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Auszug - Förderrichtlinie für jugendpflegerische Maßnahmen und Projektförderung 2009  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2008/122 Förderrichtlinie für jugendpflegerische Maßnahmen und Projektförderung 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Herr Krenz erinnert an die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03

Herr Krenz erinnert an die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2008, in der unter dem Tagesordnungspunkt 11 auf der Grundlage des damaligen Antrages des Kreisjugendringes vom 31.05.2008 der Auftrag erteilt wurde, die Förderrichtlinien für jugendpflegerische Maßnahmen zu überarbeiten. Die mit der Beschlussvorlage vorliegenden Änderungsvorschläge berühren folgende Förderbereiche:

 

  1. Zuschuss für Fahrten und Lager
  2. Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände
  3. Projektförderung

 

Die aufgrund der vorgeschlagenen Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses von 1,30 Euro auf 1,80 Euro entstehenden Mehrkosten zu 1. können im Wesentlichen durch eine Verschiebung aus der Haushaltsstelle 45100.71840 (Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen) gedeckt werden.

 

Die bisherige Praxis bei der Verteilung der Mittel zu 2. hat in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen geführt. Die Umstellung der Verteilung auf der Grundlage eines Punktesystems (1 Punkt = 25 Euro) führt zu einer einfacheren und besser nachvollziehbaren Berechnung.

 

Von der Projektförderung ist in den letzten Jahren kein Gebrauch gemacht worden. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine und des kommunalen Jugendpflegen ist beabsichtigt, dieses Instrument der Steuerung in der Jugendarbeit wieder mehr zu nutzen. Die Ferienprogramme unter der Federführung der Gemeinden sollen nicht mehr gefördert werden; die Projektförderung soll den Vereinen und nicht den Kommunen zugute kommen. Auf Nachfrage präzisiert Herr Krenz, dass sich für die Vereine, die Ferienprogramme anbieten, die Möglichkeit der Projektförderung für einzelne Maßnahmen eröffnet.

 

Herr Fechner regt an, die Vereine in Gesprächen gezielt auf die Möglichkeiten der Projektförderung aufzuklären.

 

Da die Anpassung der Förderrichtlinie auf Anregung und Antrag des Kreisjugendringes vorgenommen wurde, nimmt Herr Matzel noch einmal insgesamt Stellung zu den vorgeschlagenen Veränderungen:

Er begrüßt die aus seiner Sicht überfällige Anhebung des Pro-Kopf-Zuschusses für Fahrten und Lager.

Eine Stärkung der Projektarbeit der Verbände, für die bisher kaum Ressourcen vorhanden waren, ist durch die begrüßenswerte Belebung der Projektförderung zu erwarten.

Die Veränderung der Richtlinie bei den Pauschalzuschüssen hat leider nur zu einem anderen Berechnungsmodell und nicht zu einer Erhöhung des Haushaltsansatzes geführt, was jedoch dem Antrag des Kreisjugendringes vom Juni 2008 zugrunde gelegen hatte. Damit wurde dem Antrag des Kreisjungendringes nicht entsprochen, sodass sich Herr Matzel bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage enthalten wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt mit einer Enthaltung der Änderung der Förderrichtlinie für jugendpflegerische Maßnahmen und Projektförderung entsprechend des Beschlussvorschlages zu.