Wilhelm Adamy und bittet um deren Vorstellung.
FBL Dr. Buhmann erwidert, dass die Studie von Adamy gerne vorgestellt werden könne, allerdings weise er darauf hin, dass Herr Adamy ein Interessenvertreter sei. Es gebe zahlreiche Studien, die zu anderen Ergebnissen kämen.
KTA Flöge hält die Pflicht zur Ausschreibung nicht für einen grundsätzlichen Nachteil, allerdings sei der Landkreis dichter an den Menschen und deren Problemen dran und müsse daher steuern können.
KTA Plett fragt nach dem Ablauf der Vertragsverlängerung und danach, um wie viele Mitarbeiter/innen es sich handele.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass neben den Mitarbeitern/-innen des Fachdienstes Arbeit weitere Personen betroffen seien, die zwischenzeitlich in andere Bereiche der Verwaltung gewechselt seien und ihren befristeten Arbeitsvertrag mitgenommen haben. Insgesamt seien es ungefähr hundert Personen. Der Ablauf würde sich so gestalten, dass der Landkreis mit den Mitarbeitern/-innen Gespräche führen und einen Qualitätsnachweis abfordern würde. Wer gut sei, werde übernommen, wer nicht gut sei, würde keine Vertragsverlängerung bekommen. Dieser Vorgang würde von der Verwaltung durchgeführt werden, weil eine Mitwirkung der Politik zu verneinen sei.
KTA Plett fragt nach, ob die Verneinung der Mitwirkung der Politik auch für die Leitungsebene gelte.
FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Leitung unbefristete Verträge habe.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über die Beschlussvorlage-Nr. 125/2008 abstimmen. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Vorlage zugestimmt.