Auszug - Stellenplan und produktorientierter Budgethaushalt 2009 der Produktgruppe Jugendamt
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Wortprotokoll |
Einleitend gibt Herr Dr. Buhmann einen Überblick über die zentralen Handlungsfelder für das Haushaltsjahr 2009, die den produktorientierten Budgetplan im Wesentlichen prägen und beeinflussen.
Im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung werden in den nächsten Jahren hohe Investitionen zum bedarfsgerechten quantitativen (Ausbauquote 35 % bis 2013) und qualitativen (Personal und Fortbildung) Ausbau von Krippenangeboten auf die Kommunen zukommen, auch wenn sich Bund und Land an den Investitions- und Betriebskosten bis zur Erreichung der gewünschten Ausbauquote beteiligen wird. Im Landkreis Peine ist derzeit eine Ausbauquote von ca. 9 % erreicht.
In den weiteren zentralen Handlungsfeldern Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen bei drohender Kindeswohlgefährdung sowie Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit (Übergang Schule – Beruf) wird es auch in den nächsten Jahren bei hohen finanziellen Belastungen für das Budget des Jugendamtes bleiben.
Herr Dr. Buhmann erinnert an die Handlungsschwerpunkte des Fachdienstes Jugendamt im Haushaltsjahr 2008.:
- Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros erreicht
- Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige Voraussetzungen sind geschaffen
- Einrichtung eines Bündnisses für Familien nicht erreicht
- Entwicklung eines Frühwarnsystems bei drohender Kindeswohlgefährdung erreicht
Für das Haushaltsjahr 2009 werden folgende Handlungsschwerpunkte für den Fachdienst Jugendamt vorgeschlagen:
- Aufbau von Präventionsketten (siehe Tischvorlage „Das Grundprinzip ‚Prävention vor Intervention’ in der Jugendhilfe“)
- Intensivierung der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) und Erstellung eines Kinderschutzberichtes im Jahr 2010
Herr Dr. Buhmann erklärt die Erhöhung des Budgets des Jugendamtes von 11,4 Mio. Euro (Ansatz 2008) bzw. 11,9 Mio. Euro (Jahresabschluss 2008) zur derzeitigen Ansatzplanung (12,2 Mio. Euro) mit der stetigen Erhöhung der Kosten für die Hilfen zur Erziehung und die Inobhutnahmen. Dabei betont er, dass diese Kostensteigerungen nicht „peine-spezifisch“ seien, sondern einem allgemeinen gesellschaftlichen Trend folgen, wobei die Kommunale Prüfungsanstalt in einem interkommunalen Vergleich festgestellt hat, dass der Landkreis Peine bei den Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren die geringsten Ausgaben zu verzeichnen hat. Herr Dr. Buhmann führt als Grund an, dass die Strategie „frühe Prävention und Intervention“ sowie die Investitionen der letzten Jahre in entsprechende Personalressourcen aufgegangen sei.
Herr Dr. Buhmann erläutert, dass der Stellenplan 2009 verschiedene Stellen enthält, die bereits 2008 überplanmäßig besetzt worden sind, wie z.B. im Bereich der Beistandschaften und der Betreuungsstelle, aber auch in der Verwaltung. Für den Bereich der Schulverweigerung sind keine zusätzlichen Stellen vorgesehen, da hier die mit Bundesmitteln geförderte Kompetenzagentur des Caritasverbandes bereits tätig ist. Die Arbeit der Kompetenzagentur wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich vorgestellt.
Abschließend weist Herr Dr. Buhmann auf die Tischvorlage „Das Grundprinzip 'Prävention vor Intervention' in der Jugendhilfe“ hin, die den Aufbau von Präventionsketten am Beispiel der Stadt Dormagen beschreibt, die diese bereits seit 10 Jahren erfolgreich betreibt. Der Fachdienst Jugendamt wird in Anlehnung an das Modell der Stadt Dormagen ab 2009 in einem Modellprojekt eigene, den hiesigen Bedürfnissen angepasste Präventionsketten mit Netzwerken auf jeder Ebene aufbauen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die dafür notwendigen Haushaltsmittel innerhalb von 5 Jahren amortisiert haben werden. Für das Modellprojekt werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro jährlich benötigt, die noch nicht im Budgetplanentwurf enthalten sind. Herr Dr. Buhmann kündigt an, dass dem Jugendhilfeausschuss als Gegenfinanzierung des Modellprojektes in der Novembersitzung vorgeschlagen werden wird, die Betriebskostenförderung im Krippenbereich durch den Landkreis Peine aufgrund der Tatsache, dass sich ab 01.01.2009 Bund und Land über das kurz vor der Beschlussfassung befindliche Kinderförderungsgesetz (KiFöG) an den Betriebskosten beteiligen werden, bis auf einen kleinen Teil herunterzufahren. Herr Fechner hält einen Informationsbesuch in Dormagen vor Ort äußerst sinnvoll.
Herr Manns bittet im Namen der Kreistagsfraktion SPD/GRÜNE um Vertagung der Beschlussfassung über den produktorientierten Budgetplan auf die Novembersitzung, da noch erheblicher Diskussionsbedarf innerhalb der Fraktion besteht.
Frau Müller Alarcón bittet, bei der Umsetzung des Projektes die besonderen Bedürfnisse der Zuwandererfamilien in geeigneter Form zu berücksichtigen.
Herr Nolte interessiert sich für die Abgrenzungsfrage der angestrebten frühen Hilfen zum Familien- und Kinderservicebüro. Herr Friehe beschreibt das Familien- und Kinderservicebüro als einen Baustein in der Struktur der frühen Förderung, die durch weitere Bausteine (z.B. ELBA) erweitert und ergänzt wird. Frau Tödter sieht in den Elementen der Frühförderung unterschiedliche Zielgruppen mit zum Teil gemeinsamen Schnittmengen; das Familien- und Kinderservicebüro richtet sich an alle Eltern im Landkreis Peine, während das Dormagener Konzept eine frühe Unterstützung benachteiligter Familien beinhaltet.
Herr Matzel nimmt Bezug auf das aus dem Workshop des Jugendhilfeausschusses im letzten Jahr entstandene Konzept über den Ausblick auf die Jugendberufshilfe, in dem er Aussagen über ältere Jugendliche vermisst. Herr Fechner verweist auf das Projekt des Caritasverbandes “Schulverweigerung – 2. Chance“. Herr Nolte erläutert die Inhalte des Projektes, für das ab 01.09.2008 eine Stelle gefördert wird . Dieses Programm ist für auffällige Schülerinnen und Schüler in der 6./7. Klasse konzipiert, die intensiv in Richtung Schulabschluss begleitet werden.
Herr Fechner spricht die Praxis der Sprachförderung in Kindertagesstätten an und bemängelt, dass eine Landesförderung erst in Betracht kommt, wenn in einer Kindertagesstätte mindestens 10 Kinder mit Sprachförderbedarf in einer Gruppe betreut werden. Hier werden bedürftige Kinder, die Kindertagesstätten im ländlichen Bereich besuchen, eindeutig benachteiligt.
Herr Friehe bestätigt die Äußerungen und erläutert, dass aufgrund der Finanzierungspraxis lediglich 17,4 Minuten Betreuungszeit netto für jedes Kind zur Verfügung steht. Der Landkreis Peine hat inzwischen 3 Sprachförderkräfte eingestellt und im Jahr 2008 ca. 100.000 Euro für die Sprachförderung verausgabt. Die Stadt Peine und die Gemeinde Lengede haben ihre Mittel aufgestockt, um eine sinnvollere Förderung gewährleisten zu können.
Frau Chmielnik spricht sich vehement gegen die bisherige uneffektive Förderpraxis aus. Ihrer Ansicht nach fehlt eine durchdachte Konzeption, in der berücksichtigt wird, dass Kinder am besten mit Menschen lernen, die sie mögen, und zu denen sie eine enge Bindung aufgebaut haben, was bei 17,4 Minuten offensichtlich nicht der Fall sein kann.
Herr Matzel hält die Förderpraxis ebenfalls für überaus unpädagogisch und nachteilig für die Flächenlandkreise, zumal ausdrücklich ortsnahe Betreuungsmöglichkeiten gewünscht werden.
Frau Meyermann stellt die Finanzierung des Familien- und Kinderservicebüros zur Diskussion. Sie befürchtet, dass nur deshalb höhere Kosten auf den Landkreis Peine zukommen könnten, weil eventuell die maximale Landesförderung mit entsprechend höherer Eigenbeteiligung des Landkreises abgeschöpft werden soll. Ihrer Ansicht nach sollten noch einmal die Inhalte hinterfragt werden. Auch Herr Manns sieht hier durchaus Diskussionsbedarf und erinnert an die damalige kontroverse Erörterung in der Politik über die Prioritätensetzung des Landes, indem sich die Förderung ausschließlich auf die Tagespflege bezieht. Es sollte überdacht werden, ob der Landkreis seinen Anteil nicht besser in Projekte und Aufgaben investiert, die dem hiesigen Bedarf und den Gegebenheiten vor Ort entgegenkommen, auch wenn dadurch die Landesförderung für den Tagespflegebereich nicht voll ausgeschöpft wird. Im Übrigen sollte geprüft werden, ob das Familien- und Kinderservicebüro nicht weitere zusätzliche Aufgaben übernehmen kann, die von den Landesförderrichtlinien ebenfalls abgedeckt sind.
Auf Anfrage von Herrn Nolte erläutert Herr Friehe die derzeitige Stellenverteilung in den Bereichen Jugendsozialarbeit (incl. Jugendberufshilfe), Jugendschutz und Jugendförderung auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom letzten Jahr zum Stellenplan 2008 wie folgt:
Jugendsozialabeit = 1,00 Stelle (Herr Volkmann)
Jugendschutz = 0,75 Stelle (Frau Kubow)
Jugendförderung = 0,50 Stelle (Frau Will)
Herr Manns bittet um eine Vorstellung der Arbeit im Bereich des Jugendschutzes in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Beschlussfassung zur Beschlussvorlage 123/2008 auf die Sitzung am 25.11.2008.